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Digitalisierung

Tariftreuegesetz bei öffentlichen Aufträgen rechtssicher umsetzen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Tariftreuegesetz und öffentliche Aufträge: Was ändert sich?

Mit der Zustimmung des Bundesrates vom 27. März 2026 zum Tariftreuegesetz wird die Vergabe öffentlicher Aufträge auf Bundesebene neu ausgerichtet. Künftig soll der Bund Aufträge grundsätzlich nur noch an Unternehmen vergeben, die Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten vergleichbar gute Arbeitsbedingungen bieten. Für viele Unternehmen, die bisher erfolgreich an Bundesvergaben teilgenommen haben, wird damit die Personal- und Vergütungsstruktur zu einem vergaberelevanten Kriterium. Für tarifgebundene Betriebe ist das eine strukturelle Entlastung im Wettbewerb, weil sie ihre tariflichen Personalkosten nicht länger in einem Umfeld rechtfertigen müssen, in dem Wettbewerber durch niedrigere Standards günstiger anbieten konnten.

Für die Praxis ist wichtig, dass das Tariftreuegesetz nicht als bloße politische Leitlinie wirkt, sondern als vergaberechtliche Zugangsvoraussetzung. Vergaberechtlich bedeutet das, dass bestimmte Anforderungen bereits im Verfahren abzugeben und einzuhalten sind, damit ein Angebot überhaupt berücksichtigt werden kann. Der Gesetzgeber verfolgt dabei ausdrücklich das Ziel, Wettbewerbsverzerrungen zu reduzieren und den wirtschaftlichen Anreiz zu senken, auf Tarifbindung zu verzichten. Diese Zielrichtung sollte jedes Unternehmen, das regelmäßig an Ausschreibungen teilnimmt, in seine Angebotsstrategie und in die interne Organisation integrieren, insbesondere wenn personalkostengetriebene Kalkulationen bisher Wettbewerbsvorteile ermöglicht haben.

In der Umsetzung ist zugleich zu beachten, dass das Gesetz nach den veröffentlichten Informationen so ausgestaltet werden soll, dass Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen möglichst gering bleiben. Das ist für Auftragnehmende zunächst positiv, weil die formalen Hürden im Vergabeverfahren nicht übermäßig steigen sollen. Gleichzeitig verlagert sich das Risiko stärker auf die betriebliche Realität: Ein schlankes Verfahren ersetzt keine belastbaren internen Prozesse. Wer das Tariftreueversprechen abgibt, muss organisatorisch sicherstellen, dass die zugesagten Bedingungen im betroffenen Auftrag auch tatsächlich gelebt werden und dass dies im Konfliktfall darstellbar bleibt.

Anwendungsbereich: Welche Aufträge sind betroffen und ab wann?

Das Tariftreuegesetz erfasst auf Bundesebene Bau- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro. Für Aufträge, die unmittelbar der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder den Nachrichtendiensten dienen, greifen die Vorgaben erst ab 100.000 Euro. Lieferverträge sind ausgenommen, ebenso Aufträge der Bundeswehr. Diese Abgrenzung ist für die Praxis entscheidend, weil viele Unternehmen Mischportfolios haben, etwa Bauunternehmen mit ergänzenden Lieferkomponenten oder Dienstleister, die sowohl Liefer- als auch Serviceanteile anbieten. In solchen Konstellationen ist frühzeitig zu prüfen, ob der konkrete Vergabegegenstand als Bau- oder Dienstleistung einzuordnen ist und ob der Schwellenwert überschritten wird. Die Einordnung wirkt sich darauf aus, ob ein Tariftreueversprechen überhaupt abzugeben ist und welche internen Vorbereitungen erforderlich werden.

Der Auftragswert ist dabei nicht nur eine kalkulatorische Größe, sondern eine vergaberechtliche Steuerungsgröße. Auch wenn Details zur Ermittlung hier nicht vertieft werden, sollten Unternehmen im Angebotsprozess sauber dokumentieren, wie der angebotene Leistungsumfang bewertet wurde, um Diskussionen über die Anwendbarkeit der Tariftreuevorgaben zu vermeiden. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, die erstmals in den Bereich von Bundesaufträgen oberhalb von 50.000 Euro hineinwachsen, kann dies ein neuer Compliance-Baustein sein, der bisher in Landes- oder Kommunalvergaben so nicht oder anders ausgeprägt war.

Für spezialisierte Branchen wie Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder Sicherheitsdienstleister ist zudem relevant, dass der Gesetzestext auf Bundesebene auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen zielt. Eine Konzession ist vereinfacht ein Vertrag, bei dem die Gegenleistung des Auftraggebers im Wesentlichen darin besteht, dass der Auftragnehmende das Recht erhält, eine Leistung gegenüber Dritten zu verwerten und dabei das wirtschaftliche Risiko trägt. Wo solche Modelle in Bundesprojekten eine Rolle spielen, wird Tariftreue ebenfalls zum Thema. Für IT- und Online-Dienstleister, die Dienstleistungen für Bundesbehörden erbringen, ist der Liefervertragsausschluss ebenfalls praxisrelevant: Reine Lieferung von Standardsoftware oder Hardware kann ausgenommen sein, während Dienstleistungsanteile wie Implementierung, Betrieb oder Support typischerweise im Fokus bleiben.

Tariftreueversprechen im Vergabeverfahren: Pflichten, Risiken, Chancen

Zentraler Mechanismus des Gesetzes ist das Tariftreueversprechen im Vergabeverfahren, das „einfach und unbürokratisch“ abgegeben werden können soll. Ein Tariftreueversprechen ist eine rechtlich relevante Eigenerklärung des Bieters, dass er im Rahmen der Auftragsausführung tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einhält oder vergleichbare Bedingungen gewährt. „Tarifbindung“ meint dabei die Verpflichtung eines Arbeitgebers, die Regelungen eines Tarifvertrags anzuwenden, typischerweise weil er Mitglied im tarifschließenden Arbeitgeberverband ist oder weil ein Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft direkt abgeschlossen wurde. Unternehmen ohne Tarifbindung können nach der Gesetzesidee dennoch zum Zug kommen, wenn sie ihren Beschäftigten „ähnlich gute Bedingungen“ bieten. Für die Praxis stellt sich hier die Frage, wie diese Vergleichbarkeit intern hergestellt und nach außen konsistent vertreten wird, ohne dass im Vergabeverfahren eine ausufernde Prüf- und Nachweislast entsteht.

Auch wenn die formalen Kontrollen begrenzt werden sollen, bleibt die Erklärung nicht folgenlos. In Vergabeverfahren ist die Vollständigkeit und Richtigkeit von Erklärungen ein sensibler Punkt, weil fehlerhafte oder widersprüchliche Angaben zum Ausschluss führen können. Darüber hinaus kann eine fehlerhafte Selbsterklärung in der späteren Vertragsdurchführung zu erheblichen wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen führen, etwa wenn Nachforderungen, Vertragsstrafen oder Kündigungsrechte vereinbart sind oder wenn der Auftraggeber bei Zweifeln an der Vertragstreue reagiert. Daher sollte jedes Unternehmen, das ein Tariftreueversprechen abgibt, vorher klären, welche Beschäftigtengruppen vom Auftrag betroffen sind, welche Entgelt- und Arbeitszeitregelungen tatsächlich angewendet werden und wie Subunternehmer eingebunden sind.

Gerade im Bau- und Dienstleistungsbereich sind Subunternehmerketten in der Praxis üblich. Selbst wenn das Gesetz im Kern auf den unmittelbaren Auftragnehmer zielt, ist es für die Risikoabwägung entscheidend, dass die Leistungserbringung oft arbeitsteilig erfolgt. Wer mit Nachunternehmern arbeitet, sollte vertraglich sicherstellen, dass die zugesagten Arbeitsbedingungen in der Leistungskette nicht unterlaufen werden. Für mittelständische Unternehmen entsteht hier eine Chance: Wer Subunternehmersteuerung, Lohnprozesse und Nachweisführung professionell aufsetzt, kann Vergabeverfahren schneller und sicherer bedienen und sich als verlässlicher Partner positionieren.

Ökonomisch verändert das Tariftreuegesetz die Kalkulation. Personalkosten können weniger über niedrigere Standards optimiert werden, sodass Produktivität, Prozessqualität und digitale Effizienz stärker in den Vordergrund rücken. Das betrifft klassische Bauunternehmen ebenso wie Sicherheits- und Reinigungsdienstleister sowie IT-Serviceanbieter im öffentlichen Bereich. Für Onlinehändler ist das Thema vor allem dann relevant, wenn sie zusätzlich Dienstleistungen für Bundesstellen erbringen oder in Konzessionsmodelle eingebunden sind; reine Lieferbeziehungen sind dagegen nach den bekannten Eckpunkten nicht erfasst. In jedem Fall gilt: Wer die Tariftreueanforderung als Anlass nutzt, interne Abläufe zu straffen, kann Kostensteigerungen kompensieren und zugleich Compliance-Risiken reduzieren.

Inkrafttreten und Umsetzung im Unternehmen: So bleiben Sie handlungsfähig

Das Tariftreuegesetz kann nach der Zustimmung des Bundesrates ausgefertigt und verkündet werden und tritt zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Für Unternehmen heißt das: Es bleibt wenig Zeit, das Thema „tariftreuefähige Angebotsabgabe“ strukturiert vorzubereiten, sobald Bundesaufträge im relevanten Volumen adressiert werden. Praktisch empfiehlt sich eine interne Bestandsaufnahme, ob und in welchen Bereichen tarifliche Regelungen bereits angewendet werden, wo vergleichbare Bedingungen bestehen und welche Lücken es bei Dokumentation und Prozesssicherheit gibt. Hier geht es weniger um Papier, sondern um belastbare Abläufe, die im Projektalltag funktionieren.

Besonders wichtig ist die Schnittstelle zwischen Personal, Controlling und Auftragskalkulation. Wenn im Angebot bestimmte Personaleinsatzmodelle geplant werden, muss die tatsächliche Entgelt- und Arbeitszeitgestaltung dazu passen. Das ist in dynamischen Projekten anspruchsvoll, etwa bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen mit wechselnden Einsatzorten oder bei Sicherheits- und Facility-Services mit Schichtsystemen. Auch in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern kann es relevant werden, sofern bundesbezogene Dienstleistungen im Wettbewerb vergeben werden, weil dort ohnehin hohe regulatorische Dichte besteht und Personalprozesse revisionssicher laufen müssen.

Ein weiterer Erfolgsfaktor ist die Datenqualität. Wer Lohn- und Finanzdaten konsistent erfasst, kann schneller einschätzen, ob „ähnlich gute Bedingungen“ im eigenen Haus tatsächlich gegeben sind, und kann im Zweifel strukturiert reagieren, ohne operative Hektik im Vergabeverfahren. Digitale Workflows, saubere Stammdaten und klare Verantwortlichkeiten sind damit nicht nur Effizienzthemen, sondern unterstützen unmittelbar die rechtssichere Teilnahme an Vergaben. Gerade im Mittelstand lässt sich hier häufig mit überschaubarem Aufwand eine deutliche Verbesserung erzielen, weil Medienbrüche und manuelle Zwischenschritte in der Praxis noch verbreitet sind.

Fazit: Das Tariftreuegesetz stärkt fairen Wettbewerb bei Bundesaufträgen, verlangt aber von Unternehmen eine belastbare Organisation rund um Lohn- und Einsatzbedingungen sowie eine konsistente Angebots- und Vertragsabwicklung. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen dabei, Buchhaltungs- und Administrationsprozesse digital zu optimieren und so Nachweisfähigkeit, Effizienz und Kostenstruktur spürbar zu verbessern, insbesondere wenn öffentliche Ausschreibungen professionell und skalierbar bedient werden sollen.

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