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Steuern

Standortfördergesetz stärkt Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Einführung in das Standortfördergesetz

Das Bundeskabinett hat am 10. September 2025 den Entwurf des Standortfördergesetzes beschlossen. Ziel ist es, durch neue steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen private Investitionen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu erhöhen. Besonders im Fokus stehen Investitionen in erneuerbare Energien, Infrastruktur sowie die Bereitstellung von Wagnis- und Wachstumskapital, auch bekannt als Venture Capital. Damit sollen sowohl klassische kleine und mittelständische Unternehmen als auch junge, innovative Start-ups in ihrer Finanzierung gestärkt und zukunftsfähig gemacht werden.

Unter Standortförderung versteht man staatliche Maßnahmen, die darauf abzielen, Unternehmen bessere wirtschaftliche Bedingungen zu schaffen und die Attraktivität eines Landes oder einer Region für Investitionen zu erhöhen. Das Standortfördergesetz zielt dabei nicht nur auf steuerliche Vorteile, sondern auch auf die Entlastung von bürokratischen Auflagen.

Wesentliche steuerliche Regelungen

Ein zentraler Punkt des Entwurfs betrifft Anpassungen im Investmentsteuergesetz. Dieses legt die steuerliche Behandlung von Erträgen aus Investmentfonds fest, die ihrerseits in verschiedene Anlageobjekte investieren. Künftig sollen Investitionen von Fonds in gewerblich geprägte Personengesellschaften steuerlich erleichtert werden. Damit wird ein Investitionshemmnis beseitigt, das bislang viele Kapitalgeber von solchen Strukturen ferngehalten hat.

Ein weiterer steuerlich relevanter Aspekt ist die Einführung eines sogenannten Roll-Over für Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Unternehmen, die Beteiligungen aus ihrem Betriebsvermögen verkaufen und den Gewinn unmittelbar reinvestieren, können zukünftig eine Steuerstundung erreichen. Dies eröffnet insbesondere mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit, Kapital effektiver für Wachstumsprojekte einzusetzen, ohne dass sofortige Steuerzahlungen Liquidität entziehen.

Darüber hinaus wird der Mindestnennwert von Aktien auf 0,01 Euro gesenkt. Diese Maßnahme erleichtert die Gründung und Finanzierung kleinerer Aktiengesellschaften, da die Eintrittshürden für Eigenkapitalmaßnahmen signifikant gesenkt werden.

Förderung von Investitionen in Infrastruktur und Energiewende

Ein weiteres Kernelement des Gesetzes betrifft die Förderung von Investitionen durch kollektive Anlageinstrumente, also Fonds. Bisher fehlte es in Deutschland an einer rechtssicheren Grundlage, um Kapital aus Fonds in Infrastrukturprojekte oder in den Ausbau erneuerbarer Energien umfassend zu lenken. Mit dem Standortfördergesetz wird nun ein klarer und rechtssicherer Rahmen geschaffen, der es Kapitalverwaltungsgesellschaften ermöglicht, Mittel gezielt in diese Projekte zu investieren. Damit wird eine doppelte Wirkung erzielt: Zum einen profitieren Anleger durch stabile und nachhaltige Anlageformen, zum anderen wird die Finanzierung dringend notwendiger Infrastrukturmodernisierungen erleichtert.

Besonders für Branchen wie die Energieversorgung, die Logistik oder das Gesundheitswesen eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten der Projektfinanzierung. Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser, die oftmals auf moderne Infrastruktur angewiesen sind, können über Fondsbeteiligungen künftig leichter Zugang zu Kapital erhalten.

Bürokratieabbau und europarechtliche Einbindung

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entbürokratisierung des Finanzmarktes. Viele bislang vorgesehene Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten werden gestrichen, ohne dass die Sicherheit im Verbraucher- und Anlegerschutz beeinträchtigt wird. Beispiele sind die Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens oder Erleichterungen bei der Kontoeröffnung für Minderjährige. Unternehmen aus allen Branchen profitieren davon unmittelbar, da Verwaltungskosten sinken und Prozesse beschleunigt werden.

Darüber hinaus setzt das Gesetz europäische Vorgaben in nationales Recht um. Der sogenannte EU-Listing Act und das europäische Unternehmensportal werden in die deutsche Rechtsordnung integriert. Dies erleichtert insbesondere den Kapitalmarktzugang für kleinere und mittelständische Unternehmen, die den Schritt an die Börse oder eine Finanzierung über Anleiheemissionen in Erwägung ziehen. Durch diese Harmonisierung mit europäischen Regelungen wird nicht nur der Standort Deutschland gestärkt, sondern auch die Einbindung in die europäische Kapitalmarktunion vorangetrieben.

Fazit und Handlungsempfehlung

Das Standortfördergesetz stellt einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung der Investitionsbereitschaft dar. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen sowie Start-ups erhalten neue Instrumente, um Kapital zu akquirieren, Wachstumsprojekte anzustoßen und von steuerlichen Vergünstigungen zu profitieren. Der Abbau bürokratischer Hürden trägt zudem dazu bei, Ressourcen effizienter einzusetzen und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Für Unternehmerinnen und Unternehmer bietet es sich an, frühzeitig die geplanten Änderungen zu prüfen, Finanzierungsstrategien darauf abzustimmen und mögliche steuerliche Vorteile zu sichern.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Analyse dieser neuen Rahmenbedingungen. Mit unserem Fokus auf Prozessoptimierung in der Buchhaltung und Digitalisierung zeigen wir, wie sich die gesetzlichen Neuerungen in konkrete Strategien zur Kostenersparnis und Effizienzsteigerung umsetzen lassen.

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