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Recht

Neue Anforderungen für Fachanwälte und Werberecht ab Dezember 2025

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Reform der Fachanwaltsordnung mit erweiterten Nachweisfristen

Zum 1. Dezember 2025 treten tiefgreifende Änderungen in der Fachanwaltsordnung in Kraft. Besonders relevant für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich auf ein Fachgebiet spezialisieren wollen, ist die Verlängerung des Nachweiszeitraums für praktische Fälle. Nach der bisherigen Fassung musste die erforderliche Zahl von Fällen innerhalb von drei Jahren bearbeitet werden. Dieser Zeitraum wird künftig auf fünf Jahre ausgedehnt. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich die Arbeitsrealitäten in vielen Rechtsgebieten verändert haben. Sowohl sinkende Eingangszahlen bei den Gerichten als auch neue berufliche Belastungen machen es zunehmend schwer, innerhalb von drei Jahren die notwendige Anzahl an Fällen nachzuweisen.

Mit der Verlängerung auf fünf Jahre wird mehr Flexibilität geschaffen, sodass insbesondere junge Anwältinnen und Anwälte sowie Kolleginnen und Kollegen mit familiären Betreuungspflichten bessere Chancen haben, eine Fachanwaltsbezeichnung zu erlangen. Trotz dieser Erleichterung bleibt die inhaltliche Qualität der Weiterbildung und Spezialisierung unangetastet, da die Zahl der nachzuweisenden Fälle selbst unverändert bleibt.

Anpassungen einzelner Fachanwaltschaften

Neben der generellen Ausweitung des Nachweiszeitraums wurden die Anforderungen in bestimmten Fachanwaltschaften gezielt überarbeitet. Dies betrifft unter anderem die Fachbereiche Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Strafrecht, Erbrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. Auch für die übrigen Fachanwaltschaften laufen derzeit Überprüfungen, ob die geltenden Anforderungen an die praktische Tätigkeit noch zeitgemäß sind. Ziel ist es, die Hürden nicht unnötig hoch anzusetzen, zugleich aber die Qualität der Spezialisierung und die Markttransparenz für Mandantinnen und Mandanten sicherzustellen.

Diese Überarbeitungen sind vor allem deshalb notwendig geworden, weil sich in vielen Rechtsgebieten die Praxisanforderungen verschoben haben. Während in einigen Bereichen weniger Gerichtsverfahren geführt werden, verlagern sich anwaltliche Tätigkeiten vermehrt auf außergerichtliche Beratung und Vertragsgestaltung. Mit der Reform sollen diese veränderten Tätigkeitsprofile angemessen abgebildet werden.

Modernisierung des anwaltlichen Werberechts

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft das anwaltliche Werberecht. Die einschlägigen Vorschriften der Berufsordnung für Rechtsanwälte wurden im neu geschaffenen Abschnitt „Besondere Berufspflichten im Zusammenhang mit Werbung und Außenauftritt“ neu gefasst und inhaltlich präzisiert. Damit werden nicht nur Anpassungen an die jüngste Rechtsprechung vorgenommen, sondern auch eine modernere Ausrichtung an die tatsächlichen Kommunikationsgewohnheiten geschaffen. Gerade im digitalen Raum eröffnen sich durch präzisere Regeln neue Möglichkeiten, Mandate zu akquirieren, ohne gegen die berufsrechtlichen Grundsätze zu verstoßen.

Die Modernisierung erlaubt eine zeitgemäße Außendarstellung, die den Anforderungen eines zunehmend digitalisierten Rechtsmarktes entspricht. Damit können Kanzleien ihre Leistungen klarer und transparenter darstellen, was letztlich auch für Mandantinnen und Mandanten von Vorteil ist. Gleichwohl bleiben enge Grenzen gezogen, damit die Integrität des Berufsstandes und das Vertrauen in eine unabhängige anwaltliche Tätigkeit gewahrt bleiben.

Praxisfolgen für Kanzleien und Unternehmen

Die anstehenden Änderungen sind nicht nur für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Bedeutung, sondern entfalten auch mittelbare Wirkung für Unternehmen, die mit Kanzleien zusammenarbeiten. Gerade mittelständische Betriebe profitieren davon, wenn ihre anwaltlichen Berater künftig flexibler Spezialisierungen erwerben können, da sich dadurch die Zahl der qualifizierten Fachanwälte erhöht und die Auswahl an spezialisierten Ansprechpartnern verbessert. Zudem erleichtert das modernisierte Werberecht den Zugang zu Informationen über die konkreten Leistungsprofile einzelner Kanzleien.

Kanzleien selbst können die Neuerungen als Anlass nutzen, ihre strategische Positionierung zu überprüfen. In Zeiten, in denen digitale Sichtbarkeit eine zentrale Rolle spielt, bietet die Reform Gestaltungsspielräume, um den eigenen Außenauftritt zu professionalisieren und zugleich die berufsrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Damit wird nicht zuletzt auch der Wettbewerb unter Kanzleien transparenter, was die Mandatsakquise strukturierter und seriöser macht.

Fazit und Handlungsempfehlung

Die bevorstehende Reform der Fachanwaltsordnung und die Modernisierung des anwaltlichen Werberechts markieren einen wichtigen Schritt in Richtung Flexibilisierung und Anpassung des Berufsrechts an die veränderte Arbeits- und Marktumwelt. Anwältinnen und Anwälte werden durch die Verlängerung des Nachweiszeitraums spürbar entlastet, ohne dass Abstriche bei der Qualität der Spezialisierung gemacht werden müssen. Für Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Betriebe, bedeutet dies eine größere Auswahl an fachlich spezialisierten Beratern, die ihre Mandanten praxisnah und qualifiziert unterstützen können. Auch die verbesserte Transparenz im Außenauftritt der Kanzleien schafft einen Mehrwert für die Auswahl geeigneter Partner.

Als Kanzlei mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung kleiner und mittelständischer Unternehmen sehen wir die Veränderungen als Chance, in einer modernen und zunehmend digital geprägten Umgebung noch effizienter zusammenzuarbeiten. Wir unterstützen unsere Mandanten nicht nur in steuerlichen und rechtlichen Fragen, sondern auch bei der Prozessoptimierung in der Buchhaltung und der Digitalisierung ihrer Abläufe. Damit leisten wir einen Beitrag zur nachhaltigen Kostenersparnis und zur zukunftssicheren Aufstellung unserer Mandanten in einem immer komplexeren Marktumfeld.

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