Modernisierung des anwaltlichen und steuerberatenden Berufsrechts
Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf zur Neuordnung und Anpassung des anwaltlichen Berufsrechts wird eine umfassende Reform des bestehenden Systems angestrebt. Ziel ist es, die bisher fragmentierten Regelungen der rechtsberatenden Berufe zu vereinheitlichen, zu modernisieren und für alle Beteiligten verständlicher zu gestalten. Betroffen sind insbesondere die Bundesrechtsanwaltsordnung, das Steuerberatungsgesetz, die Patentanwaltsordnung sowie die Wirtschaftsprüferordnung. Für Steuerberaterinnen und Steuerberater, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, aber auch für Berufsausübungsgesellschaften bedeutet dies eine stärkere Vereinheitlichung aufsichtsrechtlicher Verfahren und eine spürbare Bürokratieentlastung.
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Entwurf vor allem das Ziel, eine kohärente Struktur für Rechtsbehelfe im Aufsichtsrecht und für Disziplinarverfahren zu schaffen. Der bislang oft unübersichtliche Rechtsweg soll durch klare Zuständigkeiten und einheitliche Verfahrensregeln ersetzt werden. Damit wird nicht nur Rechtssicherheit geschaffen, sondern auch der Verwaltungsaufwand auf Seiten der Kammern reduziert.
Einheitliche Rechtsbehelfe und klarere Verfahrensstrukturen
Ein zentraler Bestandteil der Reform betrifft die Anpassung der Rechtsbehelfe im Aufsichtsrecht. Unter Rechtsbehelf wird jede rechtliche Möglichkeit verstanden, eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung überprüfen zu lassen. In Zukunft sollen für Rügen, rechtliche Hinweise und Auskunftsverlangen der Berufsaufsicht einheitlich die Anwaltsgerichte zuständig sein. Dies schafft insbesondere für multidisziplinär tätige Kanzleien, die sowohl anwaltliche als auch steuerberatende Tätigkeiten erbringen, mehr Transparenz und eine verlässliche Prozessstruktur. Der neu eingeführte Begriff des „rechtlichen Hinweises“ ersetzt die bisher teils missverständlich verwendete „Belehrung“ und sorgt für eine präzisere Abgrenzung zwischen tatsächlicher Aufsicht und beratender Tätigkeit der Kammern.
Auch kleineren Kanzleien dürfte die einheitliche Verfahrensordnung zugutekommen, da sie mit weniger administrativem Aufwand konfrontiert werden. Eine zentrale, klar umrissene Zuständigkeit mindert den Aufwand bei der Einlegung von Rechtsbehelfen und erhöht die Rechtssicherheit. Besonders für Steuerberatungsbüros, die neben der reinen Mandatsarbeit auch regulatorische Anforderungen erfüllen müssen, bietet die geplante Vereinheitlichung einen spürbaren Vorteil in der täglichen Praxis.
Erleichterungen bei Kanzleiabwicklung und ehrenamtlicher Justiz
Ein zweiter wesentlicher Reformpunkt betrifft die Abwicklung von Kanzleien. Bislang wurde die Abwicklung einer Praxis, etwa nach dem Tod eines Berufsträgers oder einer Entziehung der Zulassung, von den Kammern unterschiedlich gehandhabt. Durch die geplanten Anpassungen sollen die Kammern künftig entlastet werden, ohne das bewährte System der Kanzleiabwicklung grundsätzlich zu verändern. Vorgesehen ist eine verstärkte Möglichkeit, externe Abwicklerinnen und Abwickler zu bestellen, um den ordnungsgemäßen Abschluss laufender Mandate sicherzustellen. Dieser Punkt ist insbesondere für kleinere Steuerkanzleien und Einzelpraxen relevant, bei denen die personellen Ressourcen oft begrenzt sind.
Zudem soll die Berufung und Abberufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, die bei den Berufsgerichten tätig sind, vereinheitlicht werden. Die neue Regelung schafft damit einheitliche Maßstäbe quer über alle berufsrechtlichen Regelwerke hinweg, darunter auch die Bundesnotarordnung. Einheitliche Kriterien fördern die Transparenz der Justiz und können die Attraktivität des ehrenamtlichen Engagements in diesen Gremien erhöhen.
Besondere Bedeutung hat die Normierung der verwahrenden Zuständigkeit für notarielle Urkunden. Künftig sollen nicht mehr die Justizverwaltungen, sondern die Archivverwaltungen der Länder für die Verwahrung und Einsichtsvergabe zuständig sein. Dadurch kann die Transparenz rechtlicher Dokumente erhöht werden, was insbesondere in Forschung und Verwaltung Vorteile bietet.
Bürokratieabbau und Stärkung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzesentwurfs liegt auf der Reduzierung bürokratischer Belastungen für rechtsberatende Berufe sowie auf dem verbesserten Verbraucherschutz im Inkassorecht. Im Zuge der Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes werden erstmals auch konzerninterne Forderungseinzüge, das sogenannte Konzerninkasso, unter den Schutzbereich der Verbrauchervorschriften gestellt. Bisher war dieser Bereich von den meisten verbraucherschützenden Regelungen ausgenommen, da es sich formal um interne Unternehmensvorgänge handelte. Diese Erweiterung hat eine klare Signalwirkung: Der Gesetzgeber erkennt an, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit konzernangehörigen Inkassodienstleistern in Berührung kommen, den gleichen Schutz verdienen wie in Fällen, bei denen externe Dienstleister Forderungen eintreiben.
Für Unternehmen, insbesondere Onlinehändler und Dienstleister mit umfangreichen Kundenforderungen, ist diese Vorgabe praxisrelevant. Wer konzerninterne Gesellschaften für Inkassotätigkeiten nutzt, muss sich künftig an dieselben Standards halten wie unabhängige Anbieter. Damit steigt der Dokumentations- und Compliance-Aufwand, gleichzeitig wird aber langfristig Rechtssicherheit geschaffen und das Risiko von Verbraucherschutzverstößen reduziert.
Auch bei der Einführung beglaubigter Abschriften in das Zentrale Vorsorgeregister verdeutlicht sich der Digitalisierungsansatz: Mit dieser Anpassung können Ärztinnen, Ärzte und andere berechtigte Personen künftig schneller auf relevante Vorsorgeinformationen zugreifen. Das verbessert nicht nur den Informationsfluss, sondern hat auch praktische Bedeutung für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, die bei Behandlungsentscheidungen auf rechtssichere Dokumente angewiesen sind.
Fazit: Mehr Rechtssicherheit und klare Perspektiven für die Praxis
Die geplante Neuordnung des anwaltlichen und steuerberatenden Berufsrechts bringt für Kanzleien, Beraterinnen und Berater sowie für Unternehmen ein moderneres, transparenteres und digitalfreundlicheres Regelungsgefüge. Besonders kleinere und mittelständische Steuerberatungskanzleien profitieren von der Vereinheitlichung der Verfahren und der Vereinfachung der Aufsicht. Auch die neuen Bestimmungen im Inkassorecht setzen ein deutliches Signal für fairere Strukturen zwischen Wirtschaft und Verbraucherschutz.
Damit unterstützt die Reform nicht nur die Professionalisierung der rechtsberatenden Berufe, sondern auch die zunehmende Digitalisierung im Rechts- und Steuerwesen. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der strategischen Prozessoptimierung in der Buchhaltung, bei der Implementierung digitaler Arbeitsprozesse und der rechtssicheren Gestaltung interner Abläufe. Durch unseren Fokus auf Effizienzsteigerung und Digitalisierung konnten wir bereits zahlreiche Mandanten aus unterschiedlichen Branchen auf dem Weg zu messbaren Kostenersparnissen und einer zukunftsfesten Geschäftspraxis unterstützen.
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