In Übereinstimmung mit den Richtlinien der Bundessteuerberaterkammer haben wir eine strukturierte Gebührenordnung etabliert, die Transparenz und Fairness für unsere Mandanten sicherstellt. Unsere Gebührensätze für Jahresabschlüsse sowie betriebliche und private Steuererklärungen entsprechen den empfohlenen Mittelwerten der Kammer.
Für Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung konnten wir durch den Einsatz moderner Technologien wie künstlicher Intelligenz die Kosten optimieren, um Ihnen weiterhin attraktive Konditionen bieten zu können.
Diese Seite bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über unsere Gebührenstruktur. Wir sind stets bemüht, erstklassigen Service und Expertise zu liefern, und glauben, dass unsere Gebührenordnung diesen Anspruch widerspiegelt. Für detaillierte Informationen zu unseren Gebührensätzen finden Sie nachfolgend eine ausführliche Auflistung.
Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit
Aufstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung)
Erstellung der E-Bilanz exkl. Übermittlungsgebühren
Entwicklung einer Offenlegungsbilanz aus der Handelsbilanz und Veröffentlichung beim elektronischen Bundesanzeiger
Erstellung und Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung inkl. Bescheidprüfung
Erstellung und Übermittlung der Erklärung zur Gewerbesteuer
Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr einschließlich ergänzender Anträge und Meldungen
Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte ohne Ermittlung der Einkünfte
Entwicklung einer Offenlegungsbilanz aus der Handelsbilanz und Veröffentlichung beim elektronischen Bundesanzeiger
Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus sonstigen Einkünften
Meldung vor Arbeitsbeginn
Neue Mitarbeiter bei Sozialversicherungen melden
Abgemeldete Mitarbeiter bei Sozialversicherungen abmelden
Änderung des Beschäftigungsstatus
Meldung der jährlichen Sozialversicherungsbeiträge
Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung
z.B. aufgrund LFZ mit Lohn auf Stundenbasis oder Falschangaben etc.
Anträge auf Erstattungen (AAG)
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abrufen
Kurzarbeitergeld beantragen
Ausstellung von Lohn- und Gehaltsbescheinigungen
Meldung an die Berufsgenossenschaft. Berechnung nach Zeitaufwand. In diesem Beispiel 0,25 x 75,00 €
Berechnung nach Zeitaufwand
Scannen der Belege für digitale Weiterbearbeitung und GoBD-konforme Archivierung
Aufnahme und Einrichtung Mandatmit Vollmacht sowie Datenübertragung und Einspielung zzgl. Auslagen
Die auf dieser Webseite dargelegten Gebührenpositionen umfassen nicht das Gesamtspektrum der in der Steuerberatervergütungsverordnung verankerten Honorarregelungen. Ziel dieser Darstellung ist es, eine transparente Übersicht über die primär in Anspruch genommenen Dienstleistungen unserer Kanzlei zu geben.
Für Leistungen, die außerhalb des Rahmens dieser Auflistung liegen, gilt Folgendes: Vergütungen für Dienstleistungen, die der Steuerberatervergütungsverordnung unterliegen, orientieren sich am von der Bundessteuerberaterkammer festgelegten Mittelwert. Für Tätigkeiten, die nicht explizit durch die genannte Verordnung geregelt sind, wird ein Honorar gemäß einem Stundensatz von 75,00 Euro berechnet.
Des Weiteren wird für Beratungsdienstleistungen, die durch unsere Berufsträger auf Basis des Zeitaufwands erbracht werden, ein Honorarsatz von 100,00 Euro pro Stunde zugrunde gelegt.