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Recht

Stationspreise 2025 und 2026: Maßstäbe für Entgeltanträge

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Stationspreise 2025 und 2026: Was die Entscheidung praktisch bedeutet

Für Unternehmen der Bahnbranche, Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr und Finanzierungsbeteiligte ist die aktuelle Entscheidung zu Stationspreisen für die Jahre 2025 und 2026 von erheblicher praktischer Bedeutung. Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln hat mit Eilbeschlüssen vom 23.07.2026 in den Verfahren 18 L 2379/24 und 18 L 437/26 entschieden, dass die DB InfraGO AG keinen Anspruch auf höhere Entgelte für die Nutzung von Personenbahnhöfen hat. Im Kern geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen höhere Stationsentgelte regulatorisch durchsetzbar sind und welche Anforderungen an die zugrunde liegende Kalkulation gestellt werden.

Stationspreise sind Entgelte, die Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Nutzung von Personenbahnhöfen zahlen. Solche Entgelte unterliegen im regulierten Bereich der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur. Gerade im Schienenpersonennahverkehr war der Gesetzgeber zusätzlich von einer Preisbremse ausgegangen. Eine Preisbremse ist eine gesetzliche Begrenzung von Preissteigerungen, hier mit dem Ziel, die Entwicklung der Entgelte an die Entwicklung öffentlicher Finanzierungsanteile im Nahverkehr zu koppeln. Das sollte verhindern, dass steigende Infrastrukturkosten unmittelbar zu einer überproportionalen Mehrbelastung des regionalen Schienenverkehrs führen.

Die aktuelle Entscheidung ist deshalb relevant, weil sie nicht nur die Reichweite dieser Preisbremse berührt, sondern vor allem deutlich macht, dass Entgeltanträge auch unabhängig von regulatorischen Streitfragen auf einer belastbaren und nachvollziehbaren Kostenbasis beruhen müssen. Für Unternehmen bedeutet das: Wer Entgelte, Gebühren oder vergleichbare regulierte Preise erhöhen will, braucht ein konsistentes Zahlenwerk, eine transparente Methodik und einen schlüssigen Bezug zur jeweils bepreisten Leistung.

Preisregulierung im Nahverkehr: Warum die Preisbremse nicht allein entscheidet

Ausgangspunkt des Streits war die gesetzlich vorgesehene Begrenzung von Stationspreisen und Trassenpreisen im Schienenpersonennahverkehr. Trassenpreise sind Entgelte für die Nutzung der Schienenwege, also der eigentlichen Fahrwege. Stationspreise betreffen demgegenüber die Nutzung der Personenbahnhöfe. Beide Entgeltarten sind wirtschaftlich eng verbunden, rechtlich aber nicht identisch. Genau diese Differenzierung war für das Verfahren entscheidend.

Hintergrund war, dass der Gerichtshof der Europäischen Union im Frühjahr 2026 zur nationalen Ausgestaltung der Preisbremse bei Trassenentgelten entschieden hatte, dass jedenfalls diese Regelung die unionsrechtlich geschützte Unabhängigkeit des Infrastrukturunternehmens unzulässig einschränke. Unionsrecht meint das unmittelbar oder mittelbar in den Mitgliedstaaten geltende Recht der Europäischen Union. Auf dieser Grundlage stellte sich die Folgefrage, ob diese Wertung auch auf Stationspreise zu übertragen ist.

Die Bundesnetzagentur hat eine solche Übertragbarkeit verneint. Ihre Begründung knüpft daran an, dass die einschlägige europäische Richtlinie zwischen dem Betreiber von Schienenwegen und dem Betreiber von Personenbahnhöfen unterscheidet. Damit war aus Sicht der Behörde keineswegs zwingend, dass eine für Trassenpreise problematische nationale Regelung automatisch auch bei Stationspreisen unanwendbar sein müsste. Die DB InfraGO AG hielt demgegenüber auch die Preisbremse für Stationspreise für unionsrechtswidrig und wollte Entgelte ohne diese Begrenzung durchsetzen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat diese unionsrechtliche Grundsatzfrage jedoch gerade nicht abschließend entscheiden müssen. Das ist für die Praxis besonders lehrreich. Denn selbst wenn eine gesetzliche Preisbremse rechtlich angreifbar sein sollte, folgt daraus noch kein automatischer Anspruch auf höhere Entgelte. Entscheidend bleibt, ob der beantragte Preis nach den sonst maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben überhaupt prüffähig und sachlich gerechtfertigt ist.

Kostenbezug und Kalkulationsmethodik: Der eigentliche Prüfstein für höhere Entgelte

Nach Auffassung des Gerichts fehlte es an einem belastbaren Zahlenwerk und an einer nachvollziehbaren Kalkulationsmethodik. Ein belastbares Zahlenwerk liegt vor, wenn die verwendeten Daten vollständig, überprüfbar und in sich stimmig sind. Eine Kalkulationsmethodik ist die fachlich begründete Methode, mit der Kosten den einzelnen Leistungen zugeordnet und daraus Entgelte abgeleitet werden. Genau daran scheiterte der Antrag auf höhere Stationspreise.

Das Gericht hat hervorgehoben, dass das Gesetz auch unabhängig von der Preisbremse eine Orientierung an den Kosten der konkret zu bepreisenden Einzelleistung verlangt. Einzelleistung bedeutet in diesem Zusammenhang die konkret abgegrenzte Leistung, für die ein Entgelt verlangt wird, also etwa die Nutzung bestimmter Stationsinfrastruktur. Allgemeine Kostenansätze oder pauschale Hochrechnungen reichen dafür nicht aus, wenn sie nicht hinreichend erkennen lassen, welche Kostenbestandteile welcher Leistung zugeordnet wurden.

Besonders praxisrelevant ist zudem der Hinweis auf gemischt genutzte Bahnhöfe. Werden Personenbahnhöfe sowohl vom Nahverkehr als auch vom Fernverkehr genutzt, müssen die Kosten sachgerecht aufgeteilt werden. Dafür braucht es einen nachvollziehbaren Aufteilungsschlüssel. Ein Aufteilungsschlüssel ist eine Methode, mit der gemeinsame Kosten mehreren Nutzungsarten oder Geschäftsbereichen zugeordnet werden. Solche Schlüssel müssen fachlich begründet, dokumentiert und konsistent angewendet werden. Fehlt eine tragfähige Schlüsselung, kann weder die Behörde noch das Gericht verlässlich prüfen, ob die beantragten Entgelte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Für regulierte Unternehmen, aber auch für andere Branchen mit genehmigungsabhängigen Preisen oder Gebühren, ist die Botschaft eindeutig. Rechtsfragen sind wichtig, doch sie ersetzen keine ordnungsgemäße Datengrundlage. Wer Preisanpassungen beantragt, sollte bereits im Vorfeld sicherstellen, dass Kostenrechnung, Leistungsabgrenzung und Verteilungslogik auditfest dokumentiert sind. Das gilt nicht nur im Eisenbahnsektor, sondern etwa auch für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder andere Unternehmen mit komplexen Mischkostenstrukturen und regulatorischen Preisvorgaben.

Praxisfolgen für Unternehmen: So werden Entgeltanträge belastbar vorbereitet

Die Eilbeschlüsse sind unanfechtbar und geben damit einen klaren Hinweis für die laufende Regulierungspraxis. Unternehmen sollten aus der Entscheidung vor allem mitnehmen, dass Preis- und Entgeltanträge nicht erst im Verfahren, sondern schon im internen Rechnungswesen überzeugend vorbereitet werden müssen. Eine spätere argumentative Nachschärfung kann fehlende Datenqualität regelmäßig nicht ersetzen. Gerade in Bereichen mit gemischter Nutzung von Infrastruktur oder Leistungen ist die saubere Trennung von Kostenverursachung und Leistungsbezug der entscheidende Erfolgsfaktor.

Für das Management bedeutet das, dass Controlling, Rechnungswesen, Regulierungsabteilung und gegebenenfalls externe Beratung eng zusammenarbeiten sollten. Erforderlich ist ein System, das Einzelleistungen klar definiert, Kostenträger sauber abgrenzt und Verteilungsschlüssel laufend überprüft. Je komplexer die Betriebsstruktur, desto höher sind die Anforderungen an Dokumentation und Nachvollziehbarkeit. Das betrifft große Infrastrukturunternehmen ebenso wie mittelständische Betreiber, spezialisierte Dienstleister oder Unternehmen mit öffentlich regulierten Vergütungsmodellen.

Auch Finanzinstitutionen und Investoren sollten die Entscheidung aufmerksam lesen. Sie zeigt, dass regulatorische Erlöserwartungen nicht allein von der rechtlichen Bewertung einzelner Normen abhängen, sondern in hohem Maß von der Qualität interner Steuerungsdaten. Wo diese Datenbasis schwach ist, entstehen rechtliche und wirtschaftliche Risiken zugleich. In der Finanzierungspraxis kann das Einfluss auf Planrechnungen, Covenant-Bewertungen und die Beurteilung künftiger Cashflows haben.

Im Ergebnis verdeutlicht die Entscheidung zu den Stationspreisen 2025 und 2026, dass ein Anspruch auf höhere Entgelte nur dann realistisch durchsetzbar ist, wenn die beantragten Preise methodisch sauber hergeleitet und anhand konkreter Kosten überprüfbar sind. Unternehmen sollten deshalb ihre Kalkulationsprozesse, die Datenqualität im Rechnungswesen und die Dokumentation von Kostenverteilungen frühzeitig überprüfen. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen dabei, genau diese Prozesse in der Buchhaltung und im Controlling digital und effizient aufzusetzen. Unsere Kanzlei ist auf Prozessoptimierung und Digitalisierung im Mittelstand fokussiert und schafft damit häufig erhebliche Kostenersparungen sowie eine belastbare Grundlage für rechtssichere unternehmerische Entscheidungen.

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