Hintergrund der Gesetzesinitiative zur Schuldnerberatung
Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett einen Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen, der den Zugang zu Schuldnerberatungsstellen in Deutschland rechtlich absichern soll. Anlass ist die Umsetzung europäischer Vorgaben aus der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger mit finanziellen Schwierigkeiten eine unabhängige, qualitativ gesicherte Beratung erhalten. Diese Beratungsleistungen müssen entweder kostenlos oder nur gegen ein begrenztes Entgelt zugänglich sein. Der Hintergrund ist klar: Wer Schuldenprobleme hat, benötigt uneingeschränkten Zugang zu neutraler Begleitung, um nicht zusätzlich durch Beratungsgebühren belastet zu werden.
Der Begriff der Schuldnerberatung bezeichnet eine spezialisierte Dienstleistung, bei der Verbraucherinnen und Verbraucher Unterstützung bei der Bewältigung bestehender Verbindlichkeiten erhalten, etwa durch Umschuldungsvorschläge, Verhandlungen mit Gläubigern oder Unterstützung in außergerichtlichen Einigungsprozessen. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Bundesländer, die organisatorischen Strukturen zu schaffen, damit dieses Beratungsangebot flächendeckend gewährleistet werden kann.
Bedeutung für private Schuldner und Unternehmen
Zurzeit gibt es in Deutschland knapp 1.400 Schuldnerberatungsstellen, die überwiegend von Kommunen oder gemeinnützigen Trägern angeboten werden. In der Praxis wenden sich Ratsuchende häufig in einer akuten Krise an diese Beratungsstellen, wenn laufende Zahlungen nicht mehr geleistet werden können. Neben Privatpersonen geraten aber auch Unternehmer, insbesondere kleine und mittelständische Betriebe, in Situationen, in denen Liquiditätsprobleme und Schuldendruck existenzgefährdend sind. Besonders Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel oder Pflegeeinrichtungen, die mit eng kalkulierten Margen arbeiten, sehen sich oft kurzfristig mit Zahlungsstockungen konfrontiert. Hier kann die Schuldnerberatung eine wichtige Schnittstelle sein, um Restrukturierungen einzuleiten, bevor es zu Insolvenzverfahren kommt.
Zudem verlangt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ausdrücklich eine jährliche Berichtspflicht an die Europäische Kommission hinsichtlich der Zahl der existierenden Beratungsstellen. Damit erhöht sich der Druck auf den Gesetzgeber, sichere Strukturen zu schaffen, die für Betroffene zuverlässig erreichbar bleiben. Unternehmen und Selbstständige müssen sich dabei bewusst sein, dass auch sie von den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen profitieren können, da die Unabhängigkeit der Beratungsstellen gesetzlich geschützt wird. Dies dient der Vermeidung von Interessenkonflikten und stärkt das Vertrauen in die Neutralität der Beratung.
Praxisrelevanz und Herausforderungen für die Umsetzung
Für die Umsetzung sieht der Entwurf vor, dass die Bundesländer über die konkrete Ausgestaltung des Zugangs zur Schuldnerberatung entscheiden. Während einige Länder vermutlich auf die bestehenden kommunalen Strukturen setzen werden, könnten andere Marktteilnehmer wie freie gemeinnützige Träger oder kirchliche Sozialdienste eine stärkere Rolle erhalten. Entscheidend ist, dass die Anforderungen zur Unabhängigkeit erfüllt sind. Dies bedeutet insbesondere, dass Schuldnerberatung nicht von solchen Marktteilnehmern durchgeführt werden darf, die selbst wirtschaftliche Interessen an der Vermittlung von Finanzprodukten haben.
Unternehmen, die Überschuldungsrisiken im Blick behalten müssen, können mittelbar von dieser Regelung profitieren. Denn die Stärkung der Beratungsangebote entlastet auch Gläubigerstrukturen: Je früher Schuldnerinnen und Schuldner eine seriöse Beratung erhalten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer geordneten Regulierung der offenen Forderungen. Für Banken, Lieferanten und andere Geschäftspartner erhöht sich damit die Chance, zumindest einen Teil der Forderungen gesichert abzuwickeln. Aus Sicht des Mittelstands bedeutet dies, dass das wirtschaftliche Umfeld weniger durch die Schattenwirtschaft unseriöser Anbieter von Finanzdienstleistungen belastet wird. Maßgeblich wird auch sein, wie die Länder die vorgesehenen Berichtspflichten organisatorisch umsetzen. Eine transparente Statistik über die vorhandenen Beratungsstellen ermöglicht nicht nur der Politik, sondern auch den Unternehmen bessere Planungsgrundlagen, wenn es um den Umgang mit säumigen Kunden geht.
Fazit: Sicherung unabhängiger Beratung als Chance für den Mittelstand
Die geplanten gesetzlichen Änderungen im Bereich der Schuldnerberatung sind nicht nur ein Schutzinstrument für private Verbraucher, sondern ein stabilisierender Faktor für das gesamte Wirtschaftssystem. Gerade kleine Unternehmen und Freiberufler profitieren mittelbar davon, wenn überschuldete Kundinnen und Kunden seriöse Unterstützung in Anspruch nehmen können, die den Weg in eine geordnete Rückzahlung ebnet. Ebenso kann die Beratung für Unternehmer selbst ein wichtiger Schritt sein, wenn kurzfristige Liquiditätsengpässe drohen und Insolvenzverfahren noch abgewendet werden können. Entscheidend wird die konkrete Umsetzung der Länderregelungen sein, die darüber bestimmen, wie flächendeckend und leicht zugänglich die Beratungsinfrastruktur künftig tatsächlich ausgestaltet wird.
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