Einleitung: Reformierte Prüfungsbefreiung im europäischen Kontext
Unternehmen in Europa stehen seit der Verabschiedung der Delegierten Richtlinie (EU) 2023/2775 vor einer Neuausrichtung der Anforderungen zur gesetzlichen Abschlussprüfung. Diese Richtlinie, die eine Anhebung der Schwellenwerte für Bilanzsumme und Nettoumsatzerlöse um 25 % vorsieht, soll die durch die Inflation gestiegenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abbilden. Damit werden kleine und mittlere Unternehmen, die bisher an den Grenzwerten zur Prüfungsverpflichtung lagen, in vielen Staaten entlastet und zum Teil erstmals von der Pflichtprüfung befreit. Accountancy Europe hat mit der aktuellen Erhebung vom Januar 2026 eine umfassende Übersicht dieser Schwellenwerte veröffentlicht und damit die Grundlage geschaffen, die Umsetzung der europäischen Vorgaben in den nationalen Rechtsordnungen zu vergleichen.
Die gesetzliche Abschlussprüfung – also die unabhängige Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer – dient der Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung. Sie schafft Vertrauen bei Kapitalgebern, Gläubigern und Marktpartnern. Doch gerade kleinere Unternehmen empfinden die Prüfungspflicht häufig als organisatorische und finanzielle Belastung. Die Anpassung der Schwellenwerte zielt daher darauf ab, den Aufwand stärker an die wirtschaftliche Bedeutung der Unternehmen anzupassen.
Veränderungen in den europäischen Mitgliedstaaten
Die Untersuchung von Accountancy Europe umfasst 32 europäische Staaten und zeigt deutliche Unterschiede in der Umsetzung der neuen Richtlinie. Zwölf Länder haben die Schwellenwerte exakt um 25 % erhöht, entsprechend der europäischen Vorgabe. In neun weiteren Ländern wurden die Schwellen noch stärker angehoben, um nationale Inflations- und Kostenentwicklungen zu berücksichtigen. Zehn Staaten hielten dagegen an den bisherigen Werten fest, darunter auch solche, die ihre Prüfungsordnung erst vor wenigen Jahren reformiert hatten. Besonders interessant ist der Fall Zypern, das die bisherigen Schwellen beibehielt, aber die Option einer sogenannten „prüferischen Durchsicht“ – einer vereinfachten Form der Prüfung mit geringerem Umfang – für kleine Unternehmen eingeführt hat. Diese Differenzierungen machen deutlich, dass die Mitgliedstaaten trotz der europäischen Harmonisierungsspielräume nach wie vor unterschiedliche Schwerpunkte setzen, je nachdem, ob sie den Mittelstand entlasten oder Investoreninteressen stärker schützen wollen.
Für deutsche Unternehmen bleibt abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber die Anpassung der Richtlinie genau umsetzt. Nach dem Handelsgesetzbuch gilt derzeit eine Prüfpflicht für mittlere und große Kapitalgesellschaften, während kleine Kapitalgesellschaften gemäß den Größenmerkmalen nach Paragraf 267 Handelsgesetzbuch von dieser Pflicht befreit sind. Sollte auch in Deutschland eine 25 %ige Anhebung dieser Größenmerkmale erfolgen, könnte dies zahlreiche Gesellschaften aus der Prüfungspflicht entlassen. Dies beträfe insbesondere Unternehmen mit moderatem Wachstum, die bislang an der Schwelle zur Prüfpflicht agieren, etwa Pflegeeinrichtungen, mittelständische Produktionsbetriebe oder regionale Handelsunternehmen.
Praktische Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen
Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet eine mögliche Anhebung der Schwellenwerte in erster Linie administrative Erleichterung. Die Befreiung von der gesetzlichen Prüfungspflicht reduziert sowohl die Kosten als auch den zeitlichen Aufwand, etwa bei der Bereitstellung von Unterlagen oder der Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer. Gleichwohl sollten Unternehmer diese Entlastung nicht als Einladung verstehen, den internen Kontroll- und Rechnungslegungsprozess zu vernachlässigen. Denn auch ohne gesetzliche Pflicht bleibt eine transparente Finanzberichterstattung ein zentrales Instrument, um Kreditwürdigkeit und Investorenvertrauen zu sichern. Banken und Finanzierungspartner fordern zunehmend nachvollziehbare und digital abrufbare Finanzdaten, unabhängig von der Prüfungspflicht. Unternehmen, die frühzeitig ihre Buchführungsprozesse digitalisieren und durch automatisierte Kontrollen absichern, gewinnen deshalb einen deutlichen Wettbewerbsvorteil.
Onlinehändler, Dienstleister und Pflegeeinrichtungen profitieren hier besonders von digitalen Buchhaltungssystemen, die standardisierte Schnittstellen zur Finanzverwaltung anbieten und die Prüfungsvorbereitung vereinfachen. Wo früher der Aufwand für Prüfungsunterlagen beträchtlich war, können moderne Systeme heute revisionssichere Auswertungen und Nachweise in Echtzeit erzeugen. Selbst wenn die Abschlussprüfung entfällt, bleibt die Qualität der Unternehmenssteuerung auf hohem Niveau, solange Prozesse digital und nachvollziehbar gestaltet sind.
Fazit: Chancen und Herausforderungen der neuen Schwellenwerte
Die aktualisierten europäischen Schwellenwerte bringen für viele kleine und mittlere Unternehmen eine spürbare Entlastung, ohne die Transparenz der Finanzberichterstattung grundsätzlich zu gefährden. Entscheidend ist, dass Betriebe die neuen Spielräume gezielt nutzen, etwa indem sie die gesparten Prüfkosten in die Modernisierung ihrer Finanzsysteme investieren. Zugleich sollten sie die Entwicklung auf nationaler Ebene aufmerksam verfolgen, da die konkrete Umsetzung in Deutschland noch aussteht. Eine rechtzeitige Anpassung an die veränderten Größenklassen sichert nicht nur Rechtssicherheit, sondern eröffnet betriebswirtschaftliche Vorteile, etwa bei der Planung von Investitionen und Finanzierungen. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung und Prozessoptimierung ihrer Buchhaltung. Durch den gezielten Einsatz automatisierter Abläufe schaffen wir nachhaltige Effizienz und helfen, die durch technologische Lösungen erzielbaren Kostenvorteile für unsere Mandanten optimal zu realisieren.
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