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Recht

Rechtsmittelstreitwerte erhöhen sich: Bedeutung für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Hintergrund der geplanten Anpassung der Rechtsmittelstreitwerte

Das Bundeskabinett hat am 22. Oktober 2025 eine Formulierungshilfe zur Anpassung der Rechtsmittelstreitwerte in der Zivilprozessordnung beschlossen. Ziel dieser Änderung ist es, die Geldwertgrenzen, ab denen Berufung oder Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen zulässig sind, an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung und insbesondere an die Inflationsrate anzupassen. Seit der letzten gesetzgeberischen Anpassung ist mehrere Jahre vergangen, weshalb die bisher geltenden Beträge in vielen Fällen nicht mehr den realen Wertverhältnissen entsprechen. Mit der geplanten Erhöhung wird eine moderate, aber rechtlich und wirtschaftlich bedeutsame Anpassung vorgenommen, die sich vor allem auf die Praxis der Zivil- und Familiengerichte auswirken wird.

Der sogenannte Streitwert stellt den wirtschaftlichen Wert des verhandelten Gegenstands in einem Verfahren dar. Auf seiner Grundlage wird nicht nur die Zuständigkeit der Gerichte bestimmt, sondern auch, ob ein Rechtsmittel – etwa eine Berufung – überhaupt zulässig ist. Der Gesetzgeber beabsichtigt, diese Schwellenwerte so zu verändern, dass sie die seit Jahren gestiegene Preis- und Kostenentwicklung berücksichtigen und gleichzeitig eine Entlastung der Gerichte durch eine Reduzierung der Rechtsmittelverfahren bewirken.

Juristische Auswirkungen für Unternehmen und ihre Rechtsberater

Die Zivilprozessordnung definiert in § 511 die Wertgrenze, ab der eine Berufung gegen Urteile der Amtsgerichte eingelegt werden kann. Diese Grenze soll künftig von 600 auf 1.000 Euro angehoben werden. Dies bedeutet, dass Urteile in Verfahren mit einem Streitwert bis 1.000 Euro grundsätzlich nicht mehr berufungsfähig wären, sofern keine besondere Zulassung der Berufung erfolgt. Für Unternehmerinnen und Unternehmer, insbesondere im Mittelstand oder bei kleineren Betrieben, ist dies relevant, wenn sie regelmäßig Forderungen gegenüber Kunden, Vertragspartnern oder Lieferanten geltend machen oder sich gegen entsprechende Ansprüche verteidigen. Kleinere Streitigkeiten, etwa über Rückzahlungsforderungen, Minderungen oder Honorarforderungen, werden durch die Neuregelung künftig in aller Regel nur noch in einer Instanz entschieden.

Die Anpassung betrifft auch die Wertgrenzen für die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. Diese Grenze soll künftig bei 25.000 Euro statt bisher bei 20.000 Euro liegen. Damit wird der Zugang zur höchsten Instanz in Zivilsachen etwas eingeschränkt, was die Bedeutung der Berufungsinstanzen als abschließende gerichtliche Prüfungsinstanz stärkt. Parallel dazu sind moderate Erhöhungen der Grenzen bei Kostenbeschwerden vorgesehen, bei denen künftig ein Mindestwert von 300 statt bisher 200 Euro gelten soll. Diese Änderungen greifen tief in die Verfahrensstruktur ein, da sie bestimmen, in welchem Umfang höhere gerichtliche Überprüfungen möglich sind.

Für rechtlich beratende Berufe wie Steuer- und Unternehmensberatungen, insbesondere in der Betreuung kleiner und mittlerer Unternehmen, ergibt sich daraus die Notwendigkeit, die eigene Prozessstrategie zu überprüfen. Wirtschaftlich betrachtet können geringfügige Forderungen künftig weniger häufig in höheren Instanzen geltend gemacht werden, sodass präventive Maßnahmen – etwa die Optimierung von Vertragsmustern, Rechnungsprozessen und Mahnwesen – an Bedeutung gewinnen, um Streitfälle zu vermeiden oder frühzeitig außergerichtlich zu lösen.

Praktische Folgen im Rechts- und Geschäftsalltag

Für viele Unternehmen, etwa im Bereich des Handels oder der Dienstleistung, spielt der gesetzliche Streitwert eine wesentliche Rolle. Die geplante Anpassung kann dazu führen, dass sich die Zahl der Berufungsverfahren reduziert, was die Gerichte entlastet und die Verfahrensdauer insgesamt verkürzen dürfte. Auf der anderen Seite wird damit jedoch auch die Schwelle erhöht, ab der eine gerichtliche Überprüfung einer erstinstanzlichen Entscheidung erreicht werden kann. Für kleine Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Rechtsdurchsetzung künftig stärker auf eine sorgfältige Erstinstanzstrategie ausrichten sollten, da eine zweite gerichtliche Prüfung unter Umständen nicht mehr zugänglich ist.

In der Praxis kann dies auch Einfluss auf das Prozesskostenrisiko haben. Da Rechtsmittelverfahren häufig mit hohen zusätzlichen Auslagen verbunden sind, kann die höhere Streitwertgrenze zu einer planbareren Kostenstruktur führen. Unternehmen werden verstärkt abwägen, ob sie ein Risiko in der ersten Instanz eingehen oder stattdessen außergerichtliche Lösungsmechanismen priorisieren. Aus Sicht der Justiz soll die Reform zudem ein Beitrag zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren sein, indem sie klarere Zuständigkeitsgrenzen schafft und nur wirtschaftlich bedeutsame Streitigkeiten einer weiteren Prüfung öffnet.

Gerade im Bereich der Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser, aber auch bei Onlinehändlern, kann dies praktische Auswirkungen haben. Diese Branchen sind häufig mit wiederkehrenden zivilrechtlichen Konflikten konfrontiert, etwa im Vertrags- oder Vergütungsrecht. Durch die neue Rechtslage wird der Fokus künftig stärker auf präventive Rechtsgestaltung, effiziente Buchhaltung und die frühzeitige Erkennung von Konfliktpotenzialen verschoben. Digitale Dokumentationsprozesse und eine strukturierte Streitvermeidungsstrategie werden dadurch noch wichtiger.

Fazit und Handlungsempfehlung für Unternehmen

Die geplanten Änderungen der Rechtsmittelstreitwerte in der Zivilprozessordnung verfolgen ein ausgewogenes Ziel: einerseits die Justiz zu entlasten, andererseits die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre in den Verfahrensregeln abzubilden. Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet dies, dass die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen sorgfältiger geplant werden muss. Im Ergebnis wird sich eine stärkere Konzentration auf den außergerichtlichen Interessenausgleich und die Prozessoptimierung im eigenen Unternehmen ergeben. Wer seine Dokumentationsstandards und internen Abläufe überprüft und frühzeitig Anpassungen vornimmt, profitiert von einer höheren Rechtssicherheit und vermeidet vermeidbare Prozesskosten.

Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung von effizienten, digital gestützten Prozessen im Rechnungswesen und in der internen Organisation. Durch unsere Spezialisierung auf Prozessoptimierung und Digitalisierung schaffen wir für unsere Mandanten spürbare Kostenvorteile und tragen dazu bei, dass betriebliche Abläufe rechtssicher, transparent und zukunftsfähig gestaltet sind.

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