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Recht

Verkehrssicherungspflicht im Einzelhandel: Haftungsrisiken für Supermärkte

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Verkehrssicherungspflicht und ihre Bedeutung für Unternehmen

Die Verkehrssicherungspflicht ist ein zentraler Rechtsbegriff im Zivilrecht. Sie verpflichtet denjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, dafür zu sorgen, dass Dritte nicht übermäßig gefährdet werden. Für Betreiber von Supermärkten oder anderen stark frequentierten Verkaufsflächen bedeutet dies die Pflicht, durch angemessene organisatorische und bauliche Maßnahmen Risiken zu minimieren, ohne jedoch ein vollkommen gefahrenfreies Umfeld gewährleisten zu müssen.

Das Landgericht Frankenthal hat mit Entscheidung vom 16.09.2025 (Az. 1 O 21/24) klargestellt, dass Supermarktbetreiber nicht verpflichtet sind, ihre Verkaufsflächen jederzeit vollständig frei von möglichen Gefahrenquellen wie heruntergefallenen Lebensmitteln zu halten. Vielmehr genügen regelmäßige und den Umständen angemessene Kontrollen und Reinigungen. Damit bestätigt das Gericht die Linie der Rechtsprechung, die eine Abwägung zwischen Wirtschaftlichkeit und Sicherheit verlangt.

Praktische Konsequenzen für den Einzel- und Großhandel

Besonders für Betreiber von Supermärkten sowie größere Einzelhandelsketten ergibt sich aus dieser Entscheidung eine wichtige Leitlinie. Sie müssen einerseits dokumentieren, dass Reinigungsvorgänge in sinnvollen Intervallen durchgeführt werden, die sich an den objektiven Umständen des jeweiligen Geschäfts orientieren. Dazu gehören Verkaufsflächen in hoch frequentierten Bereichen wie Obst- und Gemüseabteilungen, die naturgemäß ein erhöhtes Risiko für Rutschunfälle bergen. Andererseits müssen Unternehmen betriebswirtschaftlich tragfähige Verhaltensstandards entwickeln, die überzogenes Personal- oder Kostenaufkommen vermeiden.

Die Entscheidung unterstreicht, dass zwar eine erhöhte Sorgfaltspflicht besteht, jedoch keine lückenlose Überwachung. Damit werden auch kleine und mittelständische Lebensmitteleinzelhändler entlastet, die häufig nicht über die Ressourcen verfügen, ständige kontingentierte Prüfprozesse umzusetzen. Wichtig ist, dass zeitlich vertretbare Kontrollintervalle eingehalten werden, die im Streitfall nachweisbar und nachvollziehbar sind.

Argumentationslinien der Gerichte und ihre wirtschaftliche Relevanz

  1. Gerichte verlangen keine absolute Gefahrlosigkeit, sondern eine Orientierung am Maßstab eines „umsichtigen und in vernünftigen Grenzen vorsichtigen Kaufmanns“.
  2. Es ist anerkannt, dass durch das Verhalten von Kunden spontane Gefahrenquellen entstehen können, die selbst durch angemessene Vorsorge nicht jederzeit verhindert werden können.
  3. Maßgeblich ist das Prinzip des Zumutbaren: Betriebswirtschaftlich unverhältnismäßige Maßnahmen über das Notwendige hinaus müssen sich Händler nicht auferlegen lassen.

Diese Argumentationslinien lassen sich auf verschiedene Branchen übertragen. Für Krankenhäuser oder stationäre Pflegeeinrichtungen gelten zum Beispiel besonders hohe Sicherungsstandards, da Patientinnen und Bewohner typischerweise einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Dagegen können Betreiber eines Onlineshops die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht faktisch ausschließlich auf ihre Logistikzentren oder Ladengeschäfte begrenzen. Der jeweilige wirtschaftliche Kontext bestimmt somit Reichweite und Intensität der Pflichten maßgeblich.

Fazit: Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Die aktuelle Entscheidung betont den Pragmatismus der Rechtsprechung. Sie zeigt, dass Unternehmer mit dokumentierten, regelmäßigen Prüf- und Reinigungsintervallen den rechtlichen Anforderungen gerecht werden können, ohne unverhältnismäßige Ressourcen zu binden. Wichtig bleibt, dass Unternehmen interne Leitlinien zur Sauberkeit und Sicherheit entwickeln, diese an die Mitarbeiter kommunizieren und die Durchführung nachweisbar festhalten. Auf diese Weise lässt sich das Haftungsrisiko deutlich reduzieren.

Für die Praxis bedeutet dies, dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen ihr Augenmerk auf organisatorische Klarheit und Nachweisbarkeit legen sollten. Durch digitale Kontrollsysteme können Reinigungs- und Prüfprozesse transparent dokumentiert werden. Als Kanzlei betreuen wir zahlreiche Mandanten bei der Optimierung solcher digitalen Prozesse in der Buchhaltung und in angrenzenden Unternehmensbereichen. Dabei zeigen sich regelmäßig erhebliche Effizienzsteigerungen und Kostenersparnisse, von denen kleine wie mittelständische Betriebe langfristig profitieren.

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