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Recht

Unterhaltsrechtliche Leitlinien Niedersachsen bringen mehr Rechtssicherheit

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Einheitliche Grundlage für Unterhaltsberechnungen in Niedersachsen

Mit Beginn des Jahres 2026 gilt in Niedersachsen erstmals eine einheitliche Orientierungshilfe für die Berechnung von Unterhaltsansprüchen. Die Familiensenate der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg haben ihre bislang voneinander abweichenden unterhaltsrechtlichen Leitlinien miteinander abgestimmt und eine gemeinsame Fassung veröffentlicht. Diese „Leitlinien Niedersachsen“ stellen einen wichtigen Schritt zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung dar und tragen dazu bei, dass insbesondere Familiengerichte, Rechtsanwälte, Steuerberater und auch betroffene Unternehmer künftig eine verlässlichere Grundlage für die wirtschaftliche Planung erhalten.

Die Leitlinien sind nicht verbindlich im rechtlichen Sinne, sie dienen aber als etablierte Orientierung bei der Berechnung von Kindes‑, Ehegatten‑ und sonstigen Unterhaltsansprüchen. Maßgeblich bleibt stets die Prüfung des konkreten Einzelfalls durch das Familiengericht, das die individuellen wirtschaftlichen, persönlichen und familiären Umstände berücksichtigt.

Inhaltliche Schwerpunkte und Änderungen gegenüber dem Vorjahr

Gegenüber den bisherigen Fassungen ergeben sich im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen. Inhaltlich bleibt das System der Unterhaltsberechnung unverändert, was für eine stabile Anwendungspraxis sorgt. Die wohl relevanteste Änderung betrifft den gesetzlichen Mindestkindesunterhalt, der geringfügig – um bis zu 3,50 Euro je Kind – angehoben wurde. Diese Anpassung orientiert sich an der fortlaufenden Erhöhung des sächlichen Existenzminimums von Kindern, das regelmäßig durch den Gesetzgeber überprüft wird. Der sogenannte Selbstbehalt, also der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen für den eigenen Lebensunterhalt verbleiben muss, wurde nicht verändert und beläuft sich weiterhin auf 1.450 Euro für Erwerbstätige.

Praxisbedeutung gewinnt diese Regelung besonders für kleine und mittlere Unternehmen, deren Inhaber oder Gesellschafter selbst unterhaltspflichtig sind. Einkommensveränderungen, etwa durch schwankende Auftragslagen oder coronabedingte Umsatzrückgänge, wirken sich direkt auf die Unterhaltshöhe aus. Durch die neuen Leitlinien lässt sich auf Basis eines einheitlichen Berechnungsmaßstabs schneller ermitteln, welcher Betrag tatsächlich geschuldet ist. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben profitieren mittelbar, etwa dann, wenn Lohnabrechnungen oder Einkommenserklärungen für familiengerichtliche Verfahren vorgelegt werden müssen. Einheitliche Maßstäbe erleichtern die Kommunikation mit Behörden und Gerichten erheblich.

Bedeutung für Steuerberatung und Finanzplanung

Die rechtliche Definition von Unterhalt umfasst alle Leistungen, die zur Sicherung des Lebensbedarfs einer anderen Person dienen. Dazu zählen Zahlungen für Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Krankenversicherung und weitere Bedürfnisse. Im steuerlichen Kontext können bestimmte Unterhaltsleistungen unter Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Eine exakte und nachvollziehbare Berechnungsgrundlage ist daher auch für die steuerliche Beurteilung von Bedeutung. Steuerberatende und Finanzplanende erhalten durch die einheitlichen niedersächsischen Leitlinien eine verlässlichere Bezugsgröße, um Mandanten präzise und rechtssicher zu beraten.

Besonders bei Unternehmerinnen und Unternehmern, deren Einkommen stark variabel ist, etwa bei Onlinehändlerinnen und Onlinehändlern oder selbstständigen Dienstleistern, wirkt sich eine klare Berechnungsmethode positiv auf die Liquiditätsplanung aus. Durch die Angleichung der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte entfällt die bisherige Unsicherheit, in welchem Gerichtsbezirk eventuell strengere Maßstäbe angelegt würden. Damit steigt die Transparenz und Vorhersehbarkeit, zwei wesentliche Faktoren für die betriebswirtschaftliche Kalkulation und für die persönliche Planungssicherheit.

Bewertung und Ausblick

Eine Vereinheitlichung der unterhaltsrechtlichen Leitlinien innerhalb eines Bundeslands mag auf den ersten Blick nur eine redaktionelle Maßnahme sein, doch sie hat eine weitreichende Signalwirkung. Sie steht für die kontinuierliche Bestrebung der Justiz, Verfahren effizienter zu gestalten und Entscheidungsspielräume nachvollziehbar zu machen. In der Praxis bedeutet dies, dass Familiengerichte, Anwältinnen und Anwälte, aber auch Steuerberaterinnen und Steuerberater auf konsistente Grundlagen zurückgreifen können. Für Betroffene selbst, insbesondere für unterhaltspflichtige Elternteile, wird das Verfahren transparenter, weil sich die Berechnungslogik landesweit angleicht.

Für kleine und mittelständische Unternehmen, die häufig in familiären Konstellationen organisiert sind und bei denen geschäftliche wie private Finanzströme eng miteinander verwoben sind, ist diese neue Einheitlichkeit ein wichtiger Schritt. Sie erlaubt es, Unterhaltspflichten klarer zu berücksichtigen – etwa bei der Ermittlung des verfügbaren Einkommens oder beim Entwurf von Entnahme‑ und Ausschüttungsstrategien. Selbst wenn die Leitlinien nicht bindend sind, schaffen sie eine belastbare Orientierung für Beratungsgespräche, Finanzplanungen und gerichtliche Auseinandersetzungen.

Die einheitlichen Leitlinien der niedersächsischen Oberlandesgerichte zeigen, dass rechtliche Harmonisierung und Praxisorientierung zusammenwirken können, um Unsicherheiten abzubauen. Für unsere Kanzlei unterstreicht diese Entwicklung, wie wichtig es ist, steuerliche und juristische Prozesse in Unternehmen kontinuierlich zu digitalisieren und zu optimieren. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen bei der Modernisierung ihrer Buchhaltung, bei der Automatisierung administrativer Abläufe und damit bei der nachhaltigen Reduktion ihrer Kosten – mit langjähriger Erfahrung und einem starken Fokus auf Effizienz und Prozessoptimierung.

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