Einführung in den geplanten Schutz vor SLAPP-Verfahren
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union 2024/1069 vorgestellt. Diese Vorgabe verpflichtet die Mitgliedstaaten, Personen und Organisationen, die sich am öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligen, vor sogenannten SLAPP-Verfahren zu schützen. Der Begriff SLAPP leitet sich aus dem Englischen „Strategic Lawsuits Against Public Participation“ ab und bezeichnet missbräuchliche Klagen, die darauf abzielen, Kritik zu unterdrücken oder öffentliche Beteiligung zu behindern. Der deutsche Gesetzgeber will mit diesem Entwurf sicherstellen, dass sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen Rechtssicherheit genießen, wenn sie legitime öffentliche Beiträge leisten oder in gesellschaftlichen Diskussionen Stellung beziehen.
Im Kern geht es darum, die Zivilprozessordnung um Mechanismen zu erweitern, die den Umgang mit offensichtlich unbegründeten oder rechtsmissbräuchlichen Klagen erleichtern. Derartige Verfahren kommen zunehmend auch im wirtschaftlichen Kontext vor, beispielsweise wenn Unternehmen oder Verbände durch juristische Maßnahmen zum Schweigen gebracht werden sollen, weil sie Missstände ansprechen oder sich zu kontroversen Themen äußern. Dies betrifft nicht nur große Konzerne, sondern kann vor allem auch kleinere und mittelständische Betriebe treffen, die in der Öffentlichkeit oder im Branchenumfeld Verantwortung übernehmen und Transparenz fördern wollen.
Rechtliche Rahmenbedingungen und geplante Änderungen
Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Gerichte künftig schon in einem frühen Stadium eines Verfahrens prüfen können, ob eine Klage als offensichtlich unbegründet oder missbräuchlich einzustufen ist. Im Fall einer solchen Einschätzung erhält die betroffene Partei einen erleichterten Zugang zu einem beschleunigten Ablehnungsverfahren. Damit soll verhindert werden, dass sich die Verteidigung über Monate oder gar Jahre hinzieht und hohe Kosten sowie erhebliche Reputationsschäden verursacht. Besonders bedeutsam ist dabei, dass die Beweislast grundsätzlich bei der klagenden Partei liegt: Sie muss darlegen, dass ihr Anliegen rechtlich fundiert ist und nicht primär der Einschüchterung dient.
Diese Schutzmechanismen sollen in die bestehende Systematik der Zivilprozessordnung eingebettet werden, ohne die berechtigte Klageführung einzuschränken. Der Entwurf greift dabei auch verfahrensrechtliche Grundsätze wie das Gebot der Waffengleichheit auf. Dieses Prinzip verlangt, dass beide Parteien vergleichbare prozessuale Möglichkeiten haben und eine Seite nicht durch übermäßige finanzielle oder zeitliche Belastungen benachteiligt wird. In der Praxis bedeutet dies, dass die Gerichte künftig ein stärkeres Augenmerk auf den Zweck und die Motivation hinter einer Klage legen müssen.
Für wirtschaftlich tätige Organisationen hat diese Entwicklung einen wichtigen Nebeneffekt: Sie schafft mehr Planungssicherheit und schützt vor Prozessen, die primär auf die Schwächung der Geschäftstätigkeit zielen. Gerade für Unternehmen, die in gesellschaftlich relevanten Bereichen agieren – wie Pflegeeinrichtungen, Bildungsträger oder soziale Dienstleister – kann ein klar geregelter Schutz vor missbräuchlichen Verfahren erhebliche Bedeutung haben. Diese Unternehmen engagieren sich häufig im öffentlichen Diskurs über Versorgungsqualität oder Reformbedarf und können künftig darauf vertrauen, dass sie bei kritischen Stellungnahmen nicht ungeschützt bleiben.
Praktische Folgen für Unternehmen und betroffene Berufsgruppen
Die Einführung dieser Regelungen dürfte sich auch auf die Kommunikationsstrategien von Unternehmen auswirken. Bislang war es oft ratsam, öffentliche Meinungsäußerungen rechtlich absichern zu lassen, um das Risiko teurer Verfahren zu vermeiden. Mit dem neuen gesetzlichen Rahmen wird sich dieses Risiko verringern, sodass gerade kleine und mittlere Unternehmen mit mehr rechtlicher Sicherheit agieren können. Diese Entwicklung betrifft auch Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Finanzdienstleister, die zunehmend in der Rolle öffentlicher Aufklärer oder Fachautoren auftreten. Wenn sie Fachinformationen bereitstellen oder Fehlentwicklungen im Markt thematisieren, wird ihr Beitrag zum öffentlichen Diskurs künftig besser vor juristischen Einschüchterungsversuchen geschützt sein.
Darüber hinaus enthält der Entwurf klare Vorgaben zur Kostenerstattung bei missbräuchlicher Klageführung. Wer eine SLAPP-Klage einreicht und diese verliert, soll künftig die gesamten Prozesskosten tragen müssen. Das erhöht den finanziellen Druck auf mutwillige Kläger und wirkt damit präventiv. Unternehmen sollten sich jedoch trotz des geplanten Schutzes weiterhin bewusst mit ihren Kommunikationsstrategien auseinandersetzen. Rechtlich einwandfreie Formulierungen, belegbare Fakten und eine faire Sprache bleiben der sicherste Weg, um nicht angreifbar zu sein. Juristisch betrachtet kommt der neuen Regelung vielmehr eine abschreckende als eine befreiende Funktion zu: Sie schützt vor Distorsionen im Meinungsbildungsprozess, ohne das zivilrechtliche Klagerecht zu beschneiden.
Fazit und Handlungsempfehlung für die Praxis
Der vorliegende Gesetzesentwurf markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Fairness und Transparenz in der öffentlichen Auseinandersetzung. Für Unternehmen aller Größenordnungen, von der selbstständigen Beratungsstelle bis zum mittelständischen Produktionsbetrieb, bedeutet dies eine Stärkung ihrer Rechtssicherheit im Umgang mit der Öffentlichkeit. Der Schutz vor missbräuchlichen Klagen erlaubt künftig eine offenere und sachlichere Kommunikation, ohne dass ein unzumutbares Prozessrisiko im Raum steht. Zugleich bleibt die Verantwortung, mit Äußerungen sorgfältig umzugehen, bei den Beteiligten selbst. Öffentlichkeitsarbeit sollte auch künftig professionell vorbereitet und dokumentiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden und juristisch belastbar zu bleiben.
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