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Stromsteuer

Stromsteuerentlastung für Unternehmen ab 2026 verlängert

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Hintergrund der geplanten Stromsteuerentlastung

Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf den Bezug von elektrischem Strom erhoben wird und als Bestandteil der Ökosteuern eine Lenkungsfunktion erfüllt. Sie soll Anreize zum Energiesparen setzen und gleichzeitig Einnahmen für den Bund generieren. Für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wurde die Stromsteuer in den vergangenen Jahren auf den europäischen Mindeststeuersatz abgesenkt, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Branchen zu sichern. Ohne eine gesetzliche Verlängerung wäre diese Vergünstigung jedoch mit Ablauf des Jahres 2025 automatisch entfallen, was zu erheblichen Mehrbelastungen für die betroffenen Unternehmen geführt hätte.

Die Bundesregierung hat daher einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diese Absenkung über den Jahreswechsel 2025 hinaus fortschreibt. Damit sollen steigende Strompreise abgefedert und negative Effekte auf Investitionsentscheidungen verhindert werden. Der Entwurf wurde am 30. September 2025 im Bundestag eingebracht.

Rechtliche Grundlagen und europarechtliche Einordnung

Die Stromsteuer ist im Gesetz über die Erhebung von Stromsteuern geregelt und unterliegt den Vorgaben der Europäischen Union, die für Energieprodukte Mindeststeuersätze vorgibt. Für elektrischen Strom gilt ein unionsrechtlich festgelegter Mindestsatz, unter den nationale Gesetzgeber nicht gehen dürfen. Deutschland hat diesen Spielraum bereits ausgeschöpft, indem es die Stromsteuer für die begünstigten Branchen auf dieses Minimum gesenkt hat. Ein vollständiger Verzicht auf die Steuer wäre somit mit EU-Recht unvereinbar. Der aktuelle Gesetzentwurf verfolgt daher das Ziel, die bisherige Praxis fortzuführen und Rechtssicherheit für die Wirtschaft zu gewährleisten.

Gerade im Produzierenden Gewerbe, das energieintensiv arbeitet, und in der Land- und Forstwirtschaft, die oftmals unter starkem Preisdruck steht, ist die Fortführung der Entlastung von erheblicher Bedeutung. Eine Rückkehr zu höheren Steuersätzen könnte nicht nur die internationale Wettbewerbsfähigkeit schwächen, sondern auch die Bereitschaft zu Investitionen und Innovationen in nachhaltige Technologien dämpfen.

Praktische Auswirkungen auf Unternehmen

Für kleine und mittelständische Unternehmen, die in den betroffenen Sektoren tätig sind, hat die Fortführung der Stromsteuerermäßigung direkte finanzielle Relevanz. Energiekosten gehören häufig zu den größten Ausgabenblöcken, weshalb sich bereits kleine Veränderungen in der Besteuerung spürbar in den Betriebsergebnissen niederschlagen. Ein Auslaufen der Begünstigung hätte die Strompreise für diese Unternehmen ab Januar 2026 deutlich ansteigen lassen, was insbesondere für energieintensive Mittelständler eine erhebliche Belastung dargestellt hätte. Durch die geplante Gesetzesänderung wird dieses Risiko nun entschärft.

Auch Onlinehändler oder Dienstleistungsbetriebe, die selbst nicht unmittelbar von der gesenkten Stromsteuer profitieren, profitieren mittelbar. Höhere Energiekosten in der Produktion wirken sich letztlich über die gesamte Lieferkette auf die Preisgestaltung aus. Die Stabilisierung der Stromsteuer trägt damit zur Kostenkontinuität quer durch viele Branchen bei, was wiederum für Planungs- und Investitionssicherheit sorgt.

Positiv hervorzuheben ist zudem, dass die Unternehmen mit einer gewissen Verlässlichkeit kalkulieren können. Gerade in Zeiten großer Marktunsicherheiten ist die planbare Entwicklung von Energiekosten ein nicht zu unterschätzender Faktor für nachhaltige Unternehmensentscheidungen.

Fazit und Ausblick für die Unternehmenspraxis

Die geplante Verlängerung der Stromsteuerermäßigung führt dazu, dass die größten Belastungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft vermieden werden. Das schafft Investitionssicherheit und erleichtert den langfristigen Aufbau effizienter Strukturen. Dennoch sollten Unternehmerinnen und Unternehmer die Energiekostenentwicklung nicht allein aus steuerlicher Perspektive betrachten, sondern auch Effizienzmaßnahmen und Digitalisierung in den Blick nehmen. Wer Verbräuche transparent macht, kann sowohl steuerliche Vorteile besser nutzen als auch Potenziale zur Kostensenkung erschließen.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass insbesondere mittelständische Unternehmen durch die systematische Digitalisierung ihrer Buchhaltung und eine ganzheitliche Prozessoptimierung erhebliche Kostenvorteile erzielen können. Wir betreuen Mandanten unterschiedlichster Branchen und unterstützen gezielt bei der Kombination steuerlicher Entlastungen mit effizienten Abläufen, damit die Vorteile nicht nur auf gesetzlicher Ebene, sondern auch in der täglichen Praxis spürbar werden.

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