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Verwaltungsrecht

Widerruf einer Betriebserlaubnis wegen Tierschutzverstößen rechtmäßig

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Rechtlicher Rahmen für Erlaubnisse in tierschutzrelevanten Betrieben

Die Führung von Einrichtungen, in denen Tiere gewerbsmäßig gehalten oder genutzt werden, unterliegt in Deutschland strengen Regelungen. Grundlage hierfür ist das Tierschutzgesetz, das nicht nur den Schutz der Tiere an sich bezweckt, sondern auch Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit jener Personen stellt, die einen solchen Betrieb führen möchten. Die sogenannte tierschutzrechtliche Erlaubnis dient als behördliche Genehmigung und kann nur erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass der Betrieb in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben geführt wird. Besonders entscheidend ist hierbei, dass die verantwortliche Person als zuverlässig gilt. Unter Zuverlässigkeit versteht das Verwaltungsrecht die persönliche Eignung und rechtliche Integrität, um Missstände wie Tierquälerei oder Vernachlässigung auszuschließen.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier

Das Verwaltungsgericht Trier hat mit Beschluss vom 24.09.2025 (Az. 8 L 5752/25.TR) einen Eilantrag des Betreibers eines Reitbetriebes abgelehnt, der sich gegen den Widerruf seiner Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Unterhaltung des Betriebes richtete. Grundlage für den Widerruf war die Feststellung erheblicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sowie eine strafrechtliche Verurteilung durch das Landgericht Trier wegen mehrfacher Tierquälerei. Konkret wurden dem Betreiber Methoden wie die Hyperflexion, auch bekannt als Rollkur, sowie massive körperliche Einwirkungen auf Pferde nachgewiesen. Dabei handelte es sich um Praktiken, die den Pferden erhebliche Schmerzen und Leiden zufügten.

Nach Auffassung der Richter war der Widerruf rechtmäßig, da die gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben sei. Die Verantwortliche Bezirksbehörde habe pflichtgemäß gehandelt und die Interessen des Tierwohls zutreffend höher gewichtet als die wirtschaftlichen Interessen des Betreibers. Auch die Behauptung einer Existenzgefährdung konnte das Gericht nicht überzeugen, da dies angesichts der Umstände nicht hinreichend belegt war. Maßgeblich sei vielmehr, ob künftig ein hinreichender Schutz der Tiere gewährleistet ist. Dies wurde aufgrund der festgestellten Verstöße verneint.

Auswirkungen und Einordnung für Unternehmer

Die Entscheidung verdeutlicht, wie wichtig die persönliche Zuverlässigkeit als ungeschriebenes Fundament für behördliche Genehmigungen ist. Unternehmerinnen und Unternehmer, die in stark regulierten Bereichen tätig sind, sollten sich bewusst sein, dass Fehlverhalten nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben kann, sondern zugleich existenzielle Risiken für den Betrieb birgt. Das gilt nicht nur für Reitbetriebe, sondern auch für Unternehmen in anderen stark überwachten Sektoren wie Pflegeeinrichtungen, Lebensmittelbetriebe oder medizinische Einrichtungen. Hier wie dort sind Genehmigungen an die persönliche Integrität der Geschäftsführung geknüpft. Wer gegen Schutzgesetze verstößt, riskiert damit nicht nur Bußgelder, sondern auch den vollständigen Entzug der gewerblichen Existenzgrundlage.

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen ist es entscheidend, die rechtlichen Vorgaben konsequent einzuhalten und sich bei Zweifeln rechtzeitig fachliche Unterstützung einzuholen. Fälle wie dieser machen deutlich, dass Gerichte im Zweifel eher zu Gunsten des Schutzgutes – hier des Tierwohls – entscheiden und wirtschaftliche Argumente dahinter zurücktreten. Unternehmerischer Erfolg kann somit langfristig nur auf Grundlage gesetzeskonformen Handelns bestehen.

Fazit für die Unternehmenspraxis

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier ist ein eindrückliches Beispiel für die strengen Anforderungen an Zuverlässigkeit im Verwaltungsrecht. Sie zeigt auf, dass Verstöße gegen Schutzgesetze eine unmittelbare Gefahr für die Fortführung eines Unternehmens darstellen können. Zwar sind wirtschaftliche Belange von Betreibern ein hohes Gut, sie treten jedoch zurück, wenn das Gemeinwohl und der Schutz besonders schutzbedürftiger Interessen wie Gesundheit, Umwelt oder Tierwohl betroffen sind. Für Unternehmen aller Branchen empfiehlt es sich, Compliance-Strukturen zu schaffen, um Risiken rechtzeitig zu erkennen und Verstöße gegen zentrale Schutzgesetze zu vermeiden. Genau hier setzen auch zunehmend moderne digitale Lösungen an, die die Überwachung und Dokumentation betrieblicher Prozesse erheblich erleichtern und damit die Rechtssicherheit stärken können. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen genau an dieser Schnittstelle: bei der Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung, um Kosten zu reduzieren und rechtliche Risiken nachhaltig zu minimieren.

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