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Lohnsteuer

Programmablaufpläne Lohnsteuer 2026: Wichtige Änderungen für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Einführung in die neuen Programmablaufpläne

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Entwürfe der Programmablaufpläne zur Lohnsteuer ab dem Jahr 2026 veröffentlicht. Diese Pläne enthalten die detaillierten Berechnungsvorschriften für den Lohnsteuerabzug, den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchenlohnsteuer. Sie stellen eine wesentliche Grundlage für die maschinelle sowie manuelle Berechnung der Lohnsteuer dar und dienen damit als technisches Regelwerk für Arbeitgeber und Steuer-Softwareanbieter.

Wichtig ist zu betonen, dass es sich derzeit lediglich um Entwürfe handelt, die rechtlich noch nicht verbindlich sind. Erst nach der endgültigen Veröffentlichung im Bundessteuerblatt erhalten die Programmablaufpläne ihre verbindliche Wirkung. Dennoch empfiehlt es sich für Unternehmen, die aktuellen Entwicklungen genau zu verfolgen, um rechtzeitig auf mögliche Änderungen vorbereitet zu sein.

Rechtliche Grundlagen und Anpassungen

Die rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung dieser Ablaufpläne findet sich in § 39b Absatz 6 Einkommensteuergesetz sowie in § 51 Absatz 4 Nummer 1a Einkommensteuergesetz. Dort ist geregelt, dass das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung der obersten Finanzbehörden der Länder die Programme zur Berechnung der Lohnsteuer vorgibt. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten, um eine einheitliche und korrekte Lohnsteuererhebung sicherzustellen.

Die Entwürfe für 2026 berücksichtigen zahlreiche Änderungen des Steuerrechts der vergangenen Jahre. Dazu gehören die Weiterentwicklungen der Vorsorgepauschale, die durch das Jahressteuergesetz 2020 und das Jahressteuergesetz 2022 eingeführt wurden, sowie das Kreditzweitmarktförderungsgesetz. Zusätzlich fließen die Anpassungen des Einkommensteuertarifs ein, beispielsweise die Anhebung des Grundfreibetrags und die Anpassung des Kinderfreibetrags. Auch die angepassten Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag sowie die neuen Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für 2026 sind in den Plänen verankert.

Praktische Auswirkungen für Unternehmen

Unternehmen aller Größenordnungen sind auf korrekte und transparente Prozesse in der Lohn- und Gehaltsabrechnung angewiesen. Gerade kleine und mittelständische Betriebe, die ihre Personalabrechnung teilweise über externe Dienstleister abwickeln oder mit branchenüblicher Software arbeiten, müssen sicherstellen, dass ihre Systeme rechtzeitig auf die neuen Vorgaben aktualisiert werden. Entsprechende Anpassungen durch Softwareanbieter werden erfahrungsgemäß frühzeitig ausgeliefert, jedoch liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Anwendung stets beim Arbeitgeber.

Besonders bedeutsam sind die Änderungen für Unternehmen mit vielen Teilzeitkräften oder unterschiedlichen Beschäftigungsmodellen, etwa in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder im Einzelhandel, da hier die Komplexität der Lohnabrechnung besonders hoch ist. Auch Onlinehändler, die stark wachsende Belegschaften verwalten, sollten die Neuerungen frühzeitig in ihre digitalen Abrechnungssysteme integrieren. Fehlerhafte oder verspätete Anpassungen können nicht nur zu Nachforderungen durch die Finanzverwaltung führen, sondern auch zu Schwierigkeiten bei der Liquiditätsplanung.

Die Entwürfe enthalten weiterhin einen Programmablaufplan speziell zur Begrenzung der Steuerabzüge bei Versorgungsbezügen. Gerade Unternehmen mit betrieblicher Altersversorgung sollten hier ein besonderes Augenmerk auf die Umsetzung legen, da Doppelbesteuerungsabkommen in die Berechnung einfließen können. Auch wenn es sich dabei um komplexe Spezialfälle handelt, sind präzise Berechnungen zwingend notwendig, um sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor finanziellen Nachteilen zu schützen.

Fazit und Handlungsempfehlung

Auch wenn die veröffentlichten Programmablaufpläne zunächst nur den Status von Entwürfen haben, bieten sie Unternehmen bereits jetzt eine wichtige Orientierung. Arbeitgeber sollten die Entwicklungen aufmerksam beobachten und rechtzeitig in ihre Planungsprozesse einfließen lassen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Lohnabrechnungen ab 2026 korrekt und rechtssicher durchgeführt werden. Die endgültige Veröffentlichung der verbindlichen Programmablaufpläne ist in den kommenden Monaten zu erwarten, weshalb frühzeitige Vorbereitungen klare Vorteile bringen.

Wer die Anforderungen der Digitalisierung und die Optimierung von komplexen Abrechnungsprozessen ernst nimmt, sollte diesen Anpassungsprozess nicht als reine Verwaltungsaufgabe verstehen, sondern als Chance zur Effizienzsteigerung. Unsere Kanzlei begleitet kleine wie auch mittelständische Unternehmen dabei, ihre Buchhaltungs- und Abrechnungssysteme zu digitalisieren, Prozesse nachhaltig zu optimieren und dadurch erhebliche Kosten zu sparen.

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