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Steuerrecht

Steueränderungsgesetz 2026: Entlastungen für Gastronomie und Pendler

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Einführung in das Steueränderungsgesetz 2026

Mit dem Steueränderungsgesetz 2026 hat der Bundesrat am 19. Dezember 2025 weitreichende steuerliche Anpassungen verabschiedet, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen spürbar entlasten sollen. Im Zentrum stehen die Senkung der Umsatzsteuer auf bestimmte gastronomische Umsätze und die Anhebung der Entfernungspauschale für Berufspendler. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Pakets, das die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kleiner und mittelständischer Betriebe stärken und die Kaufkraft der Verbraucher sichern soll. Besonders betroffen sind Gastronomiebetriebe, Catering-Unternehmen sowie Bäckereien und Metzgereien mit Imbissangebot, die künftig von einem reduzierten Umsatzsteuersatz profitieren. Gleichzeitig werden Arbeitnehmer, die täglich erhebliche Entfernungen zur Arbeit zurücklegen, steuerlich entlastet.

Für Unternehmer, die im Dienstleistungssektor tätig sind, bedeutet dieses Gesetz vor allem eines: langfristige Planungssicherheit. Die Entlastungen tragen zur finanziellen Stabilisierung vieler Branchen bei, die insbesondere nach den wirtschaftlich schwierigen Jahren der Corona-Pandemie und der Energiepreissteigerungen auf Rückhalt angewiesen sind.

Umsatzsteuerliche Entlastung der Gastronomie

Der zentrale Punkt des Gesetzespakets ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes für die Abgabe von Speisen in der Gastronomie. Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein ermäßigter Satz von sieben Prozent, während für Getränke weiterhin der reguläre Steuersatz von 19 Prozent Anwendung findet. Umsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf den Mehrwert eines Produktes oder einer Dienstleistung erhoben wird und vom Endverbraucher getragen wird, während das Unternehmen als Steuerschuldner auftritt. Der Gesetzgeber verspricht sich von der Reduzierung eine steuerliche Entlastung von jährlich rund 3,6 Milliarden Euro.

Diese Maßnahme hat eine hohe wirtschaftliche und gesellschaftliche Relevanz, denn sie wirkt nicht nur direkt auf klassische Restaurants, sondern auch auf Lieferdienste, Cateringbetriebe, Bäckereien und Metzgereien mit gastronomischem Zusatzangebot. Auch Anbieter im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung, etwa in Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, profitieren unmittelbar von der Ermäßigung. Für diese Einrichtungen bedeutet die Entlastung eine spürbare Kostenreduktion, die Spielraum für Investitionen und Qualitätssteigerungen schafft.

Unternehmerinnen und Unternehmer sollten die Übergangsphase zur Umsetzung sorgfältig planen. Die Anpassung der Kassensysteme, Preisauszeichnungen und der Buchhaltung erfordert genaue Vorbereitung, um steuerliche Risiken und Nachforderungen zu vermeiden. Dabei ist insbesondere auf die zutreffende Zuordnung von Speisen und Getränken zu achten, da Mischvorgänge (z. B. Menüs oder Buffets) häufig unterschiedliche Steuersätze betreffen. Steuerberaterinnen und Steuerberater sollten ihre Mandanten frühzeitig über die Abgrenzungsregelungen informieren, um spätere Korrekturen zu vermeiden.

Anhebung der Entfernungspauschale und Ausweitung der Mobilitätsprämie

Ebenso bedeutsam ist die Erhöhung der sogenannten Entfernungspauschale, umgangssprachlich auch Pendlerpauschale genannt. Sie regelt den steuerlichen Abzug von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und beträgt ab 1. Januar 2026 nunmehr 38 Cent je Kilometer ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Damit entfällt die bisherige Differenzierung, nach der der erhöhte Satz erst ab dem 21. Kilometer galt. Diese Maßnahme führt zu einer geschätzten jährlichen Entlastung in Höhe von etwa 1,1 Milliarden Euro.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere im ländlichen Raum, ist dies ein deutliches Signal der Unterstützung. Gleichzeitig wird die Mobilitätsprämie, eine Form der steuerlichen Förderung für Geringverdienende, dauerhaft entfristet. Die Mobilitätsprämie ermöglicht es Personen mit niedrigem Einkommen, die Pendlerpauschale in Form einer direkten staatlichen Zahlung zu erhalten, wenn kein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen vorliegt, um von einer Steuerersparnis zu profitieren. Diese Regelung wirkt sozial ausgewogen und stärkt die Chancengleichheit innerhalb der Erwerbsbevölkerung.

Für die Lohnbuchhaltung in Unternehmen bringt diese Änderung klare Vorteile, da die Berechnung der Abzugsbeträge vereinfacht wird. Steuerpflichtige sollten dennoch darauf achten, dass die erweiterte Abzugsfähigkeit erst in der Steuererklärung für 2026 geltend gemacht werden kann. Die administrative Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren bleibt zunächst unverändert.

Förderung des Ehrenamtes und Anerkennung neuer Gemeinnützigkeitsfelder

Ein weiterer Schwerpunkt des Steueränderungsgesetzes 2026 liegt auf der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Ehrenamtlich Tätige übernehmen eine zentrale Funktion im gesellschaftlichen Zusammenhalt, sei es in Sportvereinen, sozialen Einrichtungen oder kulturellen Organisationen. Der Gesetzgeber erweitert deshalb die Haftungsprivilegien für ehrenamtlich Engagierte im Vereinsrecht. Diese Haftungsprivilegien schützen Personen, die unentgeltlich tätig sind, vor übermäßigen zivilrechtlichen Risiken, soweit kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt.

Parallel dazu werden die Freibeträge angepasst: Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro pro Jahr. Erstmals wird zudem E-Sport als gemeinnützig anerkannt, wodurch Vereine in diesem Bereich künftig von Steuervergünstigungen profitieren. Ebenfalls positiv ist die Möglichkeit für Gewerkschaftsmitglieder, ihre Mitgliedsbeiträge künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschalen steuerlich abzusetzen. Diese Regelung unterstützt die demokratische Teilhabe und stärkt die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen.

Für Vereine und Organisationen, die auf Spenden und Förderungen angewiesen sind, schafft die Erweiterung der Gemeinnützigkeit neue Spielräume. Insbesondere für Nachwuchs- und Breitensportvereine, aber auch für Pflegeeinrichtungen oder kulturelle Einrichtungen, ergeben sich hierdurch Chancen, zusätzliche Ressourcen zu mobilisieren.

Fazit und Handlungsempfehlung für Unternehmen

Das Steueränderungsgesetz 2026 bildet ein ausgewogenes Maßnahmenpaket, das Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen zugutekommt. Unternehmen aus der Gastronomie sollten die Umsatzsteueranpassung als Chance begreifen, betriebliche Strukturen zu überdenken und Preisstrategien neu auszurichten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren gleichermaßen von der Anpassung der Entfernungspauschale, die Mobilität und Erwerbstätigkeit fördert, während die Ehrenamtsregelungen den gesellschaftlichen Rückhalt stärken. Für alle Unternehmen – ob Gastronom, Pflegeeinrichtung, Einzelhändler oder Dienstleister – gilt, dass eine rechtzeitige und sorgfältige Integration der neuen steuerlichen Rahmenbedingungen in die Unternehmensprozesse entscheidend ist, um von den Entlastungen optimal zu profitieren.

Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung solcher gesetzlichen Änderungen. Wir haben uns auf die Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung spezialisiert und zeigen unseren Mandanten, wie sich durch automatisierte Abläufe und systematische Auswertung von Steuerdaten erhebliche Kosteneinsparungen erzielen lassen. Dabei betreuen wir Unternehmen unterschiedlichster Branchen und unterstützen sie aktiv bei der nachhaltigen Gestaltung ihrer steuerlichen Prozesse.

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