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Recht

Versorgungsausgleich reformiert: Neue Regeln für Rentenansprüche nach Scheidung

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Versorgungsausgleich als Instrument finanzieller Gerechtigkeit

Der Versorgungsausgleich ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Familienrechts und regelt die faire Verteilung von Rentenanwartschaften zwischen Ehegatten nach einer Scheidung. Er sorgt dafür, dass jeder Ehepartner hälftig an den während der Ehezeit erwirtschafteten Altersversorgungsansprüchen teilhat. Dieses System trägt dem Grundgedanken Rechnung, dass sowohl berufliche als auch familiäre Beiträge zur gemeinsamen Lebensführung gleichwertig sind. Besonders für Frauen, die während der Ehe häufig beruflich zurückstecken, stellt der Versorgungsausgleich eine zentrale Säule gegen das Risiko der Altersarmut dar.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den bestehenden Rahmen punktuell modernisieren und Gerechtigkeitslücken schließen soll. Ziel ist eine rechtliche Anpassung, die praktikabler, gerechter und transparenter ausgestaltet ist. Damit erhält der Versorgungsausgleich nicht nur eine inhaltliche, sondern auch eine strukturelle Aktualisierung, die sich unmittelbar auf die Praxis von Gerichten, Anwältinnen und Beratern auswirken wird.

Nachträglicher Ausgleich vergessener Rentenansprüche

Ein zentraler Schwerpunkt der Reform betrifft Fälle, in denen während der Scheidung einzelne Rentenansprüche entweder übersehen oder bewusst verschwiegen wurden. Nach der bisherigen Rechtslage blieb es dem benachteiligten Ehepartner verwehrt, nachträglich eine Beteiligung an diesen Anrechten zu verlangen. Der Entwurf sieht jetzt vor, dass solche vergessenen oder verdeckten Ansprüche auch nach der rechtskräftigen Scheidung noch ausgeglichen werden können. Juristisch bedeutet das, dass ein nachträglicher Zahlungsanspruch gegen den ehemaligen Ehepartner entsteht, der eine monatliche Ausgleichszahlung im Umfang der hälftigen Rente vorsieht.

Besonders praxisrelevant ist diese Neuregelung für Konstellationen, in denen betriebliche oder private Vorsorgeformen betroffen sind, die im Rahmen des damaligen Versorgungsausgleichsverfahrens nicht vollständig offengelegt wurden. Für Beraterinnen und Rechtsanwälte eröffnet sich dadurch eine neue Handlungsoption, bestehende Vermögensdisparitäten zwischen Ex-Ehegatten zu korrigieren. Damit erhält das System eine gerechtere Balance und stärkt zugleich die Altersabsicherung beider Parteien.

Einbeziehung unternehmerischer Rentenansprüche

Bisher war es so, dass Rentenansprüche von Unternehmern, insbesondere von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern, die auf eine Kapitalzahlung gerichtet sind, vom Versorgungsausgleich ausgenommen blieben. Der vorgelegte Entwurf reagiert auf die Praxis, indem er auch solche kapitalbasierten Versorgungsleistungen ausdrücklich erfasst. Diese Regelung führt zu einer Gleichstellung von Arbeitnehmern und Unternehmern in der Behandlung betrieblicher Altersvorsorgemodelle. Aus Sicht von Unternehmensinhabern bedeutet dies, dass betriebliche Altersansprüche im Scheidungsfall künftig ebenfalls in die hälftige Aufteilung einbezogen werden – ein Schritt, der zu größerer Gerechtigkeit innerhalb der unterschiedlichen Einkommensgruppen führen soll.

Für kleine und mittlere Unternehmen, aber auch für Gesellschafter von Personengesellschaften oder Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, ist es daher wichtig, die vertragliche Gestaltung betrieblicher Altersversorgungen im Lichte dieser geplanten Gesetzesänderung frühzeitig zu überprüfen. Steuerberatende und wirtschaftsrechtlich orientierte Kanzleien können hierbei einen wichtigen Beitrag leisten, um bestehende Modelle rechtssicher und wirtschaftlich effizient anzupassen.

Strukturelle Vereinfachungen und Auswirkungen in der Praxis

Neben diesen inhaltlichen Änderungen verfolgt der Entwurf das Ziel, die Verfahren im Versorgungsausgleichsrecht zu vereinfachen und praxisgerechter zu gestalten. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Vermeidung sogenannter Splitteranrechte, also kleinster, verstreuter Versorgungsanwartschaften, die Verwaltungskosten verursachen und die Übersichtlichkeit der individuellen Altersvorsorge beeinträchtigen. Künftig soll stärker darauf geachtet werden, die Entstehung solcher Kleinstbeträge zu vermeiden. Das verringert nicht nur den Verwaltungsaufwand der Versorgungsträger, sondern schafft für die betroffenen Personen eine klarere Rentenstruktur.

Zudem wird der Zeitpunkt, zu dem ein gerichtliches Überprüfungsverfahren möglich ist, vorverlegt. Statt wie bisher erst ein Jahr vor dem regulären Renteneintritt soll eine Überprüfung bereits zwei Jahre vorher zulässig sein. Diese pragmatische Anpassung trägt dazu bei, dass eventuelle Korrekturen rechtzeitig und ohne Zeitdruck durchgeführt werden können, wodurch insbesondere die beteiligten Familiengerichte entlastet werden.

Ein weiterer Aspekt betrifft die gesetzliche Klarstellung zur Kürzung von Witwenrenten nach erfolgtem Versorgungsausgleich. Auch wenn der geschiedene Ehegatte verstirbt, soll die Kürzung der Witwenrente des neuen Ehepartners fortgelten. Damit wird ein Gleichgewicht zwischen den Verpflichtungen der Versorgungsträger und der finanziellen Neutralität der Ausgleichszahlungen hergestellt. Diese Regelung bringt Rechtssicherheit für Rentenversicherungsträger, betriebliche Pensionskassen und deren beratende Institutionen.

Fazit und Ausblick

Der referierte Gesetzentwurf greift konkrete Schwachstellen des Versorgungsausgleichsrechts auf und zielt auf eine gerechtere, transparentere und praxisorientierte Ausgestaltung. Insbesondere die Einbeziehung kapitalbasierter Unternehmensrenten und der nachträgliche Ausgleich vergessener Ansprüche sind ein deutlicher Fortschritt im Sinne der Teilhabegerechtigkeit. Für Fachleute in der Steuerberatung, Unternehmensleitung und Vermögensplanung ergeben sich daraus wichtige Implikationen. Es empfiehlt sich, bestehende Verträge zur betrieblichen Altersversorgung sowie private Vorsorgemodelle frühzeitig unter den neuen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen und anzupassen.

Die vorgeschlagenen Reformen verfolgen einen klaren Kurs: Sie stärken das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Versorgungsausgleichs und leisten einen Beitrag zu finanzieller Fairness zwischen Geschiedenen. Sie schließen Lücken, die bislang zu Ungleichbehandlungen führten, und reduzieren den administrativen Aufwand in der Praxis. Unternehmen, insbesondere kleinere Betriebe und Selbständige, sind gut beraten, diese Änderungen aufmerksam zu beobachten.

Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen umfassend in allen Fragen rund um die Buchhaltung, Digitalisierung und Prozessoptimierung. Mit unserer Expertise in der rechtssicheren Gestaltung von Abläufen und dem Einsatz digitaler Werkzeuge erzielen unsere Mandanten nachhaltige Effizienzsteigerungen und deutliche Kostenvorteile – von der Strukturprüfung bis zur rechtlich sauberen Umsetzung.

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