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Recht

Notanwalt beantragen: Anforderungen und Praxishinweise

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Notanwalt beantragen: Wann ein Gericht überhaupt hilft

Wer in einem gerichtlichen Verfahren anwaltlich vertreten sein muss, aber keinen Rechtsanwalt findet, denkt schnell an die Beiordnung eines Notanwalts. Ein Notanwalt ist ein vom Gericht bestellter Rechtsanwalt für Ausnahmefälle, wenn eine Partei trotz ernsthafter Bemühungen keinen zur Vertretung bereiten Prozessbevollmächtigten findet. Der aktuelle Beschluss des VGH München vom 21.04.2026, Az. 8 A 26.40023, 8 AS 26.40024, zeigt jedoch sehr deutlich, dass diese Möglichkeit nur unter engen Voraussetzungen besteht. Für Unternehmen, Geschäftsführer und auch für Privatpersonen mit gerichtlichen Auseinandersetzungen ist das rechtlich und praktisch bedeutsam, weil Fehlvorstellungen über Kosten und Mitwirkungspflichten schnell dazu führen können, dass Rechtsmittel oder Anträge scheitern.

Im entschiedenen Fall ging es um ein Verfahren, das nach Verweisung beim Verwaltungsgerichtshof landete. Dort besteht Anwaltszwang. Anwaltszwang bedeutet, dass Prozesshandlungen wirksam nur durch eine vertretungsberechtigte Rechtsanwältin oder einen vertretungsberechtigten Rechtsanwalt vorgenommen werden können. Der Kläger hatte nach den gerichtlichen Feststellungen im Kern nur einen Anwalt angefragt und dessen Mandatsübernahme wegen einer aus seiner Sicht zu hohen Vergütung nicht weiterverfolgt. Anschließend beantragte er die Beiordnung eines Notanwalts. Damit hatte er keinen Erfolg.

Die Entscheidung macht klar, dass das Gericht keinen Ersatz für eine unterbliebene eigene Anwaltssuche bietet. Die Beiordnung eines Notanwalts ist keine allgemeine Hilfe bei schwieriger Mandatssuche und auch kein Instrument, um höhere Vergütungsforderungen einzelner Kanzleien zu umgehen. Sie bleibt ein eng begrenzter Ausnahmeweg für Fälle, in denen eine Partei nachweisbar und ernsthaft versucht hat, rechtzeitig anwaltliche Vertretung zu erhalten.

Voraussetzungen für den Notanwalt: Eigene Suche ist Pflicht

Rechtsgrundlage der Entscheidung war die Beiordnung nach der Verwaltungsgerichtsordnung in Verbindung mit der Zivilprozessordnung. Maßgeblich ist danach, dass die Partei einen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und dass die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. Mutwillig ist ein Vorgehen, wenn eine verständige Partei den Prozess unter denselben Umständen nicht in dieser Weise führen würde. Aussichtslos ist ein Begehren, wenn schon bei summarischer Prüfung kein vernünftiger Erfolg zu erwarten ist.

Besonders wichtig ist die erste Voraussetzung, also die erfolglose eigene Suche. Der VGH München verlangt insoweit, dass eine Partei alles ihr Zumutbare unternimmt, um sich rechtzeitig vertreten zu lassen. Nach der Entscheidung gehört dazu regelmäßig, mindestens vier potenzielle Prozessvertreter vergeblich um Mandatsübernahme zu bitten. Diese Bemühungen müssen nicht nur behauptet, sondern glaubhaft gemacht werden. Glaubhaftmachung bedeutet, dass die Partei dem Gericht die behaupteten Umstände mit nachvollziehbaren Tatsachen, Unterlagen oder sonstigen Belegen so darlegt, dass ihre Darstellung überwiegend wahrscheinlich ist.

Für die Praxis folgt daraus, dass Namen der angefragten Anwältinnen und Anwälte, Zeitpunkte der Kontaktaufnahme und die jeweiligen Ablehnungsgründe dokumentiert werden sollten. Ohne eine solche substantiierte Darstellung wird ein Antrag regelmäßig scheitern. Das Gericht hat im vorliegenden Fall ausdrücklich hervorgehoben, dass gerade auch weitere, fachlich passende Rechtsanwälte hätten kontaktiert werden müssen. Die bloße Annahme, spezialisierte Anwälte seien ohnehin schwer zu finden oder zu teuer, ersetzt diese Bemühungen nicht.

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist das ein wichtiger Hinweis. In streitigen Genehmigungsfragen, im öffentlichen Wirtschaftsrecht oder bei regulatorischen Verfahren kann eine Sache überraschend in einer Instanz mit Anwaltszwang landen. Dann zählt nicht nur die materielle Rechtslage, sondern auch eine saubere, frühzeitige Organisation der Vertretung. Wer erst kurz vor Fristablauf sucht oder nur einen Kontaktversuch unternimmt, nimmt erhebliche prozessuale Risiken in Kauf.

Anwaltskosten und RVG: Hohe Honorare begründen keinen Anspruch

Ein zentraler Punkt der Entscheidung betrifft die Vergütung. Der Kläger wollte offenbar keinen Anwalt beauftragen, der nicht zu den gesetzlichen Gebühren tätig werden wollte. Das Gericht hat hierzu unmissverständlich klargestellt, dass die fehlende Bereitschaft, eine über der gesetzlichen Vergütung liegende Anwaltsvergütung zu zahlen, keinen Anspruch auf Beiordnung eines Notanwalts begründet. Das ist für die Praxis besonders relevant, weil spezialisierte Kanzleien in komplexen Verfahren häufig Vergütungsvereinbarungen anbieten.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt die gesetzlichen Gebühren anwaltlicher Tätigkeit. Daneben sind Vergütungsvereinbarungen möglich, die im Einzelfall über den gesetzlichen Gebühren liegen können. Allein der Umstand, dass ein besonders spezialisierter Rechtsanwalt nur zu höheren Stundensätzen tätig werden möchte, bedeutet deshalb nicht, dass kein vertretungsbereiter Anwalt verfügbar ist oder dass das Gericht einen Notanwalt stellen müsste.

Für Unternehmen bedeutet das wirtschaftlich zweierlei. Erstens sollte bei streitigen Verfahren frühzeitig ein realistisches Budget für Prozessvertretung eingeplant werden, insbesondere wenn Spezialmaterien betroffen sind. Zweitens ist zwischen fehlender Verfügbarkeit eines Anwalts und fehlender Zahlungsbereitschaft des Mandanten klar zu unterscheiden. Prozessual relevant ist nur, ob trotz ernsthafter Suche niemand zur Vertretung bereit war. Nicht ausreichend ist hingegen die Entscheidung, ein Mandat wegen einer als zu hoch empfundenen Vergütung nicht zu erteilen.

Das gilt nicht nur für große Verfahren. Auch kleinere Unternehmen, Onlinehändler oder stark spezialisierte Betriebe können in verwaltungsrechtliche, zivilrechtliche oder berufsrechtliche Streitigkeiten geraten, in denen besondere Expertise gefragt ist. Wer hier allein auf die Hoffnung setzt, das Gericht werde bei Kostenproblemen einen Notanwalt bestellen, verkennt die enge Ausnahmefunktion dieses Instruments.

Praxisfolgen für Unternehmen, Geschäftsführer und Berater

Die Entscheidung des VGH München ist vor allem eine Mahnung zu guter Verfahrensorganisation. Sobald absehbar ist, dass ein Verfahren in einer Instanz mit Anwaltszwang geführt werden muss, sollte die Suche nach einer geeigneten Vertretung sofort beginnen. Aus Unternehmenssicht ist das nicht nur eine Frage der Rechtswahrung, sondern auch ein Thema des Risikomanagements. Fristen laufen unabhängig davon, ob die Mandatssuche bereits erfolgreich war. Wer zu spät handelt, gefährdet nicht nur die inhaltliche Durchsetzung eigener Rechte, sondern unter Umständen schon die Zulässigkeit eines Rechtsmittels.

Ebenso wichtig ist eine nachvollziehbare Dokumentation. In der Praxis empfiehlt es sich, Anfragen und Antworten geordnet festzuhalten, damit im Ausnahmefall eine glaubhafte Darlegung möglich ist. Dazu gehören nicht nur Absagen, sondern auch der Nachweis, welche Fachrichtung gesucht wurde und weshalb die angefragten Kanzleien für das konkrete Verfahren in Betracht kamen. Je spezieller die Materie, desto eher sollte die Suche auf entsprechend qualifizierte Prozessvertreter ausgerichtet sein.

Steuerberatende und Finanzinstitutionen sollten Mandanten zudem dafür sensibilisieren, dass Kostenüberlegungen zwar legitim sind, aber nicht mit den gesetzlichen Voraussetzungen eines Notanwalts verwechselt werden dürfen. Der richtige Weg ist regelmäßig die frühzeitige Prüfung, welche Prozessvertretung erforderlich ist, welche Vergütungsmodelle realistisch sind und ob gegebenenfalls alternative Streitlösungen oder eine angepasste Prozessstrategie sinnvoller erscheinen.

Im Ergebnis bestätigt der Beschluss vom 21.04.2026 mit dem Aktenzeichen 8 A 26.40023, 8 AS 26.40024 eine strenge Linie: Wer einen Notanwalt beantragt, muss eigene intensive und nachweisbare Bemühungen vorlegen. Das Gericht übernimmt die Anwaltssuche nicht, und eine ablehnende Haltung gegenüber höheren Honoraren ersetzt die erforderliche Suche nicht. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen dabei, rechtliche und kaufmännische Prozesse frühzeitig sauber aufzustellen, damit Fristen, Dokumentation und Verantwortlichkeiten zuverlässig greifen. Gerade mit unserem Fokus auf Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung schaffen wir im Mittelstand effiziente Abläufe und spürbare Kostenersparnisse, die auch in konfliktträchtigen Verfahren einen echten Vorteil bieten.

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