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Steuerrecht

Steuerberatung und Fremdbesitzverbot: Schutz der Unabhängigkeit im Fokus

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Die aktuelle Diskussion um das Fremdbesitzverbot

Der Referentenentwurf zum Neunten Steuerberatungsänderungsgesetz hat eine breite Diskussion innerhalb des steuerberatenden Berufsstands ausgelöst. Im Zentrum steht die Frage, ob und in welchem Umfang ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch den Erwerb von Beteiligungen mittelbare Einflussmöglichkeiten auf deutsche Steuerberatungsgesellschaften gewinnen könnten. Damit rückt das sogenannte Fremdbesitzverbot erneut in den Vordergrund. Dieses Verbot untersagt es fachfremden Dritten, Anteile an Steuerberatungsgesellschaften zu halten, um die Unabhängigkeit der Beratung und den Schutz der Mandanten sicherzustellen. Bereits bei der Reform des Berufsrechts im Jahr 2022 hatte der Gesetzgeber dieses Verbot bewusst aufrechterhalten, um eine Einflussnahme durch Investoren oder branchenfremde Kapitalgeber zu verhindern.

Die Sorge vieler Steuerberaterinnen und Steuerberater liegt nun darin, dass durch internationale Strukturen und Investoreninteressen eine faktische Umgehung dieses Verbots ermöglicht werden könnte. Hier sehen Berufsverbände und Kammern ein erhebliches Risiko für die Unabhängigkeit des Berufsstands und die rechtsstaatliche Funktionsfähigkeit der Steuerrechtspflege.

Bedeutung für die Unabhängigkeit der Steuerberatung

Rechtlich betrachtet ist der Steuerberater ein sogenanntes Organ der Steuerrechtspflege. Verglichbar mit Rechtsanwälten, die als Organ der Rechtspflege gelten, tragen Steuerberater eine besondere Verantwortung für die Einhaltung und Durchsetzung des Steuerrechts in Deutschland. Diese Stellung wäre gefährdet, wenn wirtschaftliche Interessen von Finanzinvestoren die Entscheidungsfreiheit der steuerberatenden Gesellschaften beeinflussen könnten. Für Unternehmen, die auf eine vertrauensvolle und objektive steuerliche Begleitung angewiesen sind, würde dadurch ein erheblicher Unsicherheitsfaktor entstehen.

Gerade kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch spezialisierte Branchen wie Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder Onlinehändler sind oftmals auf eine langfristige, stabile und unabhängige Betreuung angewiesen. Wird diese Beratungsqualität durch Kapitalinteressen überlagert, drohen Einbußen bei der individuellen Betreuung, insbesondere wenn standardisierte Abwicklungsprozesse und Effizienzdruck im Vordergrund stehen.

Die Resolution der Bundeskammerversammlung

Die 112. Bundeskammerversammlung hat einstimmig die Resolution beschlossen, mit dem Ziel, die Bundesregierung dazu aufzufordern, die Umgehung des Fremdbesitzverbots rechtssicher auszuschließen. Der Berufsstand weist dabei auf die Gefahren hin, die entstehen, wenn Finanzinvestoren mittelbar Einfluss gewinnen. In der Resolution wird besonders betont, dass Steuerberater bereits in schwierigen Zeiten wie der Corona-Pandemie ihre Verlässlichkeit unter Beweis gestellt haben und ein unverzichtbarer Bestandteil der wirtschaftlichen Stabilität des Mittelstands sind. Dieses Vertrauen gelte es zu bewahren und durch klare gesetzliche Regelungen zu schützen.

Für die Steuerberaterkammern ist deutlich, dass der Schutz des freien Berufs nicht nur eine standesrechtliche Frage ist, sondern auch eine grundsätzliche Weichenstellung für das Verhältnis zwischen Berufsrecht und marktwirtschaftlichen Interessen. Die Wahrung der Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Unabhängigkeit steht im Mittelpunkt und soll nicht durch externe Kapitalinteressen relativiert werden.

Praktische Relevanz für Unternehmen

Für Unternehmen, insbesondere für die Vielzahl kleiner und mittelständischer Betriebe, bedeutet die Debatte um das Fremdbesitzverbot weit mehr als eine berufspolitische Auseinandersetzung. Die Unabhängigkeit in der Steuerberatung sichert den Zugang zu einer individuellen und allein am Mandanteninteresse ausgerichteten Beratung. Drohende Monopolbildungen durch große internationale Gesellschaften könnten dazu führen, dass gerade kleinere Unternehmen bei der Mandatsvergabe benachteiligt werden oder mit standardisierten Beratungsleistungen vorliebnehmen müssten.

Hinzu kommt, dass die Steuerberatung für viele Unternehmen nicht allein ein Instrument der gesetzlichen Pflichterfüllung darstellt, sondern zunehmend ein wesentlicher Bestandteil strategischer Unternehmensführung ist. Von der Lohnbuchhaltung bis zur steueroptimalen Gestaltung von Investitionen werden steuerliche Fragestellungen in die langfristige Planung integriert. Eine unabhängige Beratung ist somit auch eine Frage der ökonomischen Zukunftsfähigkeit.

Unternehmen sollten die Bedeutung dieser aktuellen Gesetzesvorhaben im Blick behalten, da sie mittelbar Einfluss auf die Beratungsqualität nehmen können. In einer Zeit, in der sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen rasant ändern, ist die Verlässlichkeit in steuerlichen Fragen ein entscheidender Faktor für Stabilität.

Fazit und Ausblick

Die Diskussion rund um das Fremdbesitzverbot zeigt, wie eng rechtliche Rahmenbedingungen, wirtschaftliche Interessen und das Vertrauen von Unternehmen miteinander verwoben sind. Um die Unabhängigkeit der Steuerberatung zu sichern, ist eine klare gesetzliche Regelung erforderlich, die sowohl Rechtsstaatlichkeit garantiert als auch Mandanteninteressen schützt. Für Unternehmen bedeutet dies, dass die Beratungsqualität auch künftig nicht von externen Kapitalinteressen beeinflusst werden darf.

Gerade für kleine und mittelständische Betriebe wird es dadurch möglich, weiterhin auf eine vertrauensvolle und individuelle steuerliche Begleitung zurückzugreifen. Unsere Kanzlei berät Unternehmen jeder Größenordnung in der Digitalisierung und Prozessoptimierung ihrer Buchhaltung und trägt so dazu bei, dass Ressourcen effizient genutzt und erhebliche Kostenersparnisse realisiert werden. Durch unsere Erfahrung in der Betreuung von kleinen bis mittelständischen Unternehmen sorgen wir dafür, dass steuerliche Beratung nicht nur rechtlich präzise, sondern auch praktisch zukunftsfähig ausgestaltet ist.

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