Neue Anforderungen an den Abzug von Unterhaltsleistungen
Mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2025 wurde der § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz um eine entscheidende Regelung erweitert. Künftig können Unterhaltsleistungen in Form von Geldzahlungen nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn sie per Banküberweisung auf ein Konto der unterstützten Person erfolgen. Barzahlungen oder nicht belegbare Transfers genügen diesen Anforderungen nicht mehr. Ziel dieser Ergänzung ist es, die Nachvollziehbarkeit der Zahlungen sicherzustellen und Missbrauch vorzubeugen. Besonders für Steuerpflichtige, die regelmäßig Unterhalt an Angehörige leisten, bedeutet dies eine Anpassung der bisherigen Praxis.
Unterhaltsaufwendungen im steuerlichen Sinne sind Geld- oder Sachleistungen, die eine steuerpflichtige Person für den Lebensunterhalt einer bedürftigen Person aufwendet. Als außergewöhnliche Belastung mindern sie das zu versteuernde Einkommen, wenn sie zwangsläufig entstehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen. Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2024 ausdrücklich den Nachweis der Unterhaltszahlungen gestärkt, um eine eindeutige Zuordnung der Aufwendungen zu ermöglichen.
Hintergrund und Zielsetzung der Neuregelung
Die bisherige Fassung des § 33a Einkommensteuergesetz ließ auch Barzahlungen oder ähnliche Formen der Zuwendung zu, sofern sie ausreichend glaubhaft gemacht werden konnten. Die Finanzverwaltung sah sich jedoch in der Praxis immer wieder mit Nachweisproblemen konfrontiert. Sowohl im Inland als auch bei Zahlungen ins Ausland war es häufig schwierig, den tatsächlichen Geldfluss und den Empfänger konkret nachzuweisen. Durch die zwingende Überweisungspflicht schafft der Gesetzgeber nunmehr einen klaren Prüfungsmaßstab.
Diese Regelung trägt nicht nur zur Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis bei, sondern auch zur Rechtssicherheit für Steuerpflichtige. Wer die Unterhaltsleistungen künftig nachweislich über ein Bankkonto erbringt, sichert sich eine saubere Dokumentation, die im Rahmen einer Steuerprüfung rasch nachvollzogen werden kann. Insbesondere kleinere Unternehmen und Selbstständige, die Angehörige finanziell unterstützen, sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen, da sich Änderungen im Zahlungsmodus unmittelbar auf die steuerliche Abzugsfähigkeit auswirken.
Praktische Auswirkungen für Steuerpflichtige
Für die steuerliche Geltendmachung von Unterhaltsleistungen gelten weiterhin die allgemeinen Voraussetzungen des § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz. Es können bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag Leistungen für den Unterhalt einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person abgezogen werden. Neu ist jedoch, dass der Zahlungsnachweis ausschließlich über Kontoauszüge geführt werden muss. Dabei muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass der Betrag unmittelbar dem Konto der unterstützten Person gutgeschrieben wurde. Zahlungen an Dritte oder die Übergabe von Bargeld werden nicht mehr anerkannt.
Diese Änderung verlangt insbesondere von Personen, die Unterhalt ins Ausland leisten, erhöhte Aufmerksamkeit. Bankverbindungen sollten rechtzeitig überprüft werden, da abweichende Bankstandards oder Transaktionskosten den Nachweis erschweren können. Auch Onlinehändler oder Freiberufler, die häufig über mehrere Konten verfügen, sollten darauf achten, Unterhaltszahlungen stets über ein dokumentiertes Konto durchzuführen. Im betrieblichen Alltag empfiehlt sich eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Konten, um steuerliche Nachweise einwandfrei führen zu können.
Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden bei familiären Unterstützungsleistungen beratend zur Seite stehen, können ebenfalls profitieren, wenn sie die Regelung in internen Schulungen oder steuerlichen Informationsangeboten berücksichtigen. Da der Nachweis künftig an die Form der Zahlung gebunden ist, lassen sich Rückfragen durch Finanzämter vermeiden und Bearbeitungszeiten erheblich verkürzen.
Fazit und Empfehlungen für die Praxis
Mit der Überarbeitung des § 33a Einkommensteuergesetz im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 reagiert der Gesetzgeber auf die zunehmende Bedeutung der digitalen Zahlungsnachweise im Steuerrecht. Die Finanzverwaltung erhält damit ein wirksames Instrument zur Plausibilitätskontrolle, während Steuerpflichtige durch standardisierte Nachweise mehr Rechtssicherheit gewinnen. Für künftige Steuererklärungen ab 2025 sollten daher sämtliche Unterhaltszahlungen konsequent über Banküberweisungen erfolgen. Eine vorausschauende Planung und gegebenenfalls die Anpassung bestehender Unterhaltsvereinbarungen kann helfen, steuerliche Nachteile zu vermeiden.
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