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Recht

Vertragsschluss mit Minderjährigen im Onlinegeschäft rechtssicher gestalten

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Unwirksamer Vertrag mit Minderjährigem – rechtliche Grundlagen

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 11. Februar 2025 (Az. 172 C 17124/24) entschieden, dass ein Fitnessstudio keinen wirksamen Mitgliedschaftsvertrag mit einem minderjährigen Nutzer schließen konnte, obwohl dessen Mutter ein Formular unterzeichnet hatte. Dieses Urteil verdeutlicht die hohe Bedeutung einer eindeutigen Willenserklärung sowohl des Vertragspartners als auch eines gesetzlichen Vertreters, wenn ein Minderjähriger beteiligt ist. Zentral war die Frage, ob durch die Unterschrift der Mutter bereits eine verbindliche Zustimmung zu einem entgeltlichen Vertrag vorlag oder lediglich die Erlaubnis zur Nutzung eines kostenlosen Testangebots. Das Gericht stellte klar, dass ein wirksamer Vertrag gemäß § 104 bis § 113 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nur dann zustande kommt, wenn die beschränkt geschäftsfähige Person – das heißt ein Jugendlicher zwischen dem siebten und dem achtzehnten Lebensjahr – entweder mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters handelt oder das Geschäft für sie rechtlich vorteilhaft ist.

Im verhandelten Fall war die Zustimmung der Mutter ausdrücklich nur auf die Hinterlegung einer Kaution für einen Transponder bezogen. Weder sie noch ihr Sohn wollten einen langfristigen Vertrag über 24 Monate eingehen. Nach Auffassung des Gerichts lag deshalb weder eine ausdrücklich erklärte noch eine konkludent geäußerte Zustimmung zu einem zahlungspflichtigen Vertrag vor. Auch ein sogenanntes schwebend unwirksames Geschäft, das durch nachträgliche Genehmigung wirksam werden könnte, bestand nicht, da eine solche Genehmigung der Erziehungsberechtigten nie gegeben wurde.

Fehlerquellen im Vertragsprozess und deren rechtliche Bewertung

Das Gericht stellte zudem fest, dass der äußere Schein eines unterschriebenen Formulars kein hinreichender Beweis für einen rechtmäßigen Vertragsschluss ist. Selbst wenn Formularinhalte auf eine Zustimmung hinzudeuten scheinen, muss im Streitfall anhand von Zeugenaussagen und sonstigen Umständen geprüft werden, ob tatsächlich eine Willenserklärung in dieser Form abgegeben wurde. Entscheidend ist die sogenannte objektive und subjektive Erklärungslage: Zum einen muss der Wille des Erklärenden auf einen Vertragsabschluss gerichtet sein, zum anderen muss der objektive Empfängerhorizont – also das Verständnis des Vertragspartners – dabei berücksichtigt werden. Die vom Amtsgericht angenommene Möglichkeit, dass nachträgliche Änderungen am Formular vorgenommen worden sein könnten, verdeutlicht, dass Vertragsanbahnungen in der Praxis transparent und revisionssicher dokumentiert werden sollten.

Insbesondere Unternehmen, die Online-Verträge oder digitale Testangebote mit Verbrauchenden anbieten, sind gut beraten, ihre Abläufe so zu gestalten, dass Alter und Einwilligung der Beteiligten zweifelsfrei nachvollzogen werden können. Das betrifft nicht nur Fitnessstudios, sondern auch Anbieter von Streamingdiensten, E-Learning-Plattformen, Onlinehändlern oder anderen digitalen Dienstleistungen, bei denen Registrierungen oder Probemitgliedschaften häufig automatisiert erfolgen. Eine fehlende rechtliche Absicherung kann hier schnell zu nicht durchsetzbaren Forderungen führen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Minderjähriger ohne ausreichende Zustimmung gehandelt hat.

Praktische Konsequenzen für Unternehmen und Online-Anbieter

Für Unternehmerinnen und Unternehmer, gleich ob im stationären Geschäft oder im Onlinehandel, ist die sorgfältige Gestaltung der Vertragsabläufe mit jugendlichen Nutzern entscheidend. Schon die Frage, ob eine Handlung rechtlich vorteilhaft ist, kann im Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Der Erwerb oder die Mitgliedschaft, die mit Zahlungsverpflichtungen verbunden ist, gilt grundsätzlich als rechtlich nachteilig, während etwa der Erhalt einer kostenlosen Probeversion ohne automatische Folgekosten rechtlich vorteilhaft sein kann. Unternehmen sollten daher klar dokumentieren, welche Leistung unentgeltlich ist und welche erst durch eine ausdrückliche Zustimmung in einen kostenpflichtigen Modus übergeht. Auch die Gestaltung automatischer Vertragsverlängerungen oder versteckter Kostenfallen wird zunehmend zur Haftungsfrage, wenn Verbraucherinnen oder Verbraucher – insbesondere Minderjährige – sich auf unklare Vertragsbedingungen berufen können.

Aus Compliance-Sicht empfiehlt es sich, sämtliche Kundeninteraktionen zu protokollieren und die Zustimmung von Erziehungsberechtigten, sofern erforderlich, in digital nachvollziehbarer Form einzuholen. Der Einsatz von zweistufigen Authentifizierungsverfahren, Altersverifikationen und elektronischen Signaturen kann helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Auch sollten Verträge und Preisangaben so gestaltet sein, dass sie für juristische Laien verständlich bleiben und der tatsächliche wirtschaftliche Gehalt des Angebots ersichtlich ist. Für Fitnessstudios, Freizeitanbieter und Online-Subscription-Dienste gilt gleichermaßen: Transparenz und Erklärbarkeit der Vertragsunterlagen sind zentrale Bestandteile der Rechtssicherheit.

Fazit: Rechtssichere Prozesse als Wettbewerbsvorteil

Die Entscheidung des Amtsgerichts München zeigt, dass selbst kleine formale Nachlässigkeiten – etwa unklar gesetzte Kreuze oder fehlende Unterschriften – erhebliche rechtliche Konsequenzen haben können. Unternehmen, die ihre Vertragsprozesse schlank, prüfbar und digital nachvollziehbar gestalten, reduzieren nicht nur das Risiko unwirksamer Verträge, sondern stärken zugleich das Vertrauen ihrer Kundschaft. Für kleine und mittelständische Betriebe, die zunehmend digitale Vertriebswege nutzen, bietet die konsequente Prozessoptimierung in der Vertrags- und Buchhaltungsebene erhebliche Effizienzvorteile. Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung solcher rechtssicheren und zugleich digital optimierten Prozesse – von der Vertragsprüfung über die digitale Dokumentation bis zur effizienten Integration in bestehende Buchhaltungssysteme. Durch unsere Spezialisierung auf Prozessoptimierung und Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen erzielen wir regelmäßig deutliche Kostenreduktionen und sorgen für nachhaltige Sicherheit in der täglichen Geschäftspraxis.

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