Einführung in das vereinfachte Nachhaltigkeitsreporting
Der europäische Gesetzgeber treibt die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Nachdruck voran. Im Zentrum steht derzeit das sogenannte Omnibus-I-Paket, das wesentliche Änderungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive vorsieht. Ziel dieser Rechtsinitiative ist es, die Berichtspflichten für Unternehmen praxisnäher und administrativ schlanker zu gestalten. Für Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet dies, dass in den kommenden Jahren ein vereinfachtes, gleichzeitig aber verbindliches Gerüst für die Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten etabliert werden soll. Nach dem derzeitigen Diskussionsstand ist damit zu rechnen, dass das neue Regime ab dem Geschäftsjahr 2027 europaweit gilt, wobei die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, bereits 2026 einzusteigen.
Die Kommission will mit diesem Schritt den Spagat zwischen Transparenzanforderungen und administrativer Belastung meistern. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen besteht ein großes Interesse daran, Berichtsprozesse effizient zu gestalten. Während Großunternehmen schon heute strengen Pflichten unterliegen, sollen kleinere Betriebe und sogenannte Small Mid-Caps künftig durch ein abgestuftes Standardmodell entlastet werden. Diese Anpassungen sind Teil eines umfassenden europäischen Nachhaltigkeitsrahmens, der europaweit für mehr Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit von Unternehmensdaten sorgen soll.
Praxisrelevante Auswirkungen für kleine und mittlere Unternehmen
Für kleine und mittlere Unternehmen, zu denen auch viele Onlinehändler, Pflegeeinrichtungen und Handwerksbetriebe zählen, enthält das Omnibus-I-Paket einen entscheidenden Fortschritt: Die bisher als freiwillige Leitlinie konzipierten KMU-Standards, die Voluntary Standards for Small and Medium-sized Enterprises (VSME), sollen künftig als verbindliche Rechtsakte ausgestaltet werden. Damit reduziert sich das übermäßige Weiterreichen von Daten an größere berichtspflichtige Gesellschaften, wodurch Doppelarbeit und bürokratische Lasten verringert werden. Die neuen Vorgaben fördern somit den effizienten Informationsfluss entlang der Lieferketten, ohne dass kleinere Unternehmen unter übermäßigen Veröffentlichungspflichten leiden.
In der Praxis bedeutet das, dass Geschäftsführungen künftig auf standardisierte Formate zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zurückgreifen können, die speziell an ihre Strukturen angepasst sind. Gleichzeitig wird durch die Harmonisierung auf europäischer Ebene sichergestellt, dass nationale Sonderregelungen zunehmend entfallen. Dies schafft Rechtssicherheit und Planungsklarheit für Investitionen und interne Prozesse. Für den steuerberatenden Berufsstand, aber auch für Finanzdienstleister, ergibt sich daraus die Notwendigkeit, Mandanten gezielt auf die neuen Berichtspflichten vorzubereiten. Nachhaltigkeitsreporting entwickelt sich somit zu einem festen Bestandteil moderner Unternehmenssteuerung – mit direkter Auswirkung auf Finanzierung, Reputation und Lieferkettenmanagement.
Rechtliche Rahmenbedingungen und zukünftige Entwicklungen
Das Omnibus-I-Paket steht exemplarisch für eine größere Bewegung hin zu einem einheitlichen europäischen Berichtsstandard. Neben der Vereinfachung der bestehenden Richtlinienstruktur wird besonders auf die Kohärenz mit der Prüfpraxis geachtet. Künftig sollen Wirtschaftsprüfer die Nachhaltigkeitsberichte nach einem klar definierten Prüfungsrahmen beurteilen können, wobei die Anforderungen an Dokumentation und Nachweisführung präzisiert werden. Die Einbindung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den finanziellen Jahresabschluss stärkt zudem das Vertrauen in die veröffentlichten Daten und schafft Gleichklang zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Informationen.
Ein spannender Aspekt dieser Entwicklung ist die geplante Einführung von Bewertungsmodellen für sogenanntes Naturkapital. Damit sollen natürliche Ressourcen – also Boden, Wasser, Luft, Flora und Fauna – als betriebswirtschaftlich relevante Werte verstanden werden. Unternehmen, insbesondere in ressourcenintensiven Branchen wie der Energie-, Bau- und Gesundheitswirtschaft, werden künftig angehalten sein, die Belastung und Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen monetär zu erfassen. Dies stellt nicht nur eine technische, sondern auch eine ethisch-ökonomische Herausforderung dar. Die Standardisierung solcher Bewertungsmodelle wird in Brüssel aktuell intensiv diskutiert und dürfte mittelfristig Eingang in die Unternehmenspraxis finden.
Zugleich zeigt sich, dass es keine eigenen Standards für sogenannte Small Mid-Caps geben wird. Diese neue europäische Unternehmensklasse – zwischen klassischen KMU und großen Konzernen – soll sich an den vereinfachten Regelungen für kleinere Betriebe orientieren. Damit vermeidet der Gesetzgeber zusätzliche Fragmentierung und schafft einen praktikablen Ausgleich zwischen Informationsinteresse der Öffentlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Pflichten.
Fazit und Handlungsempfehlung für die Praxis
Das vereinfachte Nachhaltigkeitsreporting markiert einen Meilenstein in der Entwicklung des europäischen Unternehmensrechts. Die Neuregelungen werden erheblichen Einfluss auf die Berichterstattung, das interne Controlling und die externe Prüfungspraxis ausüben. Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist frühzeitige Vorbereitung entscheidend, um die neuen Anforderungen reibungslos in bestehende Prozesse zu integrieren. Dazu gehört insbesondere, Datenquellen zu identifizieren, Verantwortlichkeiten zuzuordnen und die Digitalisierung der Berichtsprozesse voranzutreiben. Auch Steuerberaterinnen und Steuerberater sollten ihre Beratung um Aspekte der Nachhaltigkeit und der ESG-Compliance erweitern, um Mandanten ganzheitlich zu begleiten.
Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der optimalen Umsetzung dieser Anforderungen. Wir haben uns auf die Prozessoptimierung in der Buchhaltung und auf digitale Schnittstellenlösungen spezialisiert, die sowohl Transparenz schaffen als auch Kosten deutlich senken. Mit unserer Erfahrung in der Digitalisierung betrieblicher Abläufe und der effizienten Gestaltung kaufmännischer Prozesse begleiten wir unsere Mandanten auf dem Weg zu einem modernen, zukunftssicheren Nachhaltigkeitsmanagement.
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