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Digitalisierung

Stromversorgungssicherheit: neue Prüfungsaufgabe im Markt

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Stromversorgungssicherheit und neue Prüfungsaufgabe im Überblick

Der Referentenentwurf für ein Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz setzt einen wichtigen ordnungspolitischen Rahmen für den künftigen Strommarkt. Ziel ist, die Versorgung von Wirtschaft und Verbrauchern auch bei weiterem Kohleausstieg und einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien verlässlich abzusichern. Im Kern soll bis zum Jahr 2031 ausreichend steuerbare Leistung verfügbar sein. Steuerbare Leistung meint Kapazitäten, die bei Bedarf gezielt bereitstehen und in Knappheitssituationen Strom liefern können. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die praktische Herausforderung, dass eine sichere Energieversorgung nicht allein durch installierte Erzeugungsleistung, sondern durch verlässlich aktivierbare Reserve und Bereitstellungskapazitäten gewährleistet werden muss.

Der Entwurf sieht hierfür einen Kapazitätsmarkt vor. Ein Kapazitätsmarkt ist ein Marktmodell, in dem nicht nur die tatsächliche Stromerzeugung vergütet wird, sondern bereits die verlässliche Bereithaltung von Kapazität. Für Unternehmen der Energiebranche, Projektträger, Investoren und finanzierende Institute ist das bedeutsam, weil sich dadurch neue Erlösstrukturen, Prüfungsanforderungen und Nachweisobliegenheiten ergeben. Auch für mittelständische Unternehmen mit energienahen Geschäftsmodellen oder Beteiligungen an Erzeugungsanlagen und Speicherlösungen kann das neue System wirtschaftlich relevant werden.

Besonders praxisrelevant ist, dass der Entwurf eine neue Aufgabe für Wirtschaftsprüfer vorsieht. Diese betrifft das abschließende Präqualifizierungsverfahren und damit einen sensiblen Punkt im Zugang zu den künftigen Ausschreibungen. Gerade dort, wo technische, finanzielle und investitionsbezogene Angaben belastbar bestätigt werden müssen, steigt die Bedeutung einer sauberen Dokumentation und prüfungssicheren Projektorganisation. Das betrifft nicht nur große Kraftwerksbetreiber, sondern auch Anbieter von Stromspeichern sowie Unternehmen, die regelbare Lasten in künftige Marktmechanismen einbringen wollen.

Kapazitätsmarkt und Ausschreibungen: was Unternehmen wissen müssen

Der Gesetzentwurf will mehrere technologieneutrale Ausschreibungen ermöglichen. Technologieneutral bedeutet, dass nicht eine bestimmte Technik bevorzugt wird, sondern unterschiedliche Anlagenarten unter denselben Grundregeln teilnehmen können, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Vorgesehen sind zunächst Ausschreibungen für neue Langzeit-Kapazitäten ab Sommer 2026. Diese Kapazitäten müssen über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitstellen können und spätestens im Jahr 2031 für 15 Jahre zur Versorgungssicherheit zur Verfügung stehen. Hinzu kommen Ausschreibungen für neue Erzeugungskapazitäten ohne Langzeitkriterium sowie weitere Ausschreibungen in späteren Jahren, an denen technologieoffen verschiedene Technologieklassen teilnehmen können.

Für die Praxis bedeutet das, dass Unternehmen ihre Investitionsplanung frühzeitig an den künftigen Nachweis- und Teilnahmevoraussetzungen ausrichten sollten. Wer an Ausschreibungen teilnehmen will, muss nicht nur technische Eignung nachweisen, sondern auch belegen können, dass das Projekt den regulatorischen Anforderungen in belastbarer Form entspricht. Das ist insbesondere für finanzierende Banken und andere Kapitalgeber von Bedeutung, weil Förderlogik, Erlösmodell und regulatorische Eintrittshürden maßgeblich für die Risikobewertung sind.

Auch aus Sicht der Unternehmenssteuerung ist die Entwicklung relevant. Der Aufbau neuer Kapazitäten erfordert regelmäßig eine enge Verzahnung von Investitionscontrolling, Vertragsmanagement, Rechnungswesen und externer Prüfung. Je stärker Projekte über Projektgesellschaften, Beteiligungsstrukturen oder langfristige Finanzierungsmodelle umgesetzt werden, desto wichtiger wird eine lückenlose Informationsbasis. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig festlegen, welche Daten, Belege und Meilensteine so dokumentiert werden, dass sie im Präqualifizierungsverfahren und gegenüber Prüfern ohne Medienbruch vorgelegt werden können.

Präqualifizierungsverfahren und Wirtschaftsprüfertestat in der Praxis

Das Präqualifizierungsverfahren dient dazu, wesentliche Informationen über den Bieter und die technischen Eigenschaften der Anlagen rechtzeitig zu erfassen und zu verifizieren. Verifizieren bedeutet in diesem Zusammenhang, Angaben nicht nur entgegenzunehmen, sondern auf ihre Nachvollziehbarkeit und belastbare Grundlage zu überprüfen. Eine erfolgreiche Präqualifizierung bescheinigt damit, dass ein Anbieter grundsätzlich die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Ausschreibungen und für die spätere Leistungserbringung erfüllt.

Der Entwurf regelt ein vorgelagertes Verfahren, in dem bestimmte Nachweise zunächst vorläufig behandelt werden können. Einige Belege sind jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt einzureichen. Der Abschluss der vorläufig erteilten Präqualifizierung kann frühestens nach der Bezuschlagung beantragt werden und muss spätestens einen Tag vor Beginn des Verpflichtungsjahres am 1. November 2031 vorliegen. Genau an dieser Stelle erhält das Wirtschaftsprüfertestat besondere Bedeutung. Ein Testat ist eine berufsrechtlich verantwortete Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers über einen bestimmten prüfungsrelevanten Sachverhalt.

Nach dem Entwurf gehört zu den einzureichenden Nachweisen auch der Nachweis über das Erreichen der erforderlichen Mindestinvestitionsschwelle nach § 14 StromVKG-E. Diese Mindestinvestitionsschwelle soll sicherstellen, dass nur solche Vorhaben in das Verfahren gelangen beziehungsweise dort verbleiben, die eine hinreichende Investitionstiefe erreicht haben und damit ernsthaft auf Umsetzung ausgerichtet sind. Der Nachweis ist durch Vorlage eines Wirtschaftsprüfertestats zu erbringen. Damit wird die Wirtschaftsprüfung in eine zentrale Scharnierfunktion zwischen Projektfortschritt, regulatorischem Nachweis und Marktteilnahme eingebunden.

Für Unternehmen folgt daraus ein klarer Handlungsbedarf. Wer die spätere Testierung ohne Zeitverlust erreichen will, muss Investitionen fortlaufend so dokumentieren, dass sie sachlich zuordenbar, buchhalterisch sauber erfasst und prüferisch nachvollziehbar sind. Das betrifft Rechnungen, Verträge, Leistungsnachweise, Projektfreigaben und Zahlungsflüsse gleichermaßen. Gerade bei größeren Energieprojekten entstehen häufig heterogene Datenbestände in Technik, Einkauf, Buchhaltung und Projektmanagement. Ohne standardisierte Prozesse steigt das Risiko von Rückfragen, Verzögerungen oder im ungünstigsten Fall unvollständigen Nachweisen.

Folgen für Wirtschaftsprüfung, Finanzierung und Unternehmensprozesse

Die Wirtschaftsprüferkammer begrüßt die neue Aufgabe ausdrücklich. Zugleich hat sie angeregt, auch vereidigte Buchprüfer mit dieser Aufgabe zu betrauen, da diese nach ihrer Auffassung im Grundsatz vergleichbare Aufgaben wahrnehmen dürfen und denselben beruflichen Pflichten unterliegen. Für die Praxis zeigt das, dass die berufsrechtliche Einordnung und die konkrete Ausgestaltung der Nachweiswege noch aufmerksam zu verfolgen sind. Unternehmen und Berater sollten deshalb den weiteren Gesetzgebungsprozess eng beobachten und insbesondere prüfen, welche Anforderungen an Inhalt, Umfang und Prüfbarkeit des Testats tatsächlich festgelegt werden.

Für Finanzinstitutionen ist die vorgesehene Testatspflicht ein wichtiger Ankerpunkt in der Risikoanalyse. Wenn die Marktteilnahme an einen prüferisch bestätigten Investitionsfortschritt gekoppelt ist, beeinflusst das unmittelbar die Beurteilung von Projektqualität, Auszahlungsvoraussetzungen und Covenants. Covenants sind vertragliche Zusagen oder Kennzahlenvorgaben in Finanzierungsverträgen, deren Einhaltung der Kreditüberwachung dient. Auch deshalb ist eine frühzeitige Abstimmung zwischen Projektträgern, Rechnungswesen, Finanzierungspartnern und Prüfern sinnvoll.

Unternehmen sollten das Thema nicht als reine Sonderfrage der Energiewirtschaft verstehen. Der Gesetzentwurf zeigt vielmehr beispielhaft, wie regulatorische Marktteilnahme heute zunehmend an belastbare Daten, klar definierte Nachweise und digitale Prozessketten geknüpft wird. Wer diese Strukturen früh etabliert, verbessert nicht nur seine Prüfungssicherheit, sondern auch seine interne Steuerungsfähigkeit. Das gilt für größere Projektgesellschaften ebenso wie für mittelständische Unternehmen mit spezialisierten Investitionsvorhaben.

Im Ergebnis schafft der Entwurf neue Chancen im Kapazitätsmarkt, verbindet diese aber mit anspruchsvollen Dokumentations und Prüfungsanforderungen. Unternehmen sind gut beraten, ihre Nachweisprozesse frühzeitig digital, revisionssicher und bereichsübergreifend aufzusetzen. Dabei begleiten wir kleine und mittelständische Unternehmen mit besonderem Fokus auf Prozessoptimierung in der Buchhaltung und Digitalisierung, damit regulatorische Anforderungen effizient erfüllt und spürbare Kostenersparnisse im laufenden Betrieb realisiert werden können.

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