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Recht

Verbraucherkreditrichtlinie 2023: Auswirkungen auf Kreditvergabe und Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Hintergrund der neuen Verbraucherkreditrichtlinie

Mit der Richtlinie 2023/2225 der Europäischen Union zur Regelung von Verbraucherkreditverträgen wurde ein umfassender Rechtsrahmen geschaffen, der den Verbraucherschutz innerhalb des europäischen Binnenmarktes erheblich erweitern soll. Der deutsche Gesetzgeber hat nun mit dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung dieser Vorgaben die Weichen gestellt, um die Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Ziel ist es, Kreditnehmende noch besser vor intransparenten Vertragsbedingungen, versteckten Kosten und überhöhten Zinssätzen zu schützen. Kleine und mittelständische Unternehmen, die als Kreditgeber auftreten oder in beratender Funktion bei Finanzierungen eingebunden sind, werden sich tiefgreifend auf diese neuen Rahmenbedingungen einstellen müssen.

Wesentliche Inhalte der geplanten Umsetzung

Kern der Neuregelungen ist eine deutliche Ausweitung der Informationspflichten. Bereits im Vorfeld des Vertragsschlusses sind Kreditgeber verpflichtet, detaillierte Auskünfte zu den Kosten, Laufzeiten und wesentlichen Risiken eines Vertrags zu erteilen. Damit wird der Transparenzgedanke konsequent gestärkt. Zudem ist vorgesehen, dass variable Zinssätze eindeutiger deklariert und Kostenfallen verhindert werden. Von Bedeutung für den Finanzsektor sowie für Kreditvermittler ist außerdem die strengere Regulierung digitaler Plattformen, denn Online-Kredite und mobile Vertragsabschlüsse nehmen immer stärker zu. Banken und Finanzdienstleistende müssen sicherstellen, dass die Einhaltung der neuen Standards auch in diesen digitalen Prozessen gewährleistet wird.

Für Unternehmen wirkt sich dies nicht nur auf die Finanzierungsmodelle gegenüber privaten Endkunden aus, sondern auch auf die Gestaltung eigener Geschäftsmodelle im E-Commerce-Bereich. Wenn etwa Onlinehändler ihren Kunden Finanzierungsmöglichkeiten wie Ratenkäufe oder Kredite anbieten, müssen sie die gesetzlich geforderten Transparenz- und Informationspflichten beachten.

Praktische Folgen für Unternehmen und Kreditgeber

Die Umsetzung der neuen Richtlinie bringt eine Reihe praxisrelevanter Konsequenzen mit sich. Erstens wird sich die Vertragsgestaltung deutlich komplexer darstellen, da standardisierte Informationsblätter und individuelle Risikoangaben zwingend erforderlich sind. Zweitens erhöht sich der administrative Aufwand erheblich, insbesondere für kleinere Kreditvermittler oder mittelständische Unternehmen, die Finanzierungslösungen als Servicebestandteil anbieten. Drittens ist zu erwarten, dass Aufsichtsbehörden verstärkt kontrollieren, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, sodass Verstöße unmittelbar zu Sanktionen führen können. Viertens könnte sich die Marktstruktur im Kreditwesen verschieben, da größere Institute flexibler auf regulatorische Änderungen reagieren können und kleinere Anbieter durch die strengeren Vorgaben vor zusätzliche Herausforderungen gestellt werden.

Besonders für Pflegeeinrichtungen, Gesundheitsträger und ähnliche Institutionen, die ihren Patienten oder Angehörigen Zahlungsmodalitäten über Finanzierungsmodelle gewähren, ist dieser Punkt von zentraler Bedeutung. Sie müssen sicherstellen, dass sowohl die vertraglichen Details als auch die Informationsvermittlung an die Verbrauchenden den neuen Anforderungen entsprechen. Ähnlich gilt dies für den Onlinehandel, wo Ratenkäufe oder „Buy now, pay later“-Modelle verstärkt durch die Richtlinie erfasst werden.

Fazit: Handlungspflichten und Chancen

Die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie bis November 2025 fordert Unternehmen, Kreditinstitute und auch kleinere Anbieter dazu auf, ihre Verträge, Informationssysteme und internen Prozesse grundlegend anzupassen. Während die erhöhte Transparenz zunächst mit einem anwachsenden Verwaltungsaufwand verbunden sein wird, eröffnet sie auch Chancen für Unternehmen, das Vertrauen ihrer Kundinnen und Kunden auszubauen. Wer frühzeitig auf die neuen Anforderungen reagiert, kann sich Wettbewerbsvorteile sichern und rechtliche Risiken vermeiden.

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist es daher entscheidend, ihre Abläufe im Zusammenhang mit Finanzierungsangeboten rechtzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls digital zu modernisieren. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei umfassend: Wir haben uns auf die Prozessoptimierung in der Buchhaltung und die Digitalisierung spezialisiert, wodurch wir unseren Mandanten – vom kleinen Unternehmen bis zum soliden Mittelständler – zu erheblichen Kostenersparnissen und effizienten Prozessen verhelfen.

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