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Recht

Produkthaftung für Software und KI: neue Haftungsregeln im Überblick

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Modernisierung des Produkthaftungsrechts im digitalen Zeitalter

Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts soll die Haftung für fehlerhafte Produkte an die Realitäten der Digitalisierung angepasst werden. Das Produkthaftungsrecht regelt die verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers für fehlerhafte Produkte, die Sach- oder Personenschäden verursachen. Die Gesetzesnovelle verfolgt das Ziel, diese Haftung künftig auch auf immaterielle Güter wie Software auszuweiten, um den technologischen Entwicklungen und den Anforderungen einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft gerecht zu werden.

Damit wird ein zentraler Schritt hin zu einem Rechtssystem vollzogen, das die Risiken moderner Technologien wie vernetzte Geräte, automatisierte Systeme und künstliche Intelligenz berücksichtigt. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen, die zunehmende Softwareelemente in ihre Produkte integrieren oder digitale Dienstleistungen anbieten, müssen sich auf diese neue Rechtslage einstellen. Die bisherige Gesetzeslage, die primär physische Produkte berücksichtigte, reicht nicht mehr aus, um die komplexen Liefer- und Entwicklungsstrukturen heutiger Produkte abzubilden.

Einbeziehung von Software und künstlicher Intelligenz

Erstmals wird Software ausdrücklich in den Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes aufgenommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um lokal installierte Software, cloudbasierte Anwendungen oder integrierte Systeme handelt. Auch Programme, die auf KI-Technologie beruhen, fallen künftig unter die Regelungen der Produkthaftung. Entscheidend ist, dass durch einen Softwarefehler ein materieller oder körperlicher Schaden verursacht wird. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die zunehmende Verantwortung der Hersteller von digitalen Produkten, deren Fehler gravierende wirtschaftliche und persönliche Schäden verursachen können.

Ausschließlich Open-Source-Software, die ohne Gewinnerzielungsabsicht entwickelt und außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit bereitgestellt wird, bleibt weiterhin von der Haftung ausgeschlossen. Diese Abgrenzung dient dazu, die Innovationskraft der Entwicklergemeinschaft nicht zu gefährden, zugleich aber kommerzielle Anbieter in die Pflicht zu nehmen.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass ihre Entwicklungsprozesse, Qualitätssicherungsmaßnahmen und Dokumentationspflichten gestärkt werden müssen. Eine lückenlose Nachverfolgung von Softwareänderungen und Updates wird künftig auch haftungsrechtlich relevant sein. Insbesondere Betriebe, die KI-Systeme einsetzen oder integrieren, müssen nachweisen können, dass ihre Systeme den anerkannten Stand der Technik und die erforderlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Erweiterte Haftung in globalen Lieferketten und Kreislaufwirtschaft

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf der Ausweitung der Haftung auf Akteure innerhalb der internationalen und digitalen Lieferketten. Waren bisher primär Hersteller in der Verantwortung, rückt nun auch die Rolle von Importeuren, Fulfillment-Dienstleistern und Betreibern von Online-Plattformen in den Fokus. Sitzt der eigentliche Hersteller außerhalb der Europäischen Union, können unter bestimmten Voraussetzungen auch diese Vermittler haftbar gemacht werden. Damit wird der Rechtsschutz für Geschädigte verbessert, da sich Schadensersatzansprüche künftig leichter durchsetzen lassen.

Diese Regelung betrifft insbesondere Onlinehändler, die Produkte aus Drittstaaten vertreiben. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich darauf verlassen können, dass die Produkte, die sie erwerben, den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen, unabhängig davon, von wem oder über welche Plattform sie angeboten werden. Plattformbetreiber müssen daher künftig prüfen, wie sie ihr Risikomanagement anpassen, um mögliche Haftungsrisiken zu minimieren. Kleine und mittlere Betriebe, die über Plattformen vertreiben, sollten ihre Vertragsbeziehungen und Produkthaftungsversicherungen überprüfen, um sich frühzeitig gegen Regressforderungen abzusichern.

Darüber hinaus reagiert die Reform auf das Konzept der Kreislaufwirtschaft, in der Produkte zunehmend recycelt, aufbereitet oder umgestaltet werden. Wird ein Produkt nach seinem erstmaligen Inverkehrbringen wesentlich verändert, etwa durch sogenannte Upcycling-Maßnahmen, so gilt derjenige, der die Veränderung vorgenommen hat, künftig als neuer Hersteller und haftet damit selbst für mögliche Produktfehler. Diese Anpassung stärkt die Rechtssicherheit für Unternehmen und fördert nachhaltige Produktionsweisen, ohne Verbraucherinteressen zu beeinträchtigen.

Beweiserleichterungen und praktische Auswirkungen für Unternehmen

Besondere Bedeutung hat im Gesetzentwurf die Einführung von Beweiserleichterungen für geschädigte Personen. Angesichts der zunehmenden technischen Komplexität moderner Produkte ist es für Betroffene oft schwer, nachzuweisen, welcher konkrete Fehler vorlag und wodurch dieser den Schaden verursachte. Künftig wird daher grundsätzlich vermutet, dass ein Produktfehler ursächlich für eine eingetretene Verletzung ist, wenn ein typischer Zusammenhang zwischen Produktfehler und Schaden besteht. Diese Vermutung kann vom Hersteller widerlegt werden, bedarf jedoch substantiierter technischer Nachweise und Offenlegung relevanter Dokumentationen.

Neu ist zudem die Pflicht für Unternehmen, nach gerichtlicher Anordnung bestimmte Beweismittel offenzulegen. Damit wird eine größere Transparenz im Haftungsprozess geschaffen, wobei gleichzeitig sichergestellt ist, dass Geschäftsgeheimnisse angemessen geschützt bleiben. Für produzierende Unternehmen, Softwareentwickler und Plattformbetreiber bedeutet dies, dass sie ihre Dokumentationssysteme so ausgestalten müssen, dass auf gerichtliche Anforderung hin relevante Informationen unverzüglich bereitgestellt werden können, ohne betriebliche Geheimnisse preiszugeben.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es für kleine und mittlere Unternehmen entscheidend, die internen Prozesse der Produktentwicklung, Risikobewertung und Qualitätssicherung digital zu vernetzen. Eine revisionssichere Nachvollziehbarkeit von Produktänderungen, Softwareversionen und Updatevorgängen wird künftig zum zentralen Bestandteil einer guten Compliance-Struktur. Auch die Abstimmung zwischen Rechts-, Technik- und IT-Abteilungen gewinnt an Bedeutung, um Haftungsrisiken präventiv zu minimieren.

Fazit und Handlungsempfehlung

Die Modernisierung des Produkthaftungsrechts markiert eine Zäsur für Unternehmen, die digitale oder technisch komplexe Produkte herstellen oder vertreiben. Sie fördert die Rechtssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher und verlangt zugleich von Unternehmen ein höheres Maß an Organisations- und Dokumentationspflicht. Besonders kleine und mittelständische Betriebe sind gut beraten, ihre internen Strukturen frühzeitig anzupassen und haftungsrelevante Prozesse zu digitalisieren. Die Einhaltung der erweiterten Sorgfaltspflichten minimiert nicht nur rechtliche Risiken, sondern unterstützt auch die Qualitätssicherung im Sinne nachhaltiger und sicherer Produktentwicklung.

Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen umfassend in Fragen der digitalen Prozessoptimierung und effizienten Buchhaltung. Durch gezielte Digitalisierungslösungen und optimierte Abläufe schaffen wir nachhaltige Strukturen, die Haftungsrisiken minimieren und gleichzeitig erhebliche Kostenersparnisse ermöglichen.

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