Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Wirtschaftsprüfung

Standortfördergesetz stärkt Investitionen und Finanzstandort Deutschland

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Neue Impulse für Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit

Mit dem geplanten Standortfördergesetz verfolgt das Bundesfinanzministerium das Ziel, die deutsche Wirtschaft langfristig resilienter und wettbewerbsfähiger zu machen. Angesichts der geopolitischen Spannungen, der Energiewende und der digitalen Transformation sieht der Gesetzesentwurf umfangreiche Maßnahmen vor, die insbesondere auf die Förderung privater Investitionen und die Stärkung des Finanzplatzes Deutschland ausgerichtet sind. Für mittelständische Unternehmen, Start-ups und Kapitalmarktakteure ergeben sich daraus neue Chancen, aber auch Anpassungsbedarfe in Organisation und Compliance-Struktur.

Im Kern steht die Umsetzung zentraler Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag. Dazu zählen die Verbesserung der Rahmenbedingungen für innovative Gründungen, die Erhöhung des verfügbaren Wagniskapitals sowie die Förderung zukunftsorientierter Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können von diesen Impulsen profitieren, wenn sie rechtzeitig die steuerlichen und organisatorischen Rahmenvoraussetzungen anpassen, um Zugang zu Digitalisierungs- und Förderprogrammen zu sichern.

Stärkung des Finanzplatzes und rechtliche Anpassungen

Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzesentwurfs betrifft die Modernisierung des Aufsichtsrechts für den Finanz- und Prüfungssektor. Hier sieht der Entwurf vor, die Wirtschaftsprüferordnung zu modernisieren und die Veröffentlichungspflichten für berufsaufsichtliche Maßnahmen im europäischen Zugangsportal, dem sogenannten European Single Access Point, neu zu regeln. Nach § 69 Absatz 1 Satz 5 der Wirtschaftsprüferordnung in der geplanten Fassung sollen berufsaufsichtliche Sanktionen und Maßnahmen künftig maximal fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. Dies entspricht der Linie der Wirtschaftsprüferkammer, die bereits heute eine zeitlich begrenzte Veröffentlichung nach demselben Zeitraum vorsieht.

Dieser Ansatz reflektiert den europäischen Charakter der Regulierung und stärkt die Transparenz, ohne unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit einzuschneiden. Gerade für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Finanzdienstleister stellt die Vereinheitlichung der Veröffentlichungspraxis eine deutliche Entlastung dar, da sie Rechtssicherheit und Verlässlichkeit in Compliance-Fragen schafft. Zugleich führt sie zu einer besseren Vergleichbarkeit innerhalb des europäischen Binnenmarkts, was die Attraktivität des Standorts Deutschland als Prüfer- und Finanzsitz erhöht.

Prüfpflichten und Risikominimierung für Unternehmen

Die geplante Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes konzentriert sich auf die Reduzierung des Prüfaufwands für Unternehmen, die nicht im Zentrum des systemischen Risikos stehen. Konkret soll die Pflicht, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben nach der europäischen Derivateverordnung durch Wirtschaftsprüfungsbestätigungen nachzuweisen, künftig nur noch für risikorelevante Unternehmen gelten. Damit soll die Zahl der Verpflichteten von derzeit rund 1.500 auf etwa 600 reduziert werden. Gerade kleinere Finanzdienstleister und mittelständische Industrieunternehmen, die sich gegen Preisschwankungen absichern, profitieren von dieser Entlastung, da sie Ressourcen für die eigentliche Geschäftstätigkeit freisetzen können.

Darüber hinaus wird die Rolle externer Prüfer in der Börsenaufsicht gestärkt. Nach der geplanten Neufassung von § 3 Absatz 4 des Börsengesetzes sollen Aufsichtsbehörden künftig flexibler entscheiden können, ob sie Prüfungen selbst durchführen oder externe Kanzleien und Fachprüfer beauftragen. Diese Regelung orientiert sich stärker an den Grundsätzen des Kreditwesengesetzes und stellt sicher, dass Aufsichtsaufgaben zügig, kompetent und unabhängig wahrgenommen werden. Sie eröffnet insbesondere spezialisierten Kanzleien sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften neue Aufgabenfelder im Bereich regulatorischer Prüfungen.

Praktische Auswirkungen und Chancen für kleine und mittlere Unternehmen

Für kleine und mittelständische Unternehmen eröffnen die Neuregelungen vielfältige Chancen, insbesondere im Hinblick auf Investitionsfinanzierung und Steueroptimierung. Die Verbesserung des Zugangs zu privatem Kapital durch Wagniskapitalförderung kann Gründungen und Expansionen im Technologiebereich maßgeblich erleichtern. Unternehmen im Gesundheitswesen, in der Pflegewirtschaft oder in der industriellen Produktion können von der Stärkung des Kapitalmarktes profitieren, wenn sie ihre Investitionen durch Beteiligungsmodelle oder nachhaltige Finanzierungsinstrumente absichern.

Zudem dürfte die Umsetzung des Standortfördergesetzes zu einer Vereinfachung bei Berichtspflichten und Prüfvorgängen führen. Die geplante Fokussierung auf risikoorientierte Prüfverfahren bewirkt eine spürbare Kostenreduktion in der Verwaltung und erhöht die Planungssicherheit. Prüfungsverfahren, die bislang flächendeckend vorgeschrieben waren, werden künftig stärker an den tatsächlichen Risikofaktoren ausgerichtet. Das ist vor allem für inhabergeführte Betriebe und wachstumsorientierte Unternehmen von erheblichem Vorteil, da sie administrative Belastungen reduzieren und ihre Mittel zielgerichteter einsetzen können.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Integration und Veröffentlichung regulatorischer Daten über den European Single Access Point. Diese Neuerung wird dazu beitragen, internationale Investoren leichteren Zugang zu finanz- und aufsichtsrechtlichen Informationen zu verschaffen. Langfristig stärkt das den Kapitalmarktstandort Deutschland und unterstützt die Kapitalbeschaffung für Unternehmen, die an europäischen Börsen tätig sind oder in deren Umfeld agieren.

Fazit: Moderne Regulierung und neue Gestaltungsspielräume

Der geplante Rechtsrahmen des Standortfördergesetzes markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer modernen, investitionsfreundlichen Unternehmenslandschaft. Er trägt dazu bei, die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu erhöhen, indem er bürokratische Lasten reduziert und gleichzeitig Rechtssicherheit sowie Transparenz fördert. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen erhalten damit neue Möglichkeiten, Kapital zu mobilisieren, Investitionsentscheidungen effizienter zu treffen und sich auf die digitale Zukunft vorzubereiten.

Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen dabei, diese Chancen optimal zu nutzen. Wir begleiten kleine und mittelständische Betriebe bei der Digitalisierung ihrer Buchhaltungsprozesse und der Optimierung interner Abläufe, um messbare Effizienzgewinne und erhebliche Kostenersparnisse zu erzielen. Mit fundierter steuerlicher und prozessualer Expertise stellen wir sicher, dass unsere Mandanten zukunftssicher und rechtskonform aufgestellt sind.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.