Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Recht

Schutz der Privatsphäre in der Pressearbeit für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Rechtlicher Rahmen des Persönlichkeitsrechts und seine Bedeutung für Unternehmen

Das Persönlichkeitsrecht, ein zentraler Bestandteil des allgemeinen Deliktsrechts, sichert jedem Menschen das Recht, selbst zu bestimmen, ob und in welchem Umfang persönliche Informationen öffentlich werden dürfen. Dieses Grundrecht ist in Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes verankert und schützt die Würde und Selbstbestimmung des Einzelnen. Das Recht auf Privatsphäre umfasst dabei insbesondere die Abgrenzung des persönlichen Lebensbereichs gegenüber der Öffentlichkeit – also das Recht, unbeobachtet zu sein. Während diese rechtlichen Prinzipien häufig in Verbindung mit prominenten Personen thematisiert werden, gilt ihr Schutz in gleicher Weise für Unternehmer, Mitarbeitende und alle natürlichen Personen im beruflichen Kontext.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 27. November 2025 (Az. 16 U 148/24) hervorgehoben, dass das Interesse der Allgemeinheit an Informationen über Personen des öffentlichen Lebens seine Grenze dort findet, wo private Lebensumstände betroffen sind, die weder der öffentlichen Meinungsbildung dienen noch einen Bezug zur Amtsführung oder beruflichen Tätigkeit haben. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Orientierungspunkt für die Pressearbeit, den Umgang mit Unternehmenskommunikation und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten und Geschäftsführungsmitgliedern.

Folgen für die Unternehmenskommunikation und Medienarbeit

Für Unternehmen, insbesondere solche mit einer ausgeprägten öffentlichen Präsenz, ist der Schutz der Privatsphäre von Entscheidungsträgern, Mitarbeitenden und auch Auftraggebenden ein wesentlicher Bestandteil einer verantwortungsvollen Kommunikationspolitik. Dabei geht es nicht nur um juristische Abwägungen, sondern auch um ethische Standards in der Öffentlichkeitsarbeit. Bilder, die in vermeintlich halbprivaten Kontexten entstehen – etwa auf Betriebsfeiern oder bei gesellschaftlichen Anlässen – dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden. Gerade für Pflegeeinrichtungen, Kliniken und soziale Unternehmen, deren Teams in engem Kontakt mit schutzbedürftigen Personen stehen, gewinnen diese Vorgaben eine noch höhere Relevanz. Hier kann eine unbedachte Veröffentlichung sensibler Inhalte nicht nur Datenschutzverstöße begründen, sondern auch das Vertrauen der betroffenen Personen dauerhaft beeinträchtigen.

Das Urteil verdeutlicht, dass schon eine vermeintlich harmlose Berichterstattung über private Lebensbereiche, etwa über familiäre oder persönliche Verhältnisse, einen Eingriff in die Privatsphäre darstellen kann. Selbst wenn eine Person durch ihre Funktion oder Bekanntheit öffentliche Aufmerksamkeit genießt, bleibt die private Sphäre geschützt. Diese Abgrenzung gilt auch für Pressemitteilungen oder Social-Media-Beiträge, die von Unternehmen oder Agenturen selbst erstellt werden. Sie müssen stets so gestaltet sein, dass sie keine unzulässigen Rückschlüsse auf persönliche Lebensumstände zulassen.

Abwägung zwischen Informationsinteresse und Schutzinteresse

Juristisch wird bei der Bewertung eines möglichen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht immer eine Interessenabwägung vorgenommen. Auf der einen Seite steht das legitime Informationsinteresse der Öffentlichkeit, auf der anderen Seite das Schutzinteresse der betroffenen Person. Dieses Spannungsverhältnis wird vor allem durch Artikel 5 des Grundgesetzes über die Pressefreiheit geprägt, der in der praktischen Anwendung jedoch durch das Persönlichkeitsrecht begrenzt ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt führte in seiner Entscheidung aus, dass Informationen über interne Beziehungs- oder Wohnverhältnisse keinerlei Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten und deshalb nicht veröffentlicht werden dürfen. Damit konkretisiert das Gericht eine Linie, die auch für Unternehmen und Medienverantwortliche verbindliche Maßstäbe setzt.

In der Praxis bedeutet dies, dass bei jeder geplanten Veröffentlichung – sei es in der klassischen Pressearbeit, auf Unternehmenswebseiten oder in sozialen Netzwerken – eine sorgfältige juristische Prüfung erfolgen sollte. Besonders dann, wenn personenbezogene Daten enthalten sind oder Bilder verwendet werden, die den privaten Charakter einer Situation erkennen lassen. Öffentlichkeitsarbeitende sollten darauf achten, dass der Zweck der Veröffentlichung im Vordergrund steht und nicht die Befriedigung bloßer Neugier. Die Grenze ist dort erreicht, wo der Beitrag keinen sachlichen Bezug mehr zum beruflichen oder öffentlichen Wirken der betroffenen Person hat.

Für Onlinehändler, Start-ups und mittelständische Betriebe, die zunehmend auf authentische Einblicke in ihre Geschäftstätigkeit setzen, bedeutet das Urteil eine deutliche Mahnung zur Sensibilität. Mitarbeiterportraits, Testimonials oder Social-Media-Posts müssen professionell abgestimmt und datenschutzkonform umgesetzt werden. So wird nicht nur rechtlichen Risiken vorgebeugt, sondern auch die Glaubwürdigkeit der Unternehmenskommunikation gestärkt.

Fazit und Handlungsempfehlung für Unternehmen

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt verdeutlicht in eindrucksvoller Weise, dass der Schutz der Privatsphäre auch in der modernen Medienlandschaft unverzichtbar bleibt. Für Unternehmen ist daraus abzuleiten, dass sie im eigenen Kommunikationshandeln klare interne Richtlinien benötigen, um Rechtsverletzungen und Imageschäden zu vermeiden. Eine verantwortungsvolle Pressearbeit erfordert Schulungen der Mitarbeitenden, eine enge Abstimmung mit der Rechtsabteilung oder externen Beratern sowie die konsequente Einhaltung von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten. Transparente Einwilligungsprozesse und klare Freigabeverfahren sind heute ebenso bedeutsam wie die Sensibilisierung für die Grenzen zwischen dienstlichen und privaten Kontexten.

In unserer Kanzlei begleiten wir kleine und mittelständische Unternehmen bei der rechtssicheren Optimierung ihrer Kommunikations- und Buchhaltungsprozesse. Unser Schwerpunkt liegt auf der digitalen Prozessgestaltung und effizienten Abläufen, die nicht nur Kosten sparen, sondern auch Rechtssicherheit und Transparenz stärken. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, ihre internen Strukturen so zu gestalten, dass Datenschutz, Digitalisierung und wirtschaftliche Effizienz sinnvoll ineinandergreifen.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.