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Recht

Private Altersvorsorge Reform 2027: Chancen für Unternehmen und Beschäftigte

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Neuausrichtung der privaten Altersvorsorge ab 2027

Die Bundesregierung plant zum 1. Januar 2027 eine umfassende Reform der privaten Altersvorsorge. Ziel ist es, das bisherige System der Riester-Rente abzulösen und mit einem neuen, kapitalgedeckten Standardprodukt zu ersetzen. Dieses soll kostengünstig, renditestark und flexibel ausgestaltet sein. Besonders Beschäftigte mit niedrigen und mittleren Einkommen sollen auf diese Weise besseren Zugang zu einer soliden privaten Altersabsicherung erhalten. Der Bundesrat hat hierzu Ende Januar 2026 eine Stellungnahme verabschiedet, in der er die grundsätzliche Richtung der Reform unterstützt, jedoch wichtige Verbesserungsvorschläge einbringt.

Im Kern steht die Idee, ein Standardprodukt zu schaffen, das durch einfache Anlagestrukturen, geringe Verwaltungskosten und standardisierte Prozesse ein Höchstmaß an Transparenz und Verständlichkeit bietet. Damit wird ein wichtiger Schritt unternommen, um das Vertrauen in die private Altersvorsorge zu stärken, das durch die bürokratische Komplexität und die intransparente Kostenstruktur der bisherigen Riester-Rente vielfach belastet wurde.

Neue Förderlogik und steuerliche Rahmenbedingungen

Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Neugestaltung der staatlichen Förderung. Die bisherige Grundzulage von 175 Euro soll künftig durch eine dynamische, einkommensabhängige Förderung ersetzt werden. Für Einzahlungen bis zu 1.200 Euro pro Jahr sollen Zuschüsse von 30 Cent pro Euro gewährt werden, ab 2029 ist eine Anhebung auf 35 Cent pro Euro vorgesehen. Weitere Einzahlungen bis 600 Euro werden mit 20 Cent pro Euro bezuschusst, sodass der maximal geförderte Eigenbetrag 1.800 Euro pro Jahr beträgt. Der Fördermechanismus wird also stärker an tatsächliche Sparleistungen gekoppelt, wodurch ein gerechterer und transparenterer Anreiz für Eigenvorsorge geschaffen werden soll.

Die steuerliche Begünstigung über den Sonderausgabenabzug bleibt erhalten, ebenso wie die Möglichkeit, die Altersvorsorgebeiträge bei der Einkommensteuer geltend zu machen. Damit wird sichergestellt, dass die neue Form der privaten Vorsorge weiterhin einen wesentlichen Bestandteil der individuellen Vermögensbildung darstellt. Für Steuerberatende und kleine wie mittelständische Unternehmen bietet diese Umstellung die Gelegenheit, Mitarbeitende frühzeitig über die neuen Fördermechanismen zu informieren und auf steueroptimierte Sparstrategien zu beraten.

Ausweitung der Förderberechtigung und neue Optionen für Selbstständige

Der Bundesrat schlägt vor, die bisherige Beschränkung der Förderberechtigung auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erweitern. Künftig könnten auch Selbstständige, freiberuflich Tätige und grundsätzlich alle erwerbsfähigen Personen von den Vorteilen der neuen Altersvorsorge profitieren. Für viele kleinere Unternehmen sowie Solo-Selbstständige, etwa im E-Commerce oder im Pflegebereich, hätte dies eine erhebliche Bedeutung. Sie könnten mit staatlicher Unterstützung langfristig Kapital aufbauen und ihre Altersversorgung stabilisieren, ohne aufwendige private Versicherungslösungen eingehen zu müssen.

Darüber hinaus fordern die Länder, die maximale Höhe der geförderten Eigenbeiträge von derzeit 1.800 Euro auf 3.000 Euro anzuheben. Diese Maßnahme würde insbesondere denjenigen zugutekommen, die über eine gewisse Sparfähigkeit verfügen und ihre Altersvorsorge stärker eigenfinanziert ausbauen möchten. Auch soll geprüft werden, wie Verbraucherinnen und Verbraucher einfachen Zugang zu einem renditestarken Vorsorgedepot mit überschaubarem Risiko erhalten können. Vorgeschlagen wird ein einheitlicher Standarddepot-Vertrag, der kostengünstig, digital verwaltbar und transparent strukturiert ist. Für Steuerberatende eröffnet sich hier ein Betätigungsfeld in der Beratung zur optimalen Aufteilung von Einzahlungen, steuerlichen Abzugsmöglichkeiten und Anlagestrategien innerhalb dieser neuen Produkte.

Frühstart-Rente und praxisrelevante Auswirkungen

Ein innovativer Bestandteil der Reform ist die sogenannte Frühstart-Rente. Dabei handelt es sich um ein individuelles Anlagedepot für Kinder und Jugendliche, das mit einem staatlichen monatlichen Zuschuss von zehn Euro gefördert wird. Ziel ist es, junge Menschen frühzeitig an die Bedeutung der privaten Vorsorge heranzuführen und langfristig Vermögen aufzubauen. Diese Maßnahme könnte sich besonders positiv auf Familienunternehmen und Betriebe mit Nachwuchsförderung auswirken, da sie eine bewusstere Gestaltung der finanziellen Vorsorge in den Familien anregt.

Für Unternehmen, die betriebliche Zusatzleistungen anbieten möchten, eröffnet das Reformvorhaben ebenfalls neue Perspektiven. Durch ergänzende Eigenleistungen oder Zuschüsse können Arbeitgeber künftig den Vermögensaufbau ihrer Mitarbeitenden gezielt unterstützen und so die Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen. Steuerlich gesehen sind solche Modelle besonders interessant, da sie sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern gewisse Entlastungen bieten können, sofern sie korrekt strukturiert und dokumentiert werden. Hierbei gilt es, die etwaigen Schnittstellen zur betrieblichen Altersversorgung präzise zu beachten, um Doppelbegünstigungen oder steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Auch im Hinblick auf die Digitalisierung bietet die anstehende Reform erhebliche Chancen. Der geplante Standarddepot-Vertrag soll weitgehend digital abgeschlossen und verwaltet werden können, was Prozesse beschleunigt und Verwaltungskosten senkt. Für Steuerkanzleien und mittelständische Unternehmen bedeutet dies eine Vereinfachung der Kommunikation mit Finanzinstitutionen und Vorsorgeanbietern. Darüber hinaus erleichtert eine digitalisierte Dokumentation die Nachvollziehbarkeit bei der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und fördert eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Mandantinnen, Unternehmen und steuerberatenden Stellen.

Fazit: Reform bringt Handlungsbedarf und Chancen zugleich

Mit der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge werden die Weichen für ein zukunftsfähiges, gerechtes und transparentes Fördersystem gestellt. Der Fokus liegt auf einer flexiblen, kapitalgedeckten Lösung, die breite Bevölkerungsschichten erreicht und den digitalen Wandel aktiv nutzt. Für kleine und mittelständische Unternehmen bietet sich die Gelegenheit, ihren Mitarbeitenden aktiv Unterstützung bei der neuen Form der Altersvorsorge zu leisten und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Entscheidend ist nun, die gesetzlichen Details und die Ausgestaltung der Fördermechanismen genau zu beobachten, um rechtzeitig optimal reagieren zu können.

Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung solcher Reformen mit besonderem Schwerpunkt auf Prozessoptimierung und Digitalisierung in der Buchhaltung. Durch unsere Expertise in der digitalen Finanzorganisation unterstützen wir unsere Mandanten dabei, rechtliche Anforderungen effizient zu erfüllen und nachhaltige Kostenersparnisse zu realisieren.

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