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Verfahrensrecht

Rechtliches Gehör und Terminverlegung im Steuerprozess

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Anspruch auf rechtliches Gehör im Fokus – Bedeutung des aktuellen BFH-Beschlusses

Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 26. September 2025 (Az. III B 112/24) ein klageabweisendes Urteil des Sächsischen Finanzgerichts aufgehoben, weil das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hatte. Kern der Entscheidung ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Finanzgericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung verlegen muss, wenn einer der Prozessbeteiligten einen entsprechenden Antrag stellt. Diese Entscheidung hat signalgebende Bedeutung, vor allem für steuerberatende Berufe, für Unternehmerinnen und Unternehmer mit laufenden Steuerstreitigkeiten und für rechtlich beratende Fachkräfte in kleineren und mittleren Unternehmen. Das Recht auf rechtliches Gehör, verankert in Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes, bildet eine zentrale Säule eines fairen Verfahrens. Es garantiert jedem Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, seine Argumente und Beweismittel vollständig vorzutragen, bevor ein Gericht entscheidet. Diese Grundposition hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung ausdrücklich bestätigt und vertieft.

Der konkrete Anlass der Entscheidung war eine Erkrankung des sachbearbeitenden Rechtsanwalts kurz vor dem Termin der mündlichen Verhandlung. Der Antrag auf Terminverlegung lag dem Finanzgericht rechtzeitig vor und wurde mit einem ärztlichen Attest begründet. Obwohl die Erkrankung glaubhaft gemacht wurde, führte das Finanzgericht die Verhandlung ohne den Klägervertreter durch und entschied in der Sache. Der Bundesfinanzhof sah hierin eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, da dem Antragsteller keine angemessene Gelegenheit zur weiteren Substantiierung eingeräumt worden war. Gerade hieraus ergibt sich für Verfahrensbeteiligte und deren Berater künftig eine gesteigerte Sensibilität im Umgang mit gerichtlichen Terminverlegungen.

Schutzumfang und gerichtliche Pflichten – Kernaussagen der Entscheidung

Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Entscheidung den Schutzbereich des rechtlichen Gehörs klar umrissen und die Pflichten der Finanzgerichte konkretisiert. Nach den einschlägigen Bestimmungen der Finanzgerichtsordnung in Verbindung mit der Zivilprozessordnung kann ein Gericht Verhandlungstermine aus erheblichen Gründen aufheben oder verlegen. Der Bundesfinanzhof stellte fest, dass dieses Ermessen auf eine Rechtspflicht reduziert ist, wenn der geltend gemachte Grund objektiv erheblich ist. Eine Entscheidung ohne die Möglichkeit der Äußerung des betroffenen Beteiligten verletzt Artikel 103 Absatz 1 Grundgesetz unmittelbar.

Wesentlicher Bestandteil der Entscheidung ist die Klarstellung, dass es nicht allein auf die formale Glaubhaftmachung der gesundheitlichen Hinderungsgründe ankommt, sondern auf die faire Anwendung des Verfahrensrechts. Der Bundesfinanzhof führte aus, dass ein Gericht, das einen Verlegungsantrag ablehnt, ohne zuvor Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, die Tragweite des rechtlichen Gehörs verkennt. Damit wurde eine deutliche Grenze gezogen zwischen zulässiger richterlicher Verfahrensförderung und rechtsstaatswidriger Verfahrensbeschleunigung auf Kosten der Verfahrensbeteiligten. Für die Praxis bedeutet dies, dass Gerichte bei Verlegungsanträgen nicht rein formalistisch agieren dürfen, sondern eine ausgewogene Abwägung zwischen Verfahrensökonomie und Grundrechtsschutz vorzunehmen haben.

  1. Gerichte müssen bei nicht in letzter Minute gestellten Verlegungsanträgen Zeit zur Nachbesserung einräumen.
  2. Eine Erkrankung des sachbearbeitenden Rechtsanwalts, die ordnungsgemäß durch Attest bestätigt wird, ist als erheblicher Grund anzuerkennen.
  3. Die Ablehnung eines solchen Antrags allein aufgrund formaler Mängel verstößt gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör.
  4. Ein Urteil, das auf einer solchen Verletzung beruht, ist stets aufzuheben und zur erneuten Entscheidung zurückzuverweisen.

Diese Klarstellungen stärken die Rechtssicherheit vor den Finanzgerichten und schaffen einen verlässlicheren Handlungsrahmen für Prozessvertreter, auch im steuerrechtlichen Kontext.

Relevanz für Beratung, Unternehmen und Institutionen – wie Beteiligte profitieren

Das Urteil hat unmittelbare praktische Bedeutung für alle steuerlich vertretenen Unternehmen, insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe, Apotheken, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder Onlinehändler. Sie alle sind darauf angewiesen, dass Verfahren vor Finanzgerichten unter fairen Bedingungen geführt werden. Wo Terminverlegungen notwendig sind, etwa aufgrund unvorhersehbarer Erkrankungen, Urlaubs- oder Ressourcenkonflikte in Kanzleien, darf dies künftig nicht durch übermäßig restriktive Handhabung behindert werden. Gerade in Steuerstreitigkeiten, bei denen Fristen, Anhörungen und mündliche Verhandlungen über erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen entscheiden, kommt der Gewährleistung rechtlichen Gehörs besondere Bedeutung zu.

Für Steuerberaterinnen und Steuerberater ergibt sich hieraus die Pflicht zu sorgfältiger Dokumentation und klarer Begründung von Verlegungsanträgen, aber auch das Recht, auf angemessene Berücksichtigung solcher Anträge zu bestehen. Für Finanzinstitutionen, Banken oder Einrichtungen, die eigene Steuerprozesse oder Rückerstattungsverfahren führen, verdeutlicht die Entscheidung, dass die Gerichte den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht verengen dürfen. Unternehmende erhalten aus der Entscheidung Sicherheit darüber, dass Verfahrensrechte auch in straffen Prozesssituationen gewahrt bleiben müssen.

Im Umfeld zunehmender Digitalisierung, wo Gerichtsverfahren zunehmend über elektronische Akten, digitale Kommunikation und schnelle Fristen laufen, markiert die Entscheidung einen wichtigen Punkt: Schnelligkeit darf nicht auf Kosten von Fairness und Gehör gehen. Auch bei digitalisierten Abläufen müssen Gerichte gewährleisten, dass Anträge substantiiert und in angemessener Frist behandelt werden. Unternehmen, die interne digitale Prozesse nutzen, sollten daher auch die Dokumentation von gerichtlicher Kommunikation und Fristenmanagement digital optimieren, um ihre Verfahrensrechte aktiv zu sichern.

Schlussfolgerung und Handlungsempfehlung für die Praxis

Der Beschluss des Bundesfinanzhofs verdeutlicht eindrücklich, dass Verfahrensrechte und insbesondere der Anspruch auf rechtliches Gehör keine bloße Formalität sind, sondern eine tragende Säule des Steuerrechtsverfahrens darstellen. Für Steuerberatungsgesellschaften, mittelständische Unternehmen, Pflegebetriebe und Onlinehändler bedeutet dies konkret: Sobald ein Verhandlungs- oder Beratungstermin aus zwingendem Grund nicht eingehalten werden kann, ist unverzüglich zu handeln und die Begründung nachvollziehbar zu dokumentieren. Dabei sollte immer das Ziel verfolgt werden, eine faire Kommunikation mit dem Gericht sicherzustellen, ohne dabei auf unnötige Eile oder Formalismen zu setzen. Ebenso ist es ratsam, die internen Prozesse in Kanzleien und Unternehmen so zu strukturieren, dass Fristenüberwachung und Dokumentation automatisiert und nachvollziehbar erfolgen.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung und Prozessoptimierung insbesondere in der Buchhaltung. Durch unsere praxisorientierte Beratung zeigen wir, wie effiziente digitale Abläufe die rechtssichere Kommunikation mit Finanzgerichten und Behörden wesentlich unterstützen und langfristig zu erheblichen Kostenersparnissen führen.

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