Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Recht

Unzulässige Abschalteinrichtungen bei VW: Folgen für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Rechtswidriger Freigabebescheid und Bedeutung des Urteils

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 25. September 2025 (Az. 4 LB 36/23) entschieden, dass der Freigabebescheid des Kraftfahrtbundesamts für den Volkswagen Golf Plus TDI (Motortyp EA 189, Euro 5) aus dem Jahr 2016 rechtswidrig war. Hintergrund ist ein Software-Update, das im Zuge des sogenannten Diesel-Skandals aufgespielt wurde und zwei unzulässige Abschalteinrichtungen aufwies. Der Begriff der Abschalteinrichtung beschreibt eine softwarebasierte Steuerung im Motor, die bestimmte Abgasrückführungen deaktiviert, beispielsweise bei niedrigen Außentemperaturen oder Höhenlagen. Solche Vorrichtungen sind nach europäischem Umweltrecht grundsätzlich unzulässig, da sie die Messwerte von Stickoxidemissionen künstlich senken und die eigentliche Abgasbelastung deutlich höher ausfallen lassen, als es die Vorschriften erlauben.

Das Urteil verpflichtet das Kraftfahrtbundesamt nun, die Volkswagen AG umgehend zu Abhilfemaßnahmen aufzufordern. Dabei geht es nicht nur um die Korrektur bestehender Mängel durch nachgebesserte Softwarelösungen, sondern auch um die grundsätzliche Übereinstimmung der betroffenen Fahrzeuge mit dem europäischen Recht. Bemerkenswert ist, dass die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen wurde, was die Tragweite und Endgültigkeit der Entscheidung unterstreicht.

Rechtliche Einordnung der Entscheidung

Das Gericht bestätigte mit seiner Entscheidung die Auffassung des Verwaltungsgerichts, wonach die freigegebene Software-Veränderung nicht mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar war. Konkret bemängelte das Gericht die Aktivierung der Abgasrückführung nur binnen sogenannter Thermofenster, das heißt innerhalb bestimmter Außentemperaturbereiche. Der Einsatz solcher Thermofenster führt dazu, dass bei unter 10 Grad Celsius oder oberhalb von 1.000 Höhenmetern die Rückführung der Abgase ausgeschaltet wird. Damit sinkt kurzfristig die Belastung des Motors, während die Emissionen stark steigen. Nach der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs ist diese Praxis unzulässig, da ein Motorschutz nur in technischen Ausnahmesituationen gerechtfertigt ist, die hier nicht vorliegen. Relevant war für die Entscheidung auch, dass weite Teile der Europäischen Union dauerhaft Temperaturen aufweisen, die unterhalb dieser Schwelle liegen. Es war daher nicht akzeptabel, den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit mit diesem Argument einzuschränken.

In der rechtlichen Praxis bedeutet dies, dass nationale Behörden künftig deutlich strengere Maßstäbe an Freigabebescheide für Fahrzeughersteller anlegen müssen. Dies betrifft nicht nur Volkswagen, sondern generell Hersteller von Dieselfahrzeugen, die durch Softwarelösungen ihre Emissionswerte im Betrieb manipuliert haben könnten. Für Unternehmen mit Firmenflotten, insbesondere im Transport- und Logistikbereich, ist dieses Urteil deshalb von erheblicher Relevanz. Sie müssen verstärkt damit rechnen, dass bereits zugelassene Fahrzeuge nachträglich überprüft und bei Unstimmigkeiten zur Nachbesserung verpflichtet werden.

Praktische Konsequenzen für Unternehmen und Verbraucher

Für kleine und mittelständische Unternehmen, die häufig auf preisgünstige Gebrauchtfahrzeuge angewiesen sind, ergeben sich aus dieser Entscheidung unmittelbare Risiken. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass ein erworbenes Fahrzeug mit einer unzulässigen Software ausgestattet ist, können erhebliche Nutzungsausfälle und Kosten entstehen. In solchen Fällen haftet der Hersteller nicht nur im Rahmen der europäischen Typgenehmigung, sondern es können auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Insbesondere für Unternehmen im Pflegedienst oder im Krankenhaustransport, die oft auf verlässliche Fahrzeugverfügbarkeit angewiesen sind, kann ein derartiger Ausfall operative Probleme nach sich ziehen.

Auf der regulatorischen Ebene bedeutet die Entscheidung zudem eine Stärkung der Kontrollbefugnisse der nationalen Behörden. Das Kraftfahrtbundesamt steht nun in der Pflicht, aktiv auf die Einhaltung des europäischen Abgasrechts hinzuwirken und nicht lediglich als Zulassungsbehörde auf Angaben der Hersteller zu vertrauen. Für Unternehmen im Handel, insbesondere im Onlinehandel von Fahrzeugen, Gebrauchtwagen oder Fahrzeugteilen, gewinnt die Frage der rechtssicheren Zulassung zusätzlich an Gewicht. Käufer legen zunehmend Wert auf transparente Nachweise, dass Autos nicht nur technisch funktionsfähig, sondern auch rechtlich unumstritten sind.

Es lohnt sich daher, beim Ankauf und bei der Nutzung von Dieselfahrzeugen künftig noch stärker die rechtliche Situation zu prüfen. Eine solide Risikoanalyse und gegebenenfalls die Rücksprache mit juristischen Beratern oder spezialisierten Kanzleien können hier helfen, spätere Schäden zu vermeiden.

Fazit und Ausblick für die Unternehmenspraxis

Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts stellt eines der deutlichsten Signale in Richtung Automobilindustrie dar, dass Manipulationen an Abgaswerten in keiner Form mehr toleriert werden. Die Entscheidung erhöht den Druck auf Autohersteller, transparente, regelkonforme Lösungen für Emissionsprobleme zu entwickeln. Für Unternehmen, die in ihrer Flottenstrategie auf Diesel setzen, bedeutet dies, künftig eine noch sorgfältigere Prüfung vorzunehmen und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen. Auch der Marktwert betroffener Fahrzeuge kann unter Umständen erheblich sinken, was finanzielle Konsequenzen für Gebrauchtwagenhändler und Unternehmen mit größeren Fuhrparks haben kann.

Wir erleben damit nicht nur einen rechtsstaatlich konsequenten Schritt, sondern auch eine weitere Stärkung des Gesundheitsschutzes und der Klimapolitik. Unternehmen sollten daraus den praktischen Schluss ziehen, ihre eigene Fahrzeugpolitik regelmäßig rechtlich und wirtschaftlich zu überprüfen, um Überraschungen und Zusatzkosten zu vermeiden. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen genau in diesem Umfeld. Wir haben uns spezialisiert auf die Prozessoptimierung in der Buchhaltung und die Digitalisierung administrativer Abläufe. Mit unserer Erfahrung sichern wir unseren Mandanten erhebliche Effizienzgewinne und nachhaltige Kostenersparnisse – von kleinen Betrieben bis zu mittelständischen Unternehmen.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.