Bundeszuschuss senkt Netzentgelte für Strom
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Netzentgelte für Strom ab dem Jahr 2026 spürbar zu senken. Netzentgelte sind jene Gebühren, die für die Nutzung der Übertragungsnetze erhoben werden und einen erheblichen Anteil an den Stromkosten ausmachen. Sie werden von den Übertragungsnetzbetreibern kalkuliert und schließlich von den Stromkunden über ihre Rechnungen getragen. Mit einem Bundeszuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds wird die Kostenlast für die Netzbetreiber ausgeglichen, sodass sich die Netzentgelte für Verbraucherinnen, Verbraucher und insbesondere für Unternehmen reduzieren.
Der Eingriff ist nicht nur energiepolitisch, sondern auch volkswirtschaftlich von großer Bedeutung. Für kleine und mittlere Unternehmen, die ohnehin stark unter den hohen Energiekosten leiden, entsteht so ein finanzieller Spielraum, der für Investitionen, Personal oder die dringend notwendige Digitalisierung genutzt werden kann. Auch für energieintensive Betriebe stellt die Abfederung eine zentrale Entlastung dar, um international wettbewerbsfähig zu bleiben.
Gesetzliche Grundlagen und steuerliche Flankierungen
Die Entlastung ist im Energiewirtschaftsgesetz und im Energiesteuergesetz verankert. Während das Energiewirtschaftsgesetz den rechtlichen Rahmen für die Energieversorgung und die Regulierung der Netze bestimmt, regelt das Energiesteuergesetz unter anderem die Belastung von Strom durch Steuern. Mit der jüngsten Entscheidung wurde der EU-Mindeststeuersatz für Strom für das produzierende Gewerbe sowie für die Land- und Forstwirtschaft auf Dauer eingeführt. Damit wird vermieden, dass nach einem Auslaufen der EU-Vorgaben die Strompreise für Unternehmen erneut ansteigen.
Der steuerliche Vorteil dieser Maßnahme ist enorm, da sie etwa 600.000 Unternehmen betrifft – von kleinen Bäckereien und Fleischereien über Bauunternehmen bis hin zu industriellen Großbetrieben. Gerade für viele Mittelständler sind Energiekosten eine gewichtige Position in der Kostenstruktur. Eine Verstetigung des reduzierten Stromsteuersatzes sorgt hier für nachhaltige Planbarkeit.
Konkrete Entlastungswirkungen für Unternehmen und Haushalte
Die Bundesregierung gibt an, dass private Haushalte mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden mit einer Entlastung von knapp 100 Euro rechnen können. Bei Unternehmen fällt die Wirkung noch deutlicher aus, da die Strommengen um ein Vielfaches höher sind. Besonders energieintensive Branchen wie die chemische Industrie oder metallverarbeitende Betriebe profitieren erheblich, aber auch kleinere Betriebe im Handwerk oder Handel spüren spürbare Effekte.
Hinzu kommt die Abschaffung der Gasspeicherumlage ab 2026, die den Endverbraucher zusätzlich entlastet. Zusammengerechnet ergibt sich ein Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro jährlich. Diese Summe wird sowohl privaten Haushalten als auch Unternehmen zugutekommen. Bereits zuvor wurden durch den Wegfall der EEG-Umlage 17 Milliarden Euro entlastet. Damit hat die Bundesregierung einen weiteren Schritt gemacht, um Energiekosten zu dämpfen und die wirtschaftliche Stabilität von Unternehmen zu sichern.
Praxisrelevante Implikationen für Unternehmer
Für kleine und mittelständische Unternehmen, Onlinehändler oder auch Branchen wie das Baugewerbe und die Pflegewirtschaft ergibt sich aus der Entscheidung die Notwendigkeit, die Energie- und Kostenplanung für 2026 und die Folgejahre neu zu bewerten. Eine präzifische Kalkulation eröffnet hier Chancen zur Steigerung der Liquidität. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten prüfen, wie sich die sinkenden Netzkosten auf die betrieblichen Fixkosten auswirken und ob gegebenenfalls Investitionen in Energieeffizienz oder Digitalisierung nun noch besser refinanziert werden können.
Die Entlastung bei den Stromsteuern stärkt zudem die Wettbewerbsfähigkeit im EU-Binnenmarkt. Gerade Mittelständler, die internationale Kunden bedienen oder in Lieferketten eingebunden sind, profitieren, da ihre relativen Kostenpositionen verbessert werden. Dies könnte Investitionen erleichtern und bestehende Arbeitsplätze sichern. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass auch Energieversorger diesen Spielraum in ihre Preissetzung einbeziehen müssen, sodass sich die Entlastung am Ende tatsächlich auf der Rechnung widerspiegelt.
Fazit
Die beschlossenen niedrigeren Netzentgelte ab 2026 und die dauerhafte Senkung des Stromsteuersatzes für das produzierende Gewerbe stellen eine spürbare finanzielle Entlastung dar. Sie verbessern die Wettbewerbsfähigkeit, geben kleinen und mittelständischen Unternehmen mehr Planungssicherheit und eröffnen neue Investitionsmöglichkeiten. Auch private Haushalte profitieren in relevantem Umfang. Entscheidend wird allerdings sein, ob die Entlastung über 2026 hinaus verstetigt wird, um langfristige Investitionsentscheidungen untermauern zu können.
Wir sehen hier für viele unserer Mandanten die Chance, die freiwerdenden Mittel im Bereich Prozessoptimierung und Digitalisierung einzusetzen. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen seit vielen Jahren erfolgreich bei der Digitalisierung der Buchhaltung und bei der Einführung effizienter Abläufe – mit messbaren Kostenvorteilen, die sich langfristig auszahlen.
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