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Digitalisierung

Urheberrecht bei KI-Training: Pflichten für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Urheberrecht bei generativer KI: Was Unternehmen jetzt einordnen müssen

Generative künstliche Intelligenz ist in Unternehmen angekommen, etwa in Marketing, Kundenservice, Softwareentwicklung, Wissensmanagement oder bei der automatisierten Erstellung von Texten und Bildern. Gleichzeitig verschärft sich der rechtliche Erwartungsdruck in Europa: Politische Empfehlungen aus dem Europäischen Parlament zielen darauf ab, urheberrechtlich geschützte Inhalte bei der Nutzung durch generative künstliche Intelligenz stärker zu schützen und Transparenz sowie eine faire Vergütung sicherzustellen. Auch wenn Empfehlungen noch keine unmittelbar geltenden Pflichten wie eine Verordnung begründen, markieren sie in der Praxis einen klaren Richtungspfeil für Aufsicht, Gesetzgebung, Gerichte, Vertragsgestaltung und Risikomanagement.

Für die betriebliche Umsetzung ist entscheidend, dass das Urheberrecht nicht nur klassische Verlagswerke oder Kunst betrifft. Urheberrechtlich geschützt sind persönliche geistige Schöpfungen, also Werke, die eine hinreichende Schöpfungshöhe erreichen, etwa Texte, Fotografien, Grafiken, Musik oder Software. In vielen Branchen ist die Relevanz unmittelbar: Onlinehändler arbeiten mit Produktbildern, Agenturen mit Kampagnenmaterial, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser mit Schulungsunterlagen und Fachtexten, Mittelständler mit technischen Dokumentationen und Handbüchern. Sobald solche Inhalte in Datenbestände gelangen, die zum Trainieren oder Feinjustieren von KI-Systemen verwendet werden, wird die Frage nach Nutzungsrechten, Vergütung und Nachweisbarkeit zentral.

Wichtig ist außerdem die Rollenklärung. KI-Anbieter entwickeln und betreiben Modelle, während KI-Nutzer diese in eigenen Prozessen einsetzen und häufig Inhalte als Eingabe bereitstellen. Beide Rollen können rechtlich in die Verantwortung geraten, wenn urheberrechtlich geschützte Werke ohne ausreichende Rechtebasis verarbeitet werden. Die politische Stoßrichtung betont ausdrücklich, dass das europäische Urheberrecht für alle Systeme generativer künstlicher Intelligenz auf dem europäischen Markt gelten soll. Damit rückt nicht nur das Training großer Basismodelle in den Fokus, sondern auch nachgelagerte Formen der Anpassung und die unternehmensinterne Verwendung, sobald geschützte Inhalte beteiligt sind.

Transparenz, Vergütung, Nachweise: Neue Erwartungen an KI-Anbieter und KI-Nutzer

Im Zentrum der aktuellen Empfehlungen stehen zwei Leitplanken: Transparenz über die verwendeten Trainingsdaten und eine angemessene Vergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte. Transparenz bedeutet dabei mehr als eine allgemeine Aussage, man nutze öffentlich verfügbare Daten. Erwartet wird eine detaillierte Dokumentation, welche urheberrechtlich geschützten Werke zum Training verwendet wurden, und welche Crawling-Aktivitäten stattgefunden haben. Crawling bezeichnet das automatisierte Auslesen und Sammeln von Inhalten aus dem Internet durch Software, typischerweise Bots, die Webseiten abrufen und deren Inhalte für eine weitere Verarbeitung speichern. Für Unternehmen ist das deshalb relevant, weil sie bei der Auswahl von KI-Dienstleistern künftig stärker danach fragen müssen, ob diese Dokumentation tatsächlich bereitgestellt werden kann, und ob sie im Streitfall belastbar ist.

Die Empfehlungen formulieren zudem einen rechtlichen Risikomechanismus, der in der Praxis gravierend sein kann: Fehlen die geforderten Angaben, kann dies als Urheberrechtsverletzung angesehen werden, mit potenziell erheblichen rechtlichen Konsequenzen für Anbieter und Anwender. Urheberrechtsverletzung bedeutet die Nutzung eines geschützten Werks ohne erforderliche Rechte, etwa ohne Lizenz oder außerhalb der Lizenzbedingungen. Für Unternehmen folgt daraus ein sehr konkreter Prüfauftrag, weil sich das Risiko nicht nur auf den Anbieter verlagern lässt. Wer als Nutzer Inhalte in Systeme einspeist, Workflows auf KI-Ausgaben stützt oder Ergebnisse in der Öffentlichkeit oder im Vertrieb verwendet, muss seine Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette nachweisen können. Dazu gehören vertragliche Zusicherungen, interne Freigabeprozesse und technische Dokumentation der eingesetzten Systeme.

Parallel dazu wird eine Vergütung für die Nutzung geschützter Inhalte eingefordert. Dabei wird deutlich, dass pauschale, globale Lösungen kritisch gesehen werden, wenn sie auf eine umfassende Trainingslizenz gegen eine Einmalzahlung hinauslaufen. Für den Markt bedeutet dies eher differenzierte Lizenzmodelle, die Nutzungsarten, Werkarten, Reichweite und Verwertung berücksichtigen. Für Finanzinstitutionen, die KI-Projekte finanzieren oder in Due-Diligence-Prozesse einbinden, kann dies künftig ein Kosten- und Compliance-Faktor werden, der in Business Cases und Vertragskalkulationen einzupreisen ist.

Lizenzmarkt, Opt-out und Schutz von Nachrichtenmedien: Auswirkungen auf Praxis und Verträge

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Idee eines Lizenzmarkts für urheberrechtlich geschütztes Material, einschließlich freiwilliger kollektiver Lizenzvereinbarungen. Kollektive Lizenzmodelle bedeuten, dass Rechte über Verwertungsgesellschaften oder vergleichbare Bündelungen effizient vergeben werden können, statt mit jedem Rechteinhaber einzeln zu verhandeln. Für Unternehmen kann das mittelfristig den Zugang zu rechtssicheren Trainingsdaten erleichtern, insbesondere wenn große Mengen an Texten, Bildern oder Audioinhalten benötigt werden. Gleichzeitig wird betont, dass Rechteinhaber die Möglichkeit haben müssen, die Verwendung ihrer Werke für KI-Training zu verweigern. Ein solches Opt-out ist praktisch nur handhabbar, wenn Prozesse, Kennzeichnungen und technische Steuerung vorhanden sind, die dieses Verbot respektieren und nachweislich umsetzen.

Für die Vertragsgestaltung mit KI-Anbietern zeichnet sich damit eine klare Entwicklung ab. Unternehmen sollten damit rechnen, dass Lizenzketten und Datenherkunft stärker vertraglich abgesichert werden müssen, etwa durch Zusicherungen zur Herkunft der Trainingsdaten, Audit-Rechte, Dokumentationspflichten und Regelungen zu Kostentragung bei Rechtsstreitigkeiten. Denn die Empfehlungen stellen ausdrücklich in den Raum, dass bei einem Rechtsstreit zugunsten des Rechteinhabers KI-Anbieter oder KI-Anwender alle Rechtskosten und damit verbundenen Ausgaben tragen müssen. Für mittelständische Unternehmen ist das ein ernstes Klumpenrisiko, weil bereits einzelne Abmahnungen oder Verfahren nicht nur teuer, sondern auch reputationsrelevant sein können.

Besonders hervorgehoben wird der Schutz von Nachrichtenmedien. KI-Systeme nutzen journalistische Inhalte häufig zur Zusammenfassung, Kontextualisierung oder Antwortgenerierung. Wenn dadurch Traffic und Einnahmen von Medienunternehmen umgeleitet werden, soll eine vollständige Entschädigung erfolgen können, und Medien sollen die Nutzung ihrer Inhalte für Trainingszwecke verweigern dürfen. Für Unternehmen, die KI im Wissensmanagement einsetzen, kann das bedeuten, dass der Zugriff auf Presseinhalte oder das Training mit Nachrichtenmaterial künftig stärker eingeschränkt, lizenziert oder technisch kontrolliert werden muss. Gleichzeitig wird der Gedanke des Medienpluralismus betont, also der Vielfalt an Quellen und Perspektiven, und die Vermeidung von Selbstbegünstigungspraktiken durch Gatekeeper, die eigene KI-Dienste bevorzugen. Das spielt vor allem bei Plattformen und großen digitalen Ökosystemen eine Rolle, wirkt aber mittelbar auch auf alle Unternehmen, die solche Dienste einkaufen.

KI-generierte Inhalte, Compliance und Umsetzung im Unternehmen

Für die betriebliche Praxis ist eine Aussage besonders relevant: Vollständig von KI generierte Inhalte sollen nach dieser Position nicht urheberrechtlich geschützt sein. Das ist für Unternehmen ein Warnsignal für die Wertschöpfung aus Content. Wer etwa Produkttexte, Bilder oder Schulungsunterlagen vollständig automatisiert erstellen lässt, kann sich nicht darauf verlassen, daraus exklusive urheberrechtliche Positionen abzuleiten, die Wettbewerber sicher fernhalten. Unabhängig davon bleiben andere Schutzinstrumente wie Markenrecht, Geschäftsgeheimnisse oder vertragliche Nutzungsbeschränkungen im Einzelfall wichtig, doch das Urheberrecht als automatischer Schutzschirm ist bei rein maschineller Erzeugung politisch erkennbar unter Druck.

Zugleich wird der Schutz von Einzelpersonen vor manipulierten und KI-generierten Inhalten betont und die Verpflichtung digitaler Dienste, gegen illegale Nutzungen vorzugehen. Für Unternehmen bedeutet das, dass KI-Governance nicht bei Trainingsdaten endet. Benötigt werden klare Regeln, welche Inhalte in Systeme eingespeist werden dürfen, wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist und wie Ausgaben der KI vor Veröffentlichung oder Kundenkontakt überprüft werden. Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Gerade in sensiblen Bereichen wie Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder Finanzdienstleistungen ist das Zusammenspiel von Vertraulichkeit, Dokumentationspflichten und Qualitätssicherung zentral, weil bereits kleine Fehler erhebliche rechtliche Folgen haben können.

In der Umsetzung zeigt sich immer wieder, dass Rechtssicherheit und Effizienz zusammengehören. Wer KI-Prozesse sauber dokumentiert, Verantwortlichkeiten festlegt und Datenflüsse beherrscht, reduziert nicht nur Haftungsrisiken, sondern verbessert typischerweise auch die Prozessqualität in Buchhaltung, Einkauf, Dokumentenmanagement und Controlling. Damit entstehen handfeste betriebswirtschaftliche Vorteile, weil Nacharbeit, Medienbrüche und unklare Zuständigkeiten sinken. Im Fazit gilt: Unternehmen sollten KI nicht nur als Produktivitätswerkzeug betrachten, sondern als regulierungsnahe Kerntechnologie, deren Einsatz eine belastbare Rechtebasis, Transparenz und vertraglich abgesicherte Lieferketten benötigt. Gern unterstützen wir dabei, KI-gestützte Prozesse im Mittelstand so zu strukturieren, dass sie rechtssicher dokumentiert und zugleich effizient in die Finanz- und Buchhaltungsabläufe integriert werden. Als Kanzlei mit Fokus auf Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung begleiten wir kleine und mittelständische Unternehmen praxisnah und heben die Kostenersparnisse, die aus durchgängigen, gut gesteuerten Prozessen entstehen.

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