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Recht

Rechtsstaatlichkeit stärken: Schutz der Anwaltschaft im Fokus

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Ein Meilenstein für den Schutz der rechtsberatenden Berufe

Mit der Unterzeichnung des neuen Übereinkommens des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs setzt Deutschland ein starkes Signal für die Sicherung der Rechtsstaatlichkeit. Das völkerrechtliche Abkommen zielt darauf ab, die berufliche Unabhängigkeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu schützen und Angriffe oder Repressionen gegen diesen Berufsstand wirksam zu verhindern. Damit wird die fundamentale Bedeutung der anwaltlichen Tätigkeit als tragende Säule eines funktionierenden Rechtssystems ausdrücklich anerkannt. Gerade in Zeiten wachsender politischer und gesellschaftlicher Spannungen kommt diesem Schritt ein besonderer Stellenwert zu, denn eine unabhängige Anwaltschaft sichert nicht nur die Wahrung individueller Rechte, sondern wirkt auch als institutionelles Korrektiv gegenüber staatlichen Eingriffen.

Das Übereinkommen, das vom Ministerkomitee des Europarats angenommen und nun von mehreren Staaten, darunter Deutschland, unterzeichnet wurde, ist das erste seiner Art weltweit. Es formuliert klare Verpflichtungen für die Vertragsstaaten, um den anwaltlichen Berufsstand vor Bedrohungen, Einschüchterungen oder ungerechtfertigten Eingriffen zu bewahren. Es reagiert damit auf eine besorgniserregende Entwicklung: In vielen Ländern sind Anwältinnen und Anwälte zunehmendem Druck durch staatliche Stellen oder andere Akteure ausgesetzt, wenn sie die Rechte ihrer Mandantschaft konsequent verteidigen. Diese Tendenz gefährdet die Unabhängigkeit der Rechtspflege und damit unmittelbar die demokratischen Grundwerte Europas.

Zentrale Inhalte und juristische Bedeutung des Übereinkommens

Das Übereinkommen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, effektive gesetzgeberische, organisatorische und präventive Maßnahmen zum Schutz der Anwaltschaft zu schaffen. Dazu gehört insbesondere die Sicherstellung, dass Anwältinnen und Anwälte ihre Mandate frei von Druck, Drohungen oder sonstiger Einflussnahme ausüben können. Der Begriff der Unabhängigkeit der Anwaltschaft bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Rechtsberaterinnen und Rechtsberater ausschließlich den Gesetzen und der Wahrheit verpflichtet sind und weder durch staatliche noch durch private Interessen in ihrer Berufsausübung beeinträchtigt werden dürfen. Diese Unabhängigkeit ist zugleich eine der wesentlichen Voraussetzungen für das Vertrauen in die Justiz.

Von besonderer Bedeutung ist auch die Regelung zur Vertraulichkeit der Mandatsbeziehung. Sie verpflichtet die Staaten dazu, die anwaltliche Schweigepflicht zu achten und Eingriffe in die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zuzulassen. Dieser Schutz ist nicht bloß berufsethischer Natur, sondern wirkt als Garant für ein faires Verfahren im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention. Ebenso stellt das Übereinkommen klar, dass bei Angriffen oder Drohungen gegen Anwälte eine wirksame strafrechtliche Untersuchung eingeleitet werden muss, um mögliche systematische Angriffe auf den Berufsstand zu verhindern.

Nationale Umsetzung und praktische Relevanz für die Rechtspraxis

Deutschland verfügt bereits über ein dichtes Netz an gesetzlichen Regelungen, die dem Geist des neuen Übereinkommens entsprechen. Das anwaltliche Berufsrecht, insbesondere in der Bundesrechtsanwaltsordnung und in den berufsrechtlichen Vorschriften, schützt die Unabhängigkeit der Anwaltschaft umfassend. Dennoch zeigt sich, dass neue internationale Standards eine zusätzliche normative Verankerung und Sensibilisierung auf nationaler Ebene bewirken können. In der Praxis bedeutet dies, dass sowohl staatliche Organe als auch Unternehmen stärker dafür sensibilisiert werden müssen, die Rolle der anwaltlichen Beratung als Teil einer rechtsstaatlichen Kontrollinstanz anzuerkennen.

Für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe, ist die unabhängige anwaltliche Beratung ein wesentlicher Bestandteil rechtssicherer Geschäftsführung. Ob es um Gesellschaftsrecht, Steuerfragen, Arbeitsrecht oder Compliance-Themen geht: Nur wenn die beratende Instanz frei agieren kann, sind langfristig rechtssichere Entscheidungen möglich. Das Übereinkommen schafft hier zusätzliches Vertrauen, indem es auf internationaler Ebene klarstellt, dass anwaltliche Tätigkeit besonderem Schutz unterliegt. Auch für spezialisierte Branchen wie Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser, in denen juristische Expertise zunehmend gefragt ist, kann dies zu einem gestärkten Rechtsbewusstsein beitragen und die rechtliche Zusammenarbeit mit externen Beratern erleichtern.

In der juristischen Bewertung ist zudem zu berücksichtigen, dass das Übereinkommen erst nach Ratifikation durch mindestens acht Staaten in Kraft tritt. Diese Ratifikation ist der formale Akt, durch den ein Staat die völkerrechtliche Bindung an einen Vertrag endgültig anerkennt. In Deutschland erfolgt dies üblicherweise durch ein Vertragsgesetz, das Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen. Erst dann entfaltet der Vertrag rechtliche Wirksamkeit. Die Umsetzung des Übereinkommens wird fortlaufend von einer Sachverständigengruppe sowie einem Ausschuss der Vertragsparteien überwacht, die sicherstellen sollen, dass die vereinbarten Standards auch tatsächlich Anwendung finden.

Fazit: Ein internationales Signal für Rechtsstaat und Vertrauen

Das neue Übereinkommen des Europarats ist mehr als nur ein symbolischer Akt. Es ist eine völkerrechtliche Selbstverpflichtung zum Schutz derjenigen, die Tag für Tag für die Rechte anderer einstehen. Gerade für Deutschland, dessen Rechtsordnung bereits hohe Standards zum Schutz der Anwaltschaft bietet, stellt die Unterzeichnung einen wichtigen Schritt auf internationaler Ebene dar. Sie bekräftigt den Einsatz für ein freies, faires und unabhängiges Rechtssystem, das sich von Einschüchterung und Einflussnahme löst und sich konsequent der Wahrung individueller Freiheitsrechte verpflichtet.

Für die Praxis bedeutet dies nicht nur eine Stärkung der anwaltlichen Selbstverwaltung, sondern auch einen Impuls für alle rechtsberatenden und rechtanwendenden Institutionen, ihre internen Abläufe im Sinne der Rechtssicherheit weiterzuentwickeln. Eine starke, geschützte Anwaltschaft ist unverzichtbar für ein funktionierendes Wirtschaftsleben und eine freie Gesellschaft – und somit auch im Interesse jedes Unternehmens, das auf Rechtssicherheit und Vertrauensschutz angewiesen ist.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung und Prozessoptimierung ihrer Buchhaltungs- und Verwaltungsabläufe. Durch effiziente digitale Prozesse schaffen wir Transparenz, senken Kosten und tragen zugleich dazu bei, dass rechtliche und organisatorische Anforderungen auch im digitalen Zeitalter zuverlässig erfüllt werden.

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