Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Recht

Verbraucherkredite und Buy Now Pay Later: Neue Pflichten für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Einführung in die neuen Vorgaben für Verbraucherkredite

Mit dem Beschluss der Bundesregierung vom 3. September 2025 wird ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der überarbeiteten EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht vollzogen. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Kreditgeschäften besser zu schützen. Im Fokus stehen insbesondere neue Vertragsmodelle wie „Buy now pay later“, also die Möglichkeit, eine Ware sofort zu erwerben, die Zahlung aber erst zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Dieser Zahlungsaufschub stellt rechtlich einen kurzfristigen Kredit dar, der zukünftig den Regelungen des Verbraucherkreditrechts unterliegt. Die Umsetzung dieser Vorgaben wird ab dem 20. November 2026 verpflichtend anzuwenden sein.

Unter einem Verbraucherkredit versteht man ein Darlehen, das ein Kreditinstitut oder ein Unternehmen einem Verbraucher räumt. Darlehen ermöglichen dem Kunden eine sofortige Leistung, während die Gegenleistung zeitlich gestreckt erfolgt. Bislang galt der Verbraucherschutz nur für klassische Raten- oder Immobiliendarlehen, während kurzfristige Zahlungsaufschübe weitgehend unreguliert blieben. Diese Lücke soll nun geschlossen werden.

Mehr Schutz durch verschärfte Kreditwürdigkeitsprüfung

Kernpunkt der neuen Regelungen ist eine Verschärfung der Kreditwürdigkeitsprüfung. Damit verpflichten sich die Anbieter, die Bonität ihrer Kunden vor Abschluss eines Kreditvertrages sorgfältig zu prüfen. Bislang war dies in vielen Fällen nur rudimentär erforderlich, insbesondere bei kurzfristigen Zahlungsaufschüben. Künftig werden die Maßstäbe stärker an den Anforderungen ausgerichtet, wie sie für Immobiliendarlehen gelten. Unternehmer, insbesondere Onlinehändler und Anbieter digitaler Zahlungsdienste, müssen somit sicherstellen, dass sie vor Vertragsabschluss über zuverlässige Informationen zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Kunden verfügen.

Diese Prüfpflicht ist nicht nur eine Formalität, sondern hat unmittelbare Auswirkungen auf das Risikomanagement. Unternehmen, die eine unzureichende Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen, setzen sich der Gefahr von Rückforderungsansprüchen oder Bußgeldern aus. Darüber hinaus bedeutet die Neuregelung, dass auch die Vertragsgestaltung und der technische Ablauf von Kreditvergaben angepasst werden müssen.

Digitalisierung der Kreditverträge und Wegfall der Schriftform

Eine wesentliche Erleichterung ergibt sich hingegen beim Abschluss der Kreditverträge selbst. Während Verbraucherdarlehensverträge bisher vielfach der Schriftform bedurften, eröffnet der neue Rechtsrahmen die Möglichkeit, Kreditverträge vollständig digital abzuschließen. Das bedeutet für Unternehmen einen erheblichen Schritt hin zu vereinfachten, schlanken Prozessen. Gerade für Onlinehändler und Plattformanbieter, die regelmäßig im Rahmen von „Buy now pay later“-Geschäftsmodellen tätig sind, ist diese Regelung ein Gewinn an Flexibilität, da sie den Wegfall papiergebundener Verträge und eine vollständig digitale Abwicklung bedeutet.

Damit wird einerseits dem Bedürfnis der Verbraucher nach unkomplizierten digitalen Geschäftsmodellen entsprochen, zum anderen dürften Unternehmen von deutlich reduziertem administrativem Aufwand profitieren. Wichtig bleibt, dass die Digitalisierung nicht auf Kosten der Transparenz geht: Vorvertragliche Informationspflichten bestehen fort und müssen auch in digitaler Form klar, verständlich und vollständig erfüllt werden.

Praktische Konsequenzen und Ausblick für Unternehmen

Für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet die Umsetzung der Richtlinie, dass sie ihre internen Prozesse im Bereich Kreditvergabe, Zahlungsmanagement und Kundenprüfung überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen. Sofern im Geschäftsmodell Zahlungen mit Aufschub oder alternative Finanzierungsmodelle für Kunden angeboten werden, ist künftig zwingend eine systematische Kreditwürdigkeitsprüfung vorzusehen. Dies gilt insbesondere für Betriebe im Einzelhandel, im E-Commerce, aber auch für Einrichtungen, die Dienstleistungen gegen spätere Zahlung anbieten. Damit wird es unumgänglich, digitale Systeme zur Bonitätsabfrage und Dokumentation in die bestehenden Geschäftsprozesse zu integrieren.

Unternehmen müssen dabei nicht nur die rechtlichen Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie einhalten, sondern auch ihre internen Compliance-Strukturen anpassen. Die Vorgaben zur Vollharmonisierung bedeuten, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union keine strengeren oder milderen Regelungen einführen dürfen. Dadurch entsteht europaweit ein einheitlicher Standard, auf den sich Unternehmen einstellen müssen. Für international agierende Unternehmen bringt dies Vorteile hinsichtlich der Rechtssicherheit, da grenzüberschreitend einheitliche Rahmenbedingungen gelten.

Gleichzeitig bedeutet die Ausweitung des Verbraucherschutzes eine intensivere Verantwortung für die Anbieter. Transparente Vertragsgestaltung, nachvollziehbare Bonitätsprüfung und klare Informationspflichten sind nicht nur rechtliche Anforderungen, sondern werden zunehmend auch zu Wettbewerbsfaktoren. Unternehmen, die hier mit klaren und verbraucherorientierten Prozessen agieren, können Vertrauen schaffen und ihre Marktposition stärken.

Fazit

Die Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie bringt erhebliche Änderungen im nationalen Recht mit sich. Während Verbraucherinnen und Verbraucher durch strengere Prüfungen und umfassendere Informationspflichten besser geschützt werden, stehen Unternehmen in der Pflicht, ihre Abläufe an die neuen Maßnahmen anzupassen. Besonders für Onlinehändler und Anbieter von Buy-now-pay-later-Modellen ergeben sich weitreichende Konsequenzen, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringen. Die Abkehr von der Schriftform und die Zulassung digitaler Kreditabschlüsse erleichtern die Praxis erheblich, erfordern aber zugleich eine sichere, rechtlich saubere und transparente Umsetzung.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ihre Prozesse frühzeitig an die neuen Anforderungen anzupassen. Mit unserem Fokus auf Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung helfen wir unseren Mandanten, regulatorische Vorgaben effizient einzuhalten und gleichzeitig erhebliche Kostenersparnisse zu realisieren.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.