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Steuerrecht

Steueränderungsgesetz 2025: Wichtige steuerliche Entlastungen für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Einleitung und Zielsetzung des Steueränderungsgesetzes 2025

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen langfristig steuerlich zu entlasten und gleichzeitig wirtschaftliche Stabilität zu sichern. Hintergrund dieser Reform sind die spürbaren Belastungen der letzten Jahre, die sich sowohl aus der Corona-Pandemie als auch aus steigenden Energiekosten und einer hohen Inflation ergeben haben. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen stehen in dieser Gemengelage vor besonderen Herausforderungen, da ihre Kostenstrukturen vergleichsweise stärker auf äußere Krisen reagieren. Durch eine gezielte Kombination von steuerlichen Anpassungen sollen sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Unternehmen gestärkt werden, um Beschäftigung, Innovation und Investitionen zu fördern.

Erhöhung der Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie

Ein zentrales Element der Reform betrifft die sogenannte Entfernungspauschale, die ab dem 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent pro gefahrenem Kilometer festgelegt wird. Bislang galt dieser erhöhte Wert erst ab dem 21. Kilometer, wodurch insbesondere Berufspendler mit kürzeren Anfahrtsstrecken benachteiligt waren. Durch die Angleichung profitieren jetzt alle Beschäftigten von einer steuerlichen Entlastung, auch jene mit Arbeitswegen von lediglich wenigen Kilometern. Der Begriff Werbungskosten bezeichnet dabei Ausgaben, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen und steuerlich abgezogen werden können. Für Arbeitnehmer bedeutet die Anpassung eine spürbare Senkung der Steuerlast. Beispielhaft lassen sich jährliche Entlastungen von rund 88 Euro bei einem Arbeitsweg von fünf Kilometern und bis zu 352 Euro bei zwanzig Kilometern beziffern. Insgesamt wird die Entlastung für die Steuerzahler auf rund 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2026 geschätzt, ab 2027 sogar auf jährlich 1,9 Milliarden Euro. Parallel dazu bleibt die sogenannte Mobilitätsprämie unbegrenzt bestehen, sodass Steuerpflichtige mit geringen Einkommen über das Jahr 2026 hinaus ebenfalls von einer steuerlichen Begünstigung profitieren.

Steuerliche Entlastung der Gastronomie und Themen der Umsatzsteuer

Eine weitere zentrale Änderung betrifft die Umsatzsteuer. Ab dem Jahr 2026 wird der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, ausgenommen Getränke, von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme ist insbesondere für die Gastronomiebranche von hoher Bedeutung, da die Betriebe in den vergangenen Jahren massiv unter steigenden Betriebsausgaben und sinkender Nachfrage gelitten haben. Zulieferer wie Bäckereien und Metzgereien sowie Unternehmen im Bereich Catering oder im Gesundheitswesen, etwa Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die Gemeinschaftsverpflegung anbieten, profitieren ebenfalls erheblich von dieser Regelung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies eine zusätzliche Entlastung über niedrigere Endpreise, während Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern können. In Summe wird die jährliche Entlastung der Branche und der Bürger auf etwa 3,6 Milliarden Euro geschätzt. Gerade für mittelständisch geprägte Betriebe, die stark standortgebunden sind, eröffnen sich damit neue wirtschaftliche Perspektiven.

Digitalisierung steuerlicher Prozesse und weitere Entlastungsmaßnahmen

Neben den genannten Kernpunkten bringt das Steueränderungsgesetz auch deutliche Modernisierungen im Bereich der Digitalisierung. Hervorzuheben ist die Neuregelung in § 122a Abgabenordnung, wonach Benachrichtigungen des Bundeszentralamts für Steuern künftig als Regelfall elektronisch bekanntgegeben werden, ohne dass ein separates Einverständnis des Unternehmers erforderlich ist. Damit wird ein langjähriges Zustimmungserfordernis abgeschafft, das bisher für Verzögerungen gesorgt hatte. Diese Änderung bedeutet eine klare Prozessvereinfachung für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe, die ihre Verwaltungsabläufe zunehmend digital abbilden.

Darüber hinaus entstehen neue rechtliche Grundlagen für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer bei Nutzung der sogenannten zentralen Zollabwicklung. Hierdurch sollen Importprozesse effizienter gestaltet und Missverständnisse bei der steuerlichen Behandlung von Importen vermieden werden. Auch die Anpassung der Sonderabschreibung nach § 7b Einkommensteuergesetz sowie der Forschungszulage im Hinblick auf die europäische De-minimis-Verordnung erhöht die Rechtssicherheit für Unternehmen, die in den Bereichen Wohnungsbau und Forschung tätig sind. Ergänzend wurde durch das sogenannte Cuxhaven-Gesetz eine vollständige Wiedereinführung der Energiesteuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beschlossen. Diese Maßnahme soll langfristige Planungssicherheit in einer von volatilen Energiepreisen geprägten Branche gewährleisten und stärkt zugleich ländliche Regionen durch gesicherte Wertschöpfungsketten.

Fazit und praktische Bedeutung für Unternehmen

Zusammenfassend markiert das Steueränderungsgesetz 2025 einen deutlichen Schritt in Richtung Entlastung und Modernisierung des Steuerrechts. Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Erhöhung der Entfernungspauschale unmittelbar profitieren, ergeben sich für Unternehmerinnen und Unternehmer neue Spielräume durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie sowie die Stärkung der digitalen Kommunikation mit den Finanzbehörden. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen eröffnen sich erhebliche Chancen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und durch die Einführung digitaler Standards interne Prozesse zu verschlanken. Unsere Kanzlei hat sich gerade auf die Digitalisierung und Prozessoptimierung der Buchhaltung spezialisiert und unterstützt Unternehmen dabei, diese neuen Spielräume gezielt zu nutzen. Mit unserer Erfahrung helfen wir kleinen bis mittelständischen Betrieben, ihre Buchhaltungsstrukturen effizienter zu gestalten, Kosten einzusparen und sich optimal auf die kommenden steuerlichen Anforderungen vorzubereiten.

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