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Recht

Saubere Unternehmensflotten und neue EU-Vorgaben ab 2030

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Neue EU-Regeln für Unternehmensflotten und ihre Bedeutung

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2025 einen weitreichenden Verordnungsvorschlag für saubere Unternehmensflotten vorgelegt. Ziel ist es, den Anteil emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge in den Fuhrparks großer Unternehmen zu erhöhen und damit den Wandel hin zu einer klimafreundlicheren und nachhaltigeren Mobilität in der Europäischen Union zu beschleunigen. Diese Initiative steht im Kontext der europäischen Klimaziele, die vorsehen, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2050 auf null zu reduzieren. Unternehmen jeder Branche, insbesondere jene mit größeren Fuhrparks – etwa Logistikbetriebe, Pflegeeinrichtungen, Gebäudedienstleister oder Handelsunternehmen mit Auslieferfahrzeugen – müssen sich frühzeitig auf die kommenden Anforderungen einstellen.

Nach dem Verordnungsvorschlag werden ab 2030 verbindliche Zielvorgaben für die Mitgliedstaaten festgesetzt, um sicherzustellen, dass ein wachsender Anteil der neu zugelassenen Firmenwagen emissionsfrei oder zumindest emissionsarm ist. Für Deutschland sind klare Richtwerte vorgesehen: Ab 2030 sollen mindestens 54 Prozent der neu zugelassenen Firmenfahrzeuge emissionsfrei sein, ab 2035 steigt dieser Anteil sogar auf 95 Prozent. Ergänzend wird die Zielvorgabe für den kombinierten Anteil emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge auf 83 Prozent ab 2030 festgelegt, ebenfalls mit einer Steigerung auf 95 Prozent bis 2035.

Rechtlicher Rahmen und Förderkriterien für Unternehmen

Der Verordnungsvorschlag ist Teil des umfassenden europäischen Klimapakets, das sowohl verbindliche Grenzwerte als auch finanzielle Anreize für saubere Mobilität schafft. Nach der geplanten Regelung sollen nur noch solche Fahrzeuge förderfähig sein, die emissionsfrei oder emissionsarm sind oder alternativ das neue Kriterium „Made in the EU“ erfüllen. Mit letzterem soll die europäische Industrie gestärkt und die Abhängigkeit von Importen, insbesondere aus Drittstaaten, reduziert werden. Die konkrete Definition, nach welchen Kriterien ein Fahrzeug als „Made in the EU“ gilt, bleibt einem noch zu erlassenden delegierten Rechtsakt der Kommission vorbehalten. Hierbei wird die Methodik entscheidend sein, ob beispielsweise die Montage oder die Herkunft der Batteriezellen maßgeblich ist.

Finanzielle Förderprogramme wie Zuschüsse, steuerliche Sonderabschreibungen oder Leasingförderungen werden somit künftig noch stärker an Nachhaltigkeitskriterien gekoppelt. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie ihre Investitionsentscheidungen künftig unter Berücksichtigung dieser neuen Rahmenbedingungen treffen müssen. Besonders im Hinblick auf steuerliche Fördermöglichkeiten lohnt sich eine genaue Prüfung, wie sich der Erwerb oder das Leasing emissionsarmer Fahrzeuge steuerlich auswirkt. Parallel werden nationale Regelwerke, etwa in der Kraftfahrzeugsteuer oder bei der Abschreibungsdauer für Elektrofahrzeuge, an die europäische Rechtsentwicklung angepasst werden müssen. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren dabei von längeren Planungszeiträumen, sollten sich aber rechtzeitig beraten lassen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Praktische Auswirkungen auf Fuhrparkmanagement und Unternehmenspraxis

Für viele Betriebe wird die Umstellung auf saubere Flotten nicht nur eine ökologische, sondern vor allem eine ökonomische Herausforderung sein. Neben der Fahrzeugbeschaffung spielt auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur eine zentrale Rolle. Unternehmen müssen künftig prüfen, ob sie die Ladepunkte selbst betreiben oder in Kooperation mit Energieversorgern Lösungen entwickeln. Auch organisatorisch entstehen neue Anforderungen, etwa bei der Erfassung und Dokumentation von Fahrleistungen oder bei steuerlichen Fragen zur privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen. Steuerberatende sollten ihre Mandanten dabei unterstützen, praktikable Lösungen zur steuerlich korrekten Handhabung gemischt genutzter Fahrzeuge zu implementieren. Bei Leasingverträgen gilt es, darauf zu achten, dass die neue Fahrzeugkategorie und deren mögliche staatliche Förderung korrekt abgebildet sind.

Ab 2028 müssen die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen eines nationalen Maßnahmenplans der Kommission erstmalig berichten, wie sie die Zielvorgaben erreichen wollen. Diese Berichte sind anschließend alle zwei Jahre zu aktualisieren. Ab 2031 ist zudem jährlich zu melden, wie viele Fahrzeuge in großen Unternehmen neu zugelassen wurden und welchen Anteil emissionsfreie und emissionsarme Antriebe dabei ausmachen. Im Jahr 2032 folgt schließlich eine Evaluierung durch die Kommission. Auf dieser Grundlage könnte eine Anpassung der Zielvorgaben ab 2036 erfolgen – unter Berücksichtigung des technologischen Fortschritts und der Marktentwicklung.

Fazit und Handlungsempfehlung für Unternehmen

Die geplante Verordnung zur Einführung sauberer Unternehmensflotten wirkt weit über den Automobilsektor hinaus. Sie betrifft alle Unternehmen, die in großem Umfang Fahrzeuge beschaffen, und zwingt sie, Mobilitätsstrategien langfristig an Nachhaltigkeitszielen auszurichten. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt es nun, rechtzeitig die Weichen zu stellen – sowohl hinsichtlich der Fahrzeugauswahl als auch im Hinblick auf steuerliche, bilanzielle und organisatorische Folgen. Eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse sowie frühzeitige Beratung können helfen, von steuerlichen Vorteilen und Förderungen optimal zu profitieren.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der strategischen Vorbereitung auf die neuen Anforderungen. Wir begleiten Fuhrparkumstellungen mit Schwerpunkt auf Prozessoptimierung in der Buchhaltung und die Digitalisierung flankierender Verwaltungsprozesse. Durch unsere Expertise in der digitalen Transformation von Unternehmensabläufen erzielen unsere Mandanten nachweislich erhebliche Effizienz- und Kostenvorteile – von der besseren Planung der Fahrzeugbeschaffung bis zur transparenten Nachhaltung steuerrelevanter Daten.

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