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Gebührensätze

In Übereinstimmung mit den Richtlinien der Bundessteuerberaterkammer haben wir eine strukturierte Gebührenordnung etabliert, die Transparenz und Fairness für unsere Mandanten sicherstellt. Unsere Gebührensätze für Jahresabschlüsse sowie betriebliche und private Steuererklärungen entsprechen den empfohlenen Mittelwerten der Kammer.

Für Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung konnten wir durch den Einsatz moderner Technologien wie künstlicher Intelligenz die Kosten optimieren, um Ihnen weiterhin attraktive Konditionen bieten zu können.

Diese Seite bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über unsere Gebührenstruktur. Wir sind stets bemüht, erstklassigen Service und Expertise zu liefern, und glauben, dass unsere Gebührenordnung diesen Anspruch widerspiegelt. Für detaillierte Informationen zu unseren Gebührensätzen finden Sie nachfolgend eine ausführliche Auflistung.

Jahresabschluss und betriebliche Steuern

Einnahmen-Überschussrechnung § 25 Abs. 1 StBVV

Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit

17,5/10

Jahresabschluss § 35 Abs. 1 Nr. 1a StBVV

Aufstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung)

25,00/10

E-Bilanz § 35 Abs. 3 StBVV

Erstellung der E-Bilanz exkl. Übermittlungsgebühren

100,00 €

Offenlegung § 35 Abs. 1 Nr. 3 StBVV

Entwicklung einer Offenlegungsbilanz aus der Handelsbilanz und Veröffentlichung beim elektronischen Bundesanzeiger

75,00 €

Körperschaftsteuererklärung § 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV

Erstellung und Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung inkl. Bescheidprüfung

5,00/10

Gewerbesteuersteuererklärung § 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV

Erstellung und Übermittlung der Erklärung zur Gewerbesteuer

3,5/10

Umsatzsteuererklärung § 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV

Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr einschließlich ergänzender Anträge und Meldungen

4,5/10

Feststellungserklärung § 24 Abs. 1 Nr. 2 StBVV

Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte ohne Ermittlung der Einkünfte

3,00/10

Offenlegung § 35 Abs. 1 Nr. 3 StBVV

Entwicklung einer Offenlegungsbilanz aus der Handelsbilanz und Veröffentlichung beim elektronischen Bundesanzeiger

75,00 €

Einkommensteuererklärung

Mantelbogen § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV

Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte

2/10

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit § 27 Abs. 1 StBVV

Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

5,5/20

Einkünfte aus Kapitalvermögen § 27 Abs. 1 StBVV

Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen

5,5/20

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung § 27 Abs. 1 StBVV

Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

6,5/20

Sonstige Einkünfte § 27 Abs. 1 StBVV

Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus sonstigen Einkünften

5,5/20

Lohn & Gehalt

Sofortmeldung § 34 Abs. 5 i.V.m. § 13 Satz 1 / 2 StBVV

Meldung vor Arbeitsbeginn

10,00 €/AN

Anmeldung   § 34 Abs. 5 i.V.m. § 13 Satz 1 / 2 StBVV

Neue Mitarbeiter bei Sozialversicherungen melden

0,5 x 75,00 €

Abmeldung § 34 Abs. 5 i.V.m. § 13 Satz 1 / 2 StBVV

Abgemeldete Mitarbeiter bei Sozialversicherungen abmelden

10,00 €/AN

Ummeldung (z.B. Mini->Fest, etc. ) § 34 Abs. 5 i.V.m. § 13 Satz 1 / 2 StBVV

Änderung des Beschäftigungsstatus

10,00 €/AN

Jahresmeldung § 34 Abs. 5 i.V.m. § 13 Satz 1 / 2 StBVV

Meldung der jährlichen Sozialversicherungsbeiträge

5,00 €/AN

Lohnabrechnung § 34 Abs. 2 StBVV

Führung von Lohnkonten und Anfertigung der Lohnabrechnung

17,00 €/AN

Nachberechnung § 34 Abs. 2 StBVV

z.B. aufgrund LFZ mit Lohn auf Stundenbasis oder Falschangaben etc.

17,00 €/AN

Antrag auf LFZ /AAG § 34 Abs. 5 i.V.m. § 13 Satz 1 / 2 StBVV

Anträge auf Erstattungen (AAG)

15,00 €/Antrag

eAU-Abruf § 34 Abs. 5 i.V.m. § 13 Satz 1 / 2 StBVV

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abrufen

5,00 €/Abruf

KUG-Antrag   § 34 Abs. 5 i.V.m. § 13 Satz 1 / 2 StBVV

Kurzarbeitergeld beantragen

37,50 €/Antrag

Bescheinigung § 34 Abs. 5 i.V.m. § 13 Satz 1 / 2 StBVV

Ausstellung von Lohn- und Gehaltsbescheinigungen

75,00 €/Std

BG-Meldung § 34 Abs. 5 i.V.m. § 13 Satz 1 / 2 StBVV

Meldung an die Berufsgenossenschaft. Berechnung nach Zeitaufwand. In diesem Beispiel 0,25 x 75,00 €

18,75 €/Meldung

Hilfe /Beratung /Zusatzleistungen § 34 Abs. 5 i.V.m. § 13 Satz 1 / 2 StBVV

Berechnung nach Zeitaufwand

75,00 €/Std

Weiteres

Scan-Dienstleistungen § 33 Abs. 7 StBVV

Scannen der Belege für digitale Weiterbearbeitung und GoBD-konforme Archivierung

25,00 €/Std

Mandatseinrichtung § 32 StBVV  i.V.m.. § 33 StBVV

Aufnahme und Einrichtung Mandatmit Vollmacht sowie Datenübertragung und Einspielung zzgl. Auslagen

75,00 €

Die auf dieser Webseite dargelegten Gebührenpositionen umfassen nicht das Gesamtspektrum der in der Steuerberatervergütungsverordnung verankerten Honorarregelungen. Ziel dieser Darstellung ist es, eine transparente Übersicht über die primär in Anspruch genommenen Dienstleistungen unserer Kanzlei zu geben.

Für Leistungen, die außerhalb des Rahmens dieser Auflistung liegen, gilt Folgendes: Vergütungen für Dienstleistungen, die der Steuerberatervergütungsverordnung unterliegen, orientieren sich am von der Bundessteuerberaterkammer festgelegten Mittelwert. Für Tätigkeiten, die nicht explizit durch die genannte Verordnung geregelt sind, wird ein Honorar gemäß einem Stundensatz von 75,00 Euro berechnet.

Des Weiteren wird für Beratungsdienstleistungen, die durch unsere Berufsträger auf Basis des Zeitaufwands erbracht werden, ein Honorarsatz von 100,00 Euro pro Stunde zugrunde gelegt.