Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Digitalisierung

Pastiche und Sampling: neue Leitlinien für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Pastiche und Sampling: was die Entscheidung für die Praxis bedeutet

Unternehmen, Kreativagenturen, Medienhäuser, Plattformbetreiber und auch Onlinehändler mit eigenem Content Marketing sollten die neue Klärung zum Urheberrecht genau einordnen. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit seiner Entscheidung vom 14.04.2026 in der Sache C-590/23 präzisiert, wann die Nutzung geschützter Elemente eines bestehenden Werks als Pastiche zulässig sein kann. Ein Pastiche ist vereinfacht gesagt eine neue schöpferische Arbeit, die an ein oder mehrere bestehende Werke erinnert, sich davon aber zugleich wahrnehmbar unterscheidet und mit ihnen in einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog tritt.

Im Mittelpunkt stand das sogenannte Sampling. Sampling bedeutet, dass ein Ausschnitt aus einer bestehenden Tonaufnahme elektronisch übernommen und in einem neuen Werk verwendet wird. Gerade in der Musikproduktion ist das seit langem üblich. Die rechtliche Brisanz entsteht, weil an Tonaufnahmen und Werken Schutzrechte bestehen. Dazu gehört insbesondere das Urheberrecht, also das ausschließliche Recht der Urheberinnen und Urheber, über die Nutzung ihres Werkes zu entscheiden. Hinzu kommen verwandte Schutzrechte, etwa die Rechte des Tonträgerherstellers an der Aufnahme selbst.

Die Entscheidung ist über die Musikbranche hinaus relevant. Auch Unternehmen, die Werbeclips, Social Media Inhalte, Podcasts, Imagefilme oder KI gestützte Kreativformate produzieren, arbeiten regelmäßig mit bestehenden Stilmitteln, Zitaten, Remixen oder Anspielungen. Die neue Klarstellung macht deutlich, dass kreative Bezugnahmen nicht automatisch erlaubt sind, aber unter engen Voraussetzungen von der Ausnahme für Pastiches erfasst sein können. Für die Praxis bedeutet das mehr Orientierung, zugleich aber keine generelle Freigabe für jede kreative Weiterverwendung fremden Materials.

Urheberrecht und Pastiche: welche Voraussetzungen jetzt gelten

Nach der Entscheidung erfasst die Ausnahme für Pastiches Schöpfungen, die an ein oder mehrere bestehende Werke erinnern, zugleich aber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen. Entscheidend ist außerdem, dass geschützte Elemente genutzt werden, um mit dem früheren Werk einen als solchen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog zu führen. Dieser Dialog kann verschiedene Formen annehmen. Genannt werden insbesondere eine offene Nachahmung des Stils, eine Hommage oder eine humoristische oder kritische Auseinandersetzung.

Wichtig ist die Abgrenzung zu bloßer Übernahme. Der Begriff Pastiche ist nach der Entscheidung gerade kein Auffangtatbestand für jede kreative Nutzung geschützten Materials. Versteckte Imitationen und Plagiate fallen nicht darunter. Ein Plagiat ist die unzulässige Übernahme fremder Leistungen unter Verdeckung der Herkunft oder ohne hinreichende eigene schöpferische Distanz. Das Gericht verlangt deshalb mehr als nur einen technisch übernommenen Ausschnitt. Die neue Nutzung muss als eigenständige kreative Leistung erkennbar sein und sich vom ursprünglichen Werk sichtbar oder hörbar absetzen.

Besonders praxisrelevant ist ein weiterer Punkt. Für eine Nutzung zum Zwecke eines Pastiches ist es nicht erforderlich, dass die nutzende Person eine ausdrücklich nachweisbare Absicht hatte, gerade ein Pastiche zu schaffen. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Pastiche Charakter für diejenigen erkennbar ist, die das ursprüngliche Werk kennen. Das erhöht die Rechtssicherheit, weil die rechtliche Bewertung nicht allein an innere Motive anknüpft, sondern an objektiv wahrnehmbare Gestaltungsmerkmale.

Bereits in einer früheren Entscheidung vom 29.07.2019 in der Sache C-476/17 hatte der Gerichtshof klargestellt, dass Sampling einen Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers darstellen kann, wenn es ohne Zustimmung erfolgt. Keine Rechtsverletzung liegt danach vor, wenn ein entnommenes Audiofragment in geänderter Form und beim Hören nicht wiedererkennbar verwendet wird. Die aktuelle Entscheidung baut hierauf auf und beantwortet die zusätzliche Frage, wann eine erkennbare Übernahme ausnahmsweise als Pastiche zulässig sein kann.

Sampling in Werbung, Social Media und Content Produktion rechtssicher nutzen

Für Unternehmen folgt daraus vor allem eines: Die rechtliche Prüfung muss früher in den kreativen Prozess verlagert werden. Wer bestehende Musik, Sounds, Bildsprache oder sonstige geschützte Werkbestandteile in Kampagnen oder Produktionen einbindet, sollte nicht erst kurz vor Veröffentlichung nach Freigaben fragen. Bereits bei Konzeption und Produktion ist zu prüfen, ob eine Lizenz erforderlich ist oder ob eine eng begrenzte gesetzliche Ausnahme in Betracht kommt.

Gerade Marketingabteilungen und externe Agenturen arbeiten häufig mit ästhetischen Referenzen. Eine stilistische Nähe allein reicht jedoch nicht automatisch für ein Pastiche. Ebenso wenig genügt es, fremdes Material nur deshalb zu verwenden, weil es kreativ weiterbearbeitet wurde. Maßgeblich bleibt, ob eine erkennbare neue Aussage entsteht, die sich in einen offenen Dialog mit dem Ursprungswerk stellt und sich zugleich davon unterscheidet. Das kann etwa bei einer klaren Hommage oder einer bewussten künstlerischen Auseinandersetzung eher der Fall sein als bei einem Werbespot, der lediglich die emotionale Wirkung einer bekannten Aufnahme für kommerzielle Zwecke nutzen will.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei standardisierten Produktionsabläufen nötig. Unternehmen mit hoher Content Frequenz, etwa E Commerce Anbieter, Medienunternehmen oder Plattformen mit vielen Kurzvideos, laufen sonst Gefahr, dass kreative Teams oder Dienstleister fremde Inhalte in einem rechtlich unsicheren Grenzbereich nutzen. Das gilt auch für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder andere spezialisierte Unternehmen, wenn sie professionelles Recruiting oder Imagekommunikation über digitale Kanäle betreiben und dabei trendbasierte Audioelemente, Remixe oder stilprägende Sequenzen einsetzen.

Wer Rechteketten sauber dokumentiert, Freigabeprozesse standardisiert und die Prüfung von Lizenzen in digitale Workflows integriert, reduziert Haftungsrisiken erheblich. Das betrifft nicht nur Schadenersatzforderungen, sondern auch Unterlassungsansprüche. Ein Unterlassungsanspruch ist das Recht des Berechtigten, eine rechtsverletzende Nutzung künftig stoppen zu lassen. Gerade bei bereits veröffentlichten Kampagnen kann dies wirtschaftlich besonders belastend sein, wenn Inhalte kurzfristig entfernt oder Produktionen vollständig neu erstellt werden müssen.

Pastiche im Unternehmen: was jetzt organisatorisch zu tun ist

Die Entscheidung schafft einen ausgewogeneren Rahmen zwischen Kunstfreiheit und Schutz geistigen Eigentums, entbindet Unternehmen aber nicht von sorgfältiger Prüfung. Für die interne Praxis empfiehlt sich eine klare Trennung zwischen frei lizenzierten Inhalten, individuell freigegebenen Nutzungen und solchen Gestaltungen, die möglicherweise auf eine gesetzliche Ausnahme gestützt werden sollen. Letztere bleiben aus Risikosicht die anspruchsvollste Kategorie und sollten nur nach dokumentierter rechtlicher Bewertung eingesetzt werden.

Für Geschäftsleitungen ist das Thema auch ein Compliance Thema. Compliance bezeichnet die Einhaltung rechtlicher und interner Regeln im Unternehmen. In der Kreativ und Medienproduktion bedeutet das, Verantwortlichkeiten eindeutig festzulegen, Dienstleister vertraglich sauber einzubinden und Freigabeschritte nachvollziehbar zu dokumentieren. Je digitaler und arbeitsteiliger Prozesse organisiert sind, desto wichtiger wird diese Dokumentation. Sie schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern erhöht auch Geschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit in der operativen Umsetzung.

Im Ergebnis eröffnet die Entscheidung kreative Spielräume, setzt ihnen aber klare Grenzen. Zulässig ist nicht die beliebige Übernahme geschützter Elemente, sondern nur eine eigenständige, erkennbar dialogische Auseinandersetzung mit wahrnehmbarer Distanz zum Original. Unternehmen sollten deshalb nicht auf eine großzügige Auslegung vertrauen, sondern auf belastbare Prozesse für Rechteprüfung, Freigabe und Archivierung setzen. Genau hier unterstützen wir kleine und mittelständische Unternehmen mit einem klaren Fokus auf digitalisierte Abläufe, effiziente Buchhaltungs und Verwaltungsprozesse sowie nachhaltige Prozessoptimierung. Unsere Erfahrung zeigt, dass gerade im Mittelstand strukturierte digitale Prozesse nicht nur Risiken senken, sondern auch erhebliche Kostenersparungen schaffen können.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.