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Recht

Riester-Rente: Unwirksame Klauseln zur Rentenkürzung vermeiden

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Unwirksame Kürzungsklauseln in fondsgebundenen Riester-Renten

Die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2025 (Aktenzeichen IV ZR 34/25) beleuchtet erneut die Bedeutung einer ausgewogenen Vertragsgestaltung in der privaten Altersvorsorge. Konkret ging es um eine Vertragsklausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Riester-Rente, die es dem Versicherungsunternehmen erlaubte, den sogenannten Rentenfaktor – also den Rechenwert für die monatliche Rentenzahlung je 10.000 Euro Vertragsguthaben – nachträglich herabzusetzen. Diese einseitige Änderungsermächtigung verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen die gesetzlichen Vorgaben und benachteiligt Versicherungsnehmer unangemessen.

Der Rentenfaktor ist die maßgebliche Größe, die bestimmt, welche monatliche Rente ein Versicherter aus seinem angesparten Kapital erhält. Er basiert auf Rechnungsgrundlagen wie Lebenserwartung und Zinserwartung. Änderungen dieser Parameter können langfristig die Stabilität der Kalkulation beeinflussen. Versicherungsunternehmen versuchen, sich mit entsprechenden Anpassungsklauseln in den Vertragsbedingungen gegen unvorhersehbare Schwankungen abzusichern. Das Gericht stellte jedoch klar, dass ein solches Recht nur wirksam sein kann, wenn es ausgewogen ausgestaltet ist und sowohl nach unten wie nach oben gilt.

Das Symmetriegebot als Maßstab fairer Vertragsgestaltung

Im Mittelpunkt der Entscheidung steht das sogenannte Symmetriegebot. Es besagt, dass ein Versicherer, der sich die Möglichkeit vorbehält, Leistungen bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu kürzen, den Versicherten im Gegenzug auch an Verbesserungen teilhaben lassen muss. In der beanstandeten Klausel fehlte diese Balance. Während der Versicherer befugt war, den Rentenfaktor zu senken, sah der Vertrag keine Verpflichtung vor, diesen bei verbesserten Marktbedingungen wieder zu erhöhen. Das Gericht sah darin einen klaren Verstoß gegen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere gegen § 308 Nr. 4 und § 307 Absatz 1 Satz 1, die die Wirksamkeit von Vertragsklauseln nach dem Maßstab von Treu und Glauben beurteilen.

Die gesetzliche Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen dient dem Schutz der Vertragspartner vor einseitiger Interessenwahrnehmung. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass Versicherte nicht zu benachteiligen sind, wenn sich die Marktsituation verbessert. Eine Klausel, die ausschließlich einseitige Leistungsanpassungen zu Gunsten des Versicherers zulässt, widerspricht dieser Grundidee. Für die Praxis bedeutet das: Versicherer müssen ihre Verträge so gestalten, dass Rechte und Pflichten beider Seiten in einem gerechten Verhältnis stehen.

Bedeutung für Versicherungsnehmer und betriebliche Vorsorge

Für Versicherungsnehmer, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die Riester-Verträge für ihre Mitarbeitenden im Rahmen betrieblicher Altersvorsorge einsetzen, hat die Entscheidung erhebliche Relevanz. Eine nachträgliche Rentenkürzung kann langfristige Kalkulationen empfindlich stören, etwa bei der Planung betrieblicher Vorsorgeleistungen oder der Ausgestaltung von Lohnnebenleistungen. Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit und das Vertrauen in zertifizierte Altersvorsorgeprodukte.

Unternehmen, die Riester-Verträge als Teil der betrieblichen Altersversorgung vermitteln oder ihren Beschäftigten anbieten, sollten prüfen, ob die zugrundeliegenden Verträge solche Anpassungsklauseln enthalten. Auch Versicherungsvermittler und Steuerberatende, die Unternehmen zu betrieblichen Vorsorgelösungen beraten, sind gut beraten, künftig auf eine transparente Vertragsgestaltung zu achten. Der Bundesgerichtshof hat hier einen klaren Maßstab gesetzt, der die Interessen beider Vertragsparteien in fairem Gleichgewicht halten soll.

Zudem betont das Urteil die Bedeutung der Überschussbeteiligung. Zwar mag eine positive Entwicklung der zugrunde liegenden Fonds zu zusätzlichen Erträgen führen, diese können jedoch nicht automatisch als Ausgleich für eine zuvor vorgenommene Rentenkürzung dienen. Solche Überschüsse unterliegen Unternehmensentscheidungen und dürfen erst nach Abzug anteiliger Verwaltungskosten und Gewinnanteile verteilt werden. Sie sind damit kein adäquates Gegengewicht zu einer vertraglich fixierten Herabsetzung des Rentenfaktors.

Auswirkungen auf die Vertrags- und Beratungspraxis

Für die Praxis der Versicherungsunternehmen ergibt sich die Notwendigkeit, bestehende Vertragsmuster zu überarbeiten. Eine wirksame Anpassungsklausel muss die Voraussetzungen und Grenzen einer Änderung klar definieren und zwingend eine spätere Rückanpassung vorsehen. Dies betrifft insbesondere fondsgebundene Versicherungsprodukte, deren Ertragslage von Kapitalmarktentwicklungen abhängig ist. Hier müssen rechtssichere Mechanismen geschaffen werden, die auch zukünftige positive Entwicklungen zugunsten der Versicherten berücksichtigen.

Auch Steuerberatende und Finanzinstitutionen sollten im Zuge ihrer Beratung zu Vorsorgeverträgen künftig stärker auf asymmetrische Anpassungsklauseln achten. Rechtlich angreifbare Vertragsmuster können nicht nur zu Haftungsrisiken führen, sondern auch das Vertrauen der Kunden beeinträchtigen. Die BGH-Entscheidung bietet Anlass, den Schwerpunkt auf Transparenz und Fairness zu legen. Unternehmen, die Riester-Verträge im Rahmen ihrer Personalarbeit nutzen, sollten prüfen, ob ihre Vertragsbestände konform zur aktuellen Rechtslage gestaltet sind. Eine Anpassung bestehender Policen kann ratsam sein, um zukünftigen Streitigkeiten vorzubeugen.

Für Verbraucher und Kleinstunternehmen, die eine Riester-Rente privat abgeschlossen haben, bedeutet die Entscheidung eine klare Stärkung der Rechtsposition. Sie können sich gegen einseitige Rentenkürzungen erfolgreich zur Wehr setzen, sofern Vertragsklauseln keine gleichwertige Verpflichtung zur Rentenerhöhung im Falle positiver Entwicklungen vorsehen.

Fazit: Rechtssicherheit durch faire Vertragsbedingungen

Die höchstrichterliche Entscheidung schafft für die Praxis einen wichtigen Rahmen, der sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer schützt. Sie verdeutlicht, dass langfristige Verträge nur Bestand haben, wenn sie den Grundsatz der Gegenseitigkeit respektieren. Für Unternehmen bedeutet dies: Vertragsbedingungen sollten regelmäßig juristisch überprüft werden, um Risiken aus unwirksamen Klauseln zu vermeiden und Vertrauen der Beschäftigten in betriebliche Altersvorsorgemodelle zu sichern.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung und digitalen Optimierung ihrer Buchhaltungs- und Verwaltungsprozesse. Durch unseren Fokus auf Digitalisierung und Prozessoptimierung helfen wir, langfristig Effizienz zu steigern und erhebliche Kostenpotenziale auszuschöpfen – ein entscheidender Vorteil im zunehmend komplexen Umfeld betrieblicher Vorsorge und Finanzplanung.

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