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Wirtschaftsprüfung

Omnibus-Paket I: Anpassungen bei Nachhaltigkeits- und Prüfpflichten

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Einleitung: Europäische Reformen mit weitreichenden Folgen

Die jüngsten Beschlüsse des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments zum sogenannten Omnibus-Paket I markieren einen zentralen Schritt in der fortlaufenden Harmonisierung europäischer Unternehmens- und Nachhaltigkeitsregulierung. Mit der Abstimmung vom 13. Oktober 2025 zum Richtlinienvorschlag COM(2025) 81 wurde die Grundlage geschaffen, bestehende Regelwerke wie die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die Bilanzrichtlinie, die Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Lieferketten sowie die Abschlussprüferrichtlinie in wesentlichen Punkten zu ändern. Für kapitalmarktorientierte Unternehmen, aber auch für mittelständische Betriebe, bedeutet dies eine Neujustierung ihrer Berichtspflichten und internen Compliance-Prozesse.

Begrenzung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen

Zentraler Bestandteil der Position des Rechtsausschusses ist die Einschränkung des Kreises der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen. Künftig sollen ausschließlich Unternehmen mit mehr als durchschnittlich 1.000 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro verpflichtet sein, detaillierte Nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen. Diese Anpassung zielt auf eine Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen ab, die in den bisherigen Entwürfen teils unverhältnismäßig stark betroffen gewesen wären. Damit werden insbesondere kleine und mittlere Industrieunternehmen, Einzelhändler oder Dienstleister von der Pflicht befreit, komplexe Nachhaltigkeitskennzahlen zu erheben und zu veröffentlichen, deren Nutzen im Verhältnis zum administrativen Aufwand oftmals gering ausfällt.

Der Ansatz steht im Spannungsfeld zwischen Transparenzanforderungen und wirtschaftlicher Zumutbarkeit. Für große Konzerne bleibt die Pflicht zur Standardisierung von Nachhaltigkeitsinformationen bestehen, um Vergleichbarkeit und Vertrauen gegenüber Investoren, Kreditinstituten und Geschäftspartnern zu fördern. Gleichzeitig betont das Parlament die Bedeutung freiwilliger Nachhaltigkeitsberichte, die mittelständischen Unternehmen weiterhin ermöglichen sollen, ihre Umwelt- und Sozialkompetenz sichtbar zu machen, ohne in das Regime der verpflichtenden Berichterstattung zu fallen.

Änderungen im Bereich der unternehmerischen Sorgfaltspflicht

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Lieferketten, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive. Diese soll künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro erfassen. Ziel ist es, die Anforderungen an menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten auf jene Akteure zu konzentrieren, deren Geschäftstätigkeit besonders weitreichende Auswirkungen entlang globaler Lieferketten entfaltet. Für international tätige Industriekonzerne bedeutet dies, ihre Lieferantenstrukturen, Vertragsstandards und Kontrollmechanismen weiterhin streng zu überwachen. Für KMU ergibt sich dagegen eine spürbare Entlastung, da Prüf- und Dokumentationspflichten reduziert werden.

Dennoch rückt die Erwartung an eine verantwortungsvolle Unternehmensführung auch im kleineren Maßstab zunehmend in den Fokus. Banken, öffentliche Auftraggeber und große Geschäftspartner verlangen bereits heute Nachweise über Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Dies führt dazu, dass viele Mittelständler freiwillig Strukturen zur Risikoanalyse und Nachhaltigkeitsbewertung aufbauen, um sich zukunftsfähig zu positionieren. Hier zeigt sich, dass regulatorische Erleichterung und marktwirtschaftlicher Druck keineswegs im Widerspruch stehen, sondern einander ergänzen können.

Auswirkungen auf die Abschlussprüfung und Bilanzierung

Das Omnibus-Paket I umfasst zudem Änderungen der Bilanzrichtlinie und der Abschlussprüferrichtlinie, die mittelbar Einfluss auf die Prüfungslandschaft und die Transparenzstandards in der Finanzberichterstattung haben. Prüfende Berufsgruppen müssen sich auf eine stärkere Integration nichtfinanzieller Kennzahlen in den Prüfungsprozess einstellen. Dies betrifft insbesondere die Bewertung von Nachhaltigkeitsdaten im Rahmen von Lageberichten und Konsolidierungspflichten. In der Praxis wird erwartet, dass sich die Qualität der internen Kontrollsysteme in den Unternehmen angleichen muss, um sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Informationen verlässlich erfassen zu können.

Für große prüfungspflichtige Unternehmen bedeutet dies, dass Nachhaltigkeitsinformationen künftig ebenso prüfrelevant werden könnten wie traditionelle Finanzkennzahlen. Mittelständische Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten, ihre Buchhaltungsprozesse digitalisiert und integrierbar zu gestalten. Moderne ERP-Systeme und automatisierte Datenauswertungen gewinnen dadurch erheblich an Bedeutung. Auch kleine Betriebe, etwa im Dienstleistungs- oder Handelssektor, können über digitale Strukturen die Nachvollziehbarkeit ihrer Berichte verbessern und so die Grundlage für eine professionelle Kommunikation mit Kreditgebern und Investoren schaffen.

Fazit: Chance zur Vereinfachung und Digitalisierung nutzen

Die Positionierung des Europäischen Parlaments zum Omnibus-Paket I ist ein Schritt hin zu einer ausgewogeneren Regulierung, die Großunternehmen in höhere Verantwortung nimmt und zugleich kleinere Betriebe entlastet. Während der formelle Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission noch bevorsteht, ist bereits absehbar, dass sich die Schwerpunkte europäischer Wirtschaftspolitik weiterhin auf Nachhaltigkeit, Transparenz und digitale Berichterstattung richten werden. Unternehmen aller Größenordnungen sind gut beraten, diese Entwicklung aktiv zu begleiten und ihre Prozesse frühzeitig anzupassen.

Gerade in diesem Veränderungsumfeld kann die Digitalisierung der Buchhaltung und interner Compliance-Strukturen einen entscheidenden Vorteil bieten. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen seit Jahren dabei, ihre Buchhaltungs- und Reportingprozesse zu optimieren. Mit digital vernetzten Lösungen und prozessorientierter Beratung schaffen wir nachhaltige Effizienzgewinne und erhebliche Kostenvorteile, um Unternehmen für die Herausforderungen einer zunehmend regulierten Wirtschaft zukunftssicher auszurichten.

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