Gesetzliche Grundlage für niedrigere Stromkosten ab 2026
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten am 12. Dezember 2025 realisiert die Bundesregierung einen wesentlichen Baustein zur Senkung der Energiekosten für Unternehmen und private Haushalte. Kern des Gesetzes ist ein Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro, der aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird. Dieser Bundeszuschuss fließt an die vier Übertragungsnetzbetreiber – Amprion, 50Hertz Transmission, TenneT TSO und Transnet BW – und führt dazu, dass die Netzentgelte für 2026 sinken. Die Netzentgelte sind jene Gebühren, die Netzbetreiber für die Nutzung der Stromnetze erheben. Sie machen einen erheblichen Teil des Strompreises aus und haben deshalb unmittelbare Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Durch die staatliche Mitfinanzierung werden die Netzkosten gesenkt, was sich direkt in der Stromrechnung von Unternehmen und Verbrauchern niederschlägt.
Im weiteren Sinne stellt diese Maßnahme einen Beitrag zur Stabilisierung der Energiepreise dar, die seit 2022 dauerhaft im Fokus wirtschaftlicher und politischer Diskussionen stehen. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, die Energieversorgung in Deutschland sowohl bezahlbar als auch zukunftsfähig zu gestalten. Für Unternehmen, insbesondere aus dem Mittelstand, sind planbare Energiekosten ein entscheidender Faktor bei Investitionsentscheidungen. Eine zeitlich befristete, aber gezielte Entlastung kann hier die notwendige Sicherheit schaffen, um Modernisierungsvorhaben nicht aufzuschieben.
Praktische Auswirkungen für Unternehmen
Ab 2026 profitieren in erster Linie produzierende Betriebe, Handwerksunternehmen und energieintensive Branchen. Die Kostensenkung bei den Netzentgelten wirkt über die Stromversorger unmittelbar auf die Endpreise. Ein durchschnittlicher Gewerbebetrieb mit einem jährlichen Stromverbrauch von beispielsweise 100.000 Kilowattstunden kann somit mit einer Entlastung im vierstelligen Bereich rechnen, abhängig von der jeweiligen Netzregion und der Vertragsgestaltung mit dem Energieversorger. Für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens, die erhebliche Energiemengen im täglichen Betrieb benötigen, können die reduzierten Entgelte ebenfalls eine spürbare Entlastung bedeuten. Dies gilt besonders dann, wenn diese Einrichtungen bereits Maßnahmen zur Energieeffizienz umgesetzt haben und die aktuellen Kosteneinsparungen zur Konsolidierung ihrer Budgets verwenden können.
Auch für Onlinehändler und digital geprägte Dienstleister, deren Serverkapazitäten und IT-Infrastruktur einen stetig wachsenden Energiebedarf erzeugen, ist die Reduzierung der Netzentgelte relevant. Sie verbessert die betriebliche Kalkulationsbasis und kann bei längeren Verträgen mit Energieanbietern zu stabileren Preisvereinbarungen führen. Entscheidend ist, dass Netzbetreiber verpflichtet sind, die staatlichen Zuschüsse vollständig in ihre Kalkulation einzubeziehen und transparent auszuweisen, sodass Unternehmen die Entlastung nachvollziehen können. Diese Transparenz schafft Vertrauen und mindert das Risiko einer unvollständigen Weitergabe der Kostenreduzierung durch die Energieversorger.
Dauerhafte Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe
Parallel zur Reduzierung der Netzentgelte hat die Bundesregierung eine dauerhafte Anpassung im Stromsteuergesetz beschlossen. Ab 2026 sollen für das produzierende Gewerbe sowie für die Land- und Forstwirtschaft die Stromsteuersätze dauerhaft auf dem EU-Mindestsatz verbleiben. Bisher war dieser ermäßigte Steuersatz befristet und hätte Ende 2025 ausgelaufen. Die Verstetigung dieser Regelung bedeutet für rund 600.000 Betriebe jährlich Entlastungen in Milliardenhöhe. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere des Mittelstands gesichert, der das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bildet. Durch die gesenkten Stromsteuern wird vermieden, dass sich die Energiekosten ab 2026 wieder erhöhen, was in vielen Fällen zu einer erheblichen Belastung für Investitions- und Produktionsentscheidungen geführt hätte.
Für produzierende Unternehmen stellen diese Steuerentlastungen einen nachhaltigen Kostenvorteil dar, der in der Liquiditätsplanung zu berücksichtigen ist. Betriebswirtschaftlich entsteht hierdurch eine verbesserte Kalkulationsgrundlage, die wiederum Investitionen in energieeffiziente Technologien begünstigen kann. Gerade im Kontext der fortschreitenden Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft spielt die kalkulatorische Senkung von Energiekosten eine doppelte Rolle: Einerseits sichern die Entlastungen kurzfristig die Wettbewerbsfähigkeit, andererseits schaffen sie mittel- bis langfristig finanzielle Freiräume für Investitionen in nachhaltige Produktionsprozesse.
Die Entlastung der Wirtschaft durch niedrigere Stromsteuersätze beträgt nach Regierungsangaben etwa drei Milliarden Euro pro Jahr. Dies verdeutlicht den fiskalischen Umfang der Maßnahme und unterstreicht die politische Priorität, Standortbedingungen für Unternehmen zu verbessern, ohne die gesamtwirtschaftlichen Klimaziele aus dem Blick zu verlieren.
Bewertung, Ausblick und Handlungsempfehlungen
Für Steuerberatende und Finanzverantwortliche in Unternehmen bedeutet die Reform, Energiekosten künftig noch genauer in die Finanzplanung einzubeziehen. Da die Höhe der Einsparungen regional unterschiedlich sein kann, empfiehlt sich eine enge Abstimmung mit den Energieversorgern und eine Aktualisierung der betriebswirtschaftlichen Kalkulationen. Dabei sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass die Entlastung durch die niedrigeren Netzentgelte vollständig an das Unternehmen weitergegeben wird. Zudem können die reduzierten Stromsteuersätze die steuerliche Gesamtbelastung spürbar senken und damit zu einer Verbesserung der Eigenkapitalquote führen. Verantwortliche in der Buchhaltung sollten dies bei der Erstellung von Jahresprognosen und Investitionsplanungen berücksichtigen.
Unternehmen, die energieintensive Prozesse unterhalten, sind gut beraten, die derzeitigen Entlastungen als Gelegenheit zu nutzen, ihre Energieeffizienz zu prüfen und in moderne Technologien zu investieren. Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene unterstützen entsprechende Maßnahmen finanziell. Steuerberatende können hier wertvolle Impulse geben, welche Investitionen sinnvoll sind und wie sich diese steuerlich optimal darstellen lassen. Eine integrierte Betrachtung aus steuerlicher, betriebswirtschaftlicher und energiewirtschaftlicher Sicht ist entscheidend, um die Vorteile dieser politischen Maßnahmen vollständig zu nutzen.
Auch wenn die Zuschüsse für die Netzentgelte zunächst nur für das Jahr 2026 vorgesehen sind, deutet die politische Diskussion darauf hin, dass weitere Entlastungsmaßnahmen geprüft werden. Für Unternehmen entsteht dadurch allerdings der Bedarf, Szenarioanalysen durchzuführen, um mögliche Energiepreissteigerungen nach Auslaufen der Maßnahme frühzeitig abzubilden. Eine solide Liquiditätsplanung bleibt daher unverzichtbar. Es ist zu erwarten, dass die Bundesregierung im Rahmen der Energiepreispolitik auch künftig Maßnahmen zur Stabilisierung der Marktpreise erwägt, wobei die Balance zwischen Haushaltskonsolidierung und Wirtschaftsentlastung ein zentrales Thema bleiben wird.
Fazit: Entlastung mit Perspektive für den Mittelstand
Die Reduzierung der Netzentgelte und die dauerhafte Senkung der Stromsteuer markieren einen wichtigen Schritt in Richtung Wettbewerbsstärkung und Planungssicherheit für Unternehmen. Für kleine und mittelständische Betriebe eröffnet dies die Möglichkeit, Energiekosten besser zu kalkulieren und gleichzeitig Investitionen in Digitalisierung und nachhaltige Technologien voranzutreiben. Diese Entlastungen schaffen damit nicht nur kurzfristig Spielräume, sondern unterstützen auch die langfristige Transformation der Wirtschaft hin zu mehr Energieeffizienz und Wettbewerbsfähigkeit.
Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Analyse und Umsetzung solcher wirtschaftlichen und steuerlichen Neuerungen. Wir legen unser Augenmerk dabei auf die Prozessoptimierung in der Buchhaltung und die Digitalisierung betriebswirtschaftlicher Abläufe, was in der Praxis regelmäßig zu erheblichen Kosteneinsparungen führt. Durch unsere Erfahrung in der Digitalisierung betrieblicher Prozesse unterstützen wir unsere Mandanten dabei, gesetzliche und wirtschaftliche Veränderungen effizient in ihre Strukturen zu integrieren.
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