Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Steuerrecht

Steuerberatungsnovelle 2026: Fremdbesitzverbot präzisiert

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Steuerberatungsnovelle 2026: Was jetzt beschlossen wurde

Die Steuerberatungsnovelle ist nach zwischenzeitlichem Stopp nun parlamentarisch beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben Mitte Juni 2026 die neue Fassung des Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht verabschiedet. Im Zentrum stehen zwei Anliegen, die für den Berufsstand und für Unternehmen mit steuerlichem Beratungsbedarf gleichermaßen relevant sind. Zum einen soll das Steuerberatungsrecht modernisiert werden. Zum anderen will der Gesetzgeber Umgehungsmöglichkeiten beim Fremdbesitzverbot für Steuerberatungsgesellschaften wirksamer schließen.

Der politische Weg bis zum Beschluss war dabei ungewöhnlich. Ein bereits am 24.04.2026 vom Bundestag beschlossener Regierungsentwurf wurde am 13.06.2026 im Bundesrat zunächst gestoppt. Ausschlaggebend war nach den vorliegenden Informationen jedoch nicht das Berufsrecht selbst, sondern eine kurzfristig eingefügte steuerfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro, die im Bundesrat keine Mehrheit fand. Daraufhin wurde der Entwurf erneut eingebracht und in einer Fassung beschlossen, die im Wesentlichen dem vorherigen Gesetzespaket entspricht, jedoch ohne die umstrittene Prämienregelung auskommt.

Für die Praxis ist vor allem wichtig, dass der berufsrechtliche Kern der Reform erhalten geblieben ist. Die Novelle bringt damit keine vollständige Neuordnung des Steuerberatungsrechts, sondern eine gezielte Nachschärfung an entscheidenden Stellen. Besonders relevant ist dies für Steuerberatungsgesellschaften, für berufsübergreifende Strukturen und mittelbar auch für Mandantinnen und Mandanten, die auf unabhängige Beratung angewiesen sind.

Fremdbesitzverbot bei Steuerberatungsgesellschaften: Inhalt und Ziel

Das Fremdbesitzverbot bezeichnet die gesetzliche Grenze, nach der berufsfremde Personen oder Investoren nicht in einer Weise an einer Steuerberatungsgesellschaft beteiligt sein dürfen, die die berufliche Unabhängigkeit gefährdet. Diese Unabhängigkeit ist ein tragender Grundsatz des Berufsrechts. Sie soll sicherstellen, dass steuerliche Beratung nicht von Kapitalinteressen, Konzernvorgaben oder Renditezielen Dritter gesteuert wird, sondern allein dem Recht und den Interessen der Mandantschaft verpflichtet bleibt.

Nach der nun beschlossenen Reform soll in § 55a StBerG klarer zum Ausdruck kommen, dass auch mittelbare Beteiligungen berufsfremder Investoren über ausländische Wirtschaftsprüfungs oder Buchprüfungsgesellschaften unzulässig sind. Mittelbare Beteiligungen sind Beteiligungen, die nicht direkt an der deutschen Steuerberatungsgesellschaft gehalten werden, sondern über zwischengeschaltete Gesellschaften, Holdingstrukturen oder internationale Beteiligungsketten verlaufen. Gerade solche Konstruktionen standen im Fokus des Gesetzgebers, weil über sie bislang Einfluss auf deutsche Steuerkanzleien genommen werden konnte, ohne dass dies in jedem Fall eindeutig vom bisherigen Wortlaut erfasst war.

Die Präzisierung dient deshalb nicht nur der Klarstellung, sondern vor allem der rechtssicheren Verhinderung von Umgehungsmodellen. Gemeint sind Gestaltungen, die formal den Anschein berufsrechtlicher Zulässigkeit erwecken, tatsächlich aber eine Einflussnahme durch berufsfremdes Kapital ermöglichen. Der Gesetzgeber hält damit erkennbar an der Linie fest, die Unabhängigkeit steuerberatender Berufsausübungsgesellschaften auch gegenüber mittelbaren Private Equity oder sonstigen Investorenstrukturen abzusichern.

Für Unternehmen, die mit Steuerkanzleien zusammenarbeiten, ist das keine abstrakte Standesfrage. Die Qualität steuerlicher Beratung hängt wesentlich davon ab, dass sie frei von sachfremden Weisungen erfolgt. Das betrifft kleine Unternehmen ebenso wie mittelständische Unternehmensgruppen, Onlinehändler mit internationalem Geschäft oder spezialisierte Einrichtungen mit komplexen Regulierungsanforderungen. Je stärker die Beratung in finanzielle, gesellschaftsrechtliche oder haftungsrelevante Entscheidungen hineinwirkt, desto bedeutsamer ist die gesicherte Unabhängigkeit des beratenden Berufsstands.

Transparenzpflichten und steuerliche Begleitregelungen in der Praxis

Flankierend zur Verschärfung beim Fremdbesitzverbot werden die Transparenz und Anzeigevorgaben erweitert. Künftig sollen Änderungen in Beteiligungsstrukturen gegenüber der zuständigen Stelle umfassender offengelegt werden. Das betrifft insbesondere mittelbare Gesellschafter und Beteiligungsketten. Transparenz bedeutet in diesem Zusammenhang die vollständige und nachvollziehbare Offenlegung der Personen und Gesellschaften, die wirtschaftlich oder rechtlich hinter einer Berufsausübungsgesellschaft stehen.

Für Steuerberatungsgesellschaften erhöht sich damit die Pflicht, ihre gesellschaftsrechtlichen Strukturen fortlaufend zu überprüfen und Veränderungen sauber zu dokumentieren. Das gilt besonders dann, wenn internationale Holdingmodelle, Beteiligungen über mehrere Ebenen oder berufsübergreifende Zusammenschlüsse vorliegen. In der Praxis wird es noch wichtiger, gesellschaftsrechtliche Vorgänge nicht isoliert zu betrachten, sondern mit berufsrechtlichen Melde und Prüfprozessen zu verzahnen.

Neben dem Berufsrecht enthält das Gesetz auch steuerrechtliche Begleitregelungen. In die Beratungen aufgenommen wurde unter anderem eine Ergänzung, nach der auch Prämienzahlungen vergleichbarer gemeinnütziger Organisationen der Länder oder Leistungen unmittelbar aus Landeshaushalten für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen steuerfrei gestellt werden können. Diese Ergänzung ist für die breite Unternehmenspraxis zwar regelmäßig von untergeordneter Bedeutung, zeigt aber, dass das Gesetz neben berufsrechtlichen Anpassungen auch punktuelle steuerrechtliche Änderungen umfasst.

Wichtiger als diese Einzelregelung ist für viele Marktteilnehmer die Erkenntnis, dass berufsrechtliche und steuerrechtliche Änderungen zunehmend zusammen gedacht werden. Wer gesellschaftsrechtliche Strukturen aufbaut, Beteiligungen plant oder Kanzleimodelle entwickelt, muss künftig noch genauer prüfen, ob nicht nur steuerliche, sondern auch berufsrechtliche Grenzen berührt sind. Das betrifft Investoren, Kooperationspartner, Berufsträger und in bestimmten Konstellationen auch Unternehmenskäufer oder Nachfolgeinteressenten.

Praxisfolgen für Unternehmen, Kanzleien und Investoren

Die beschlossene Steuerberatungsnovelle schafft vor allem eines: mehr Klarheit. Für Steuerberatungsgesellschaften bedeutet sie, dass Beteiligungsstrukturen mit berufsfremdem Einfluss noch kritischer zu prüfen sind. Für Investoren signalisiert das Gesetz deutlich, dass mittelbare Einstiegsmodelle über ausländische Prüfungs oder Buchprüfungsgesellschaften nicht als verlässlicher Weg angesehen werden können, um Einfluss auf deutsche Steuerberatungsgesellschaften zu gewinnen. Für Mandantinnen und Mandanten stärkt die Reform das Vertrauen in die unabhängige Berufsausübung.

Auch Unternehmen außerhalb des Beratungsmarkts sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Wer mit Kanzleien in langfristigen Projekten arbeitet, etwa bei Umstrukturierungen, Due Diligence Prüfungen, Digitalisierungsvorhaben oder Nachfolgeregelungen, profitiert von rechtssicheren und transparenten Beratungsstrukturen. Gerade im Mittelstand sind stabile Ansprechpartner, klare Verantwortlichkeiten und eine unabhängige steuerliche Einordnung von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.

Die Novelle zeigt zudem, wie eng Regulierung, Qualitätssicherung und Marktorganisation inzwischen miteinander verbunden sind. Nicht jede Gesetzesänderung entfaltet sofort direkte Folgen in der Buchhaltung oder in der Steuerdeklaration. Aber sie beeinflusst die Rahmenbedingungen, unter denen Beratung erbracht wird. Unternehmen sollten deshalb nicht nur auf Steuersätze, Fristen oder Einzelfallregelungen achten, sondern auch auf die Struktur der Beratungslandschaft, von der sie abhängig sind.

Im Ergebnis ist die Reform vor allem als Präzisierung und Absicherung zu verstehen. Der Gesetzgeber modernisiert das Steuerberatungsrecht punktuell und schließt Umgehungsmöglichkeiten beim Fremdbesitzverbot gezielt. Das erhöht die Rechtssicherheit für den Berufsstand und stärkt die Unabhängigkeit steuerlicher Beratung. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen bei steuerlichen und organisatorischen Fragen mit besonderem Fokus auf digitale Prozesse, effiziente Buchhaltungsabläufe und belastbare Strukturen. Gerade im Mittelstand zeigen sich dabei regelmäßig erhebliche Kostenersparungen, wenn Beratung, Prozessoptimierung und Digitalisierung konsequent zusammengeführt werden.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.