Deutlich steigende Schlichtungsanträge und neue Rahmenbedingungen
Die unabhängige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft verzeichnete im Jahr 2025 einen sprunghaften Anstieg an Verfahren, in denen Mandantinnen und Mandanten Streitigkeiten mit ihren anwaltlichen Vertretungen beilegen wollten. Die Zahl der eingegangenen Schlichtungsanträge nahm um nahezu fünfzig Prozent zu. Verantwortlich für diese Entwicklung sind insbesondere zwei Faktoren: Zum einen entfiel zu Beginn des Jahres 2025 die bisherige Beschränkung der Zuständigkeit auf Streitwerte bis 50.000 Euro, zum anderen erleichtern digitale Hilfsmittel zunehmend den Zugang zu Schlichtungsverfahren. Damit hat sich der Weg zur außergerichtlichen Konfliktlösung weiter geöffnet, was vor allem auch für kleinere Unternehmen und Freiberuflerinnen und Freiberufler relevant ist, die Streitigkeiten häufig zügig und kosteneffizient beendet wissen möchten.
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist eine unabhängige Einrichtung, die auf Grundlage des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes eingerichtet wurde. Ihre Aufgabe besteht darin, vermögensrechtliche Differenzen zwischen Anwältinnen oder Anwälten einerseits und ihren Mandantinnen und Mandanten andererseits außergerichtlich zu schlichten. Der Begriff „vermögensrechtlich“ bedeutet dabei, dass der Streit einen finanziellen Bezug aufweist, wie etwa bei Honorarabrechnungen oder Schadensersatzforderungen. Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ist für die Beteiligten freiwillig, ebenso wie die Annahme des Schlichtungsvorschlags, der am Ende des Verfahrens unterbreitet wird.
Ursachen für den Anstieg: Digitalisierung und Entfallen der Wertgrenze
Bemerkenswert ist, dass das deutlich gestiegene Antragsvolumen nicht mit einer Zunahme rein formaler Streitigkeiten korrespondiert, sondern vielmehr mit einer neuen Verfahrensrealität einhergeht. Durch den Wegfall der Wertobergrenze können nun auch komplexe, wirtschaftlich bedeutsame Streitigkeiten geschlichtet werden. Dies betrifft nicht nur Einzelmandate, sondern zunehmend auch Fälle, in denen Unternehmen rechtliche Beratungen im Zusammenhang mit größeren Transaktionen, Umstrukturierungen oder Compliance-Fragen in Anspruch genommen haben. Für ebenfalls hochspezialisierte Einrichtungen wie Pflegeunternehmen oder Krankenhäuser eröffnet sich damit ein effizientes Instrument, rechtliche Differenzen mit externen Beraterinnen und Beratern zu lösen, ohne die Öffentlichkeit und Kostenbelastung eines Gerichtsverfahrens in Kauf zu nehmen.
Parallel dazu tragen sogenannte KI-gestützte Plattformen zur steigenden Inanspruchnahme bei. Diese Anwendungen unterstützen Mandantinnen und Mandanten bei der Auswahl der zuständigen Schlichtungsstelle und bei der formgerechten Antragstellung. Sie senken die Hürde für die Einleitung eines Verfahrens erheblich, weil sie Musteranträge erstellen und Informationen zu den Erfolgsaussichten liefern. Obwohl der Schlichtungsprozess selbst nach wie vor menschlicher Beurteilung bedarf, beschleunigen digitale Werkzeuge damit den gesamten Zugang zum System der Verbraucherstreitbeilegung.
Akzeptanz der Schlichtung und Erfolgsquote
Die Akzeptanz der Schlichtungslösung innerhalb der Anwaltschaft und ihrer Mandantschaft ist weiterhin hoch. Nach dem aktuellen Bericht wurden fast zwei Drittel aller Verfahren mit einer Einigung abgeschlossen. Rund 92 Prozent der angeschriebenen Anwältinnen und Anwälte erklärten sich bereit, am Verfahren teilzunehmen. Damit bestätigt sich der Stellenwert der außergerichtlichen Klärung als fester Bestandteil der Praxis. Unternehmen profitieren von dieser Entwicklung vor allem durch Zeit- und Kosteneinsparungen: Während ein gerichtliches Verfahren häufig mehrere Monate oder gar Jahre dauert und erhebliche Rechtsverfolgungskosten erzeugt, beträgt die durchschnittliche Dauer eines Schlichtungsverfahrens nur rund 62 Tage. Die von der gesetzlichen Regelung vorgesehene Höchstdauer von 90 Tagen wurde damit erneut deutlich unterschritten, was auf die professionelle Organisation und die zunehmende digitale Unterstützung in der Ablauforganisation zurückzuführen ist.
In etwa der Hälfte der Fälle ging es um Streitigkeiten über die Abrechnung anwaltlicher Vergütungen. Die zweite Hälfte bezog sich auf Schadensersatzforderungen, beispielsweise wegen vermeintlicher Beratungsfehler. Beide Konfliktfelder sind für unternehmerische Mandanten gleichermaßen relevant, da sie häufig im Zusammenhang mit größeren Beratungsaufträgen entstehen, etwa bei steuerlichen Gestaltungen oder gesellschaftsrechtlichen Transaktionen. Hier zeigt sich die Bedeutung transparenter Honorargestaltung und frühzeitiger Aufklärung – zwei Elemente, die das Verhältnis zwischen Kanzlei und Mandantschaft prägen und in vielen Fällen präventiv Eskalationen verhindern können.
Lehren für Kanzleien und Unternehmen
Der Bericht zeigt deutlich, dass die häufigsten Auslöser für Schlichtungsverfahren unzureichende Kommunikation und fehlende Transparenz bei der Vergütungsabrechnung sind. Für Anwaltskanzleien bietet dies Anlass, ihre internen Prozesse insbesondere im Hinblick auf Informationspflichten, Kostenaufstellungen und Nachvollziehbarkeit von Leistungen zu überprüfen. Für Unternehmen wiederum kann es lohnend sein, bereits beim Mandatsbeginn auf eindeutige Absprachen zu bestehen und die Kostenstruktur schriftlich festzuhalten. Aus unternehmerischer Sicht ist die Schlichtung ein Werkzeug für Risikomanagement und Konfliktprävention: Wer frühzeitig dokumentiert, welche Beratungsleistung vereinbart und erbracht wurde, minimiert spätere Unklarheiten.
Bemerkenswert ist, dass die Schlichtungsstelle zunehmend komplexe Sachverhalte bearbeitet, die nicht ausschließlich auf klassische Mandatsfragen beschränkt sind, sondern auch projektorientierte Kooperationen zwischen Kanzleien und Unternehmen betreffen. Dies betrifft insbesondere digitalisierte Vertragsmodelle, bei denen Dokumentenaustausch, Freigaben und Abrechnungen vollständig elektronisch erfolgen. Entsprechend gewinnen datenschutzrechtliche und organisatorische Anforderungen an Bedeutung. Unternehmen, die bereits digitale Buchhaltungs- oder Dokumentationssysteme einsetzen, können Streitfälle leichter rekonstruieren und Nachweise effizient beibringen. Für Rechtsberatende eröffnet sich gleichzeitig die Chance, durch standardisierte Prozesse die eigene Position zu stärken und Haftungsrisiken zu reduzieren.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Schlichtungsstelle zu einem bedeutenden Baustein im Zusammenspiel von Rechtssicherheit, Verbraucherschutz und digitaler Transformation geworden ist. Die steigende Akzeptanz dokumentiert einen strukturellen Wandel im Verhältnis zwischen Kanzleien und ihrer Mandantschaft: Konflikte werden zunehmend pragmatisch, datengestützt und lösungsorientiert behandelt. Dieser Trend dürfte sich fortsetzen, da neue technologische Möglichkeiten und rechtliche Vereinfachungen auch in Zukunft den Zugang zur Schlichtung erleichtern werden.
Für kleine und mittelständische Unternehmen lohnt sich damit ein genauer Blick auf ihre Geschäftsbeziehungen zu beratenden Dienstleistern. Klare Kommunikationsstrukturen und transparente Prozesse bilden die Grundlage für langfristige Vertrauensverhältnisse. Unsere Kanzlei begleitet Unternehmen unterschiedlicher Größenordnung bei der Optimierung ihrer internen Prozesse, insbesondere bei der Digitalisierung der Buchhaltung und der Implementierung effizienter Abläufe. Dabei zeigen sich immer wieder erhebliche Kostenvorteile und eine deutlich gesteigerte Transparenz. Wir verbinden rechtliche Präzision mit wirtschaftlicher Effizienz und unterstützen unsere Mandanten auf ihrem Weg zu einer modernen und digital ausgerichteten Unternehmensführung.
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