Hintergrund der neuen Nachhaltigkeitsregelungen
Die Europäische Union hat mit der Richtlinie (EU) 2022/2464 die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen grundlegend verändert. Im Jahr 2025 wurde diese durch die Richtlinie (EU) 2025/794 ergänzt und präzisiert. Ziel ist es, die Transparenz über ökologische, soziale und unternehmensethische Aspekte deutlich zu erhöhen. Die Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, der diese Vorgaben in nationales Recht umsetzt. Damit wird Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig nicht mehr als freiwillige Ergänzung betrachtet, sondern als verbindlicher Bestandteil der Unternehmensberichterstattung verankert.
Der Begriff der Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst dabei die Veröffentlichung von Informationen über ökologische Faktoren wie CO₂-Emissionen, den Energieverbrauch oder den Umgang mit Ressourcen, über soziale Aspekte wie Mitarbeiterrechte und Diversität sowie über Fragen der Unternehmensführung inklusive Korruptionsprävention. Durch die Standardisierung dieser Berichte soll eine europaweite Vergleichbarkeit geschaffen werden, die Investoren, Banken und anderen Stakeholdern eine fundierte Entscheidungsgrundlage bietet.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Umsetzung in Deutschland
Die Umsetzung der EU-Vorgaben erfolgt durch den Entwurf eines Gesetzes, das bereits vom Bundeskabinett beschlossen und dem Bundesrat vorgelegt wurde. Unternehmen bestimmter Größenklassen und Rechtsformen werden künftig verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht zusammenzuführen. Während große Kapitalgesellschaften und kapitalmarktorientierte Unternehmen schon bislang erweiterten Berichtspflichten unterlagen, erweitert sich der Anwendungsbereich nun schrittweise auch auf mittelständische Unternehmen. Hierzu zählen unter anderem viele produzierende Betriebe, große Dienstleister, aber auch stärker regulierte Branchen wie Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser.
Juristisch betrachtet handelt es sich um die Einführung spezieller Berichtspflichten, die in die bestehenden Transparenz- und Publizitätspflichten integriert werden. Ein zentrales Element ist die Pflicht zur Prüfung durch externe Wirtschaftsprüfer, sodass die Angaben künftig auch einer inhaltlichen Kontrolle unterliegen. Dies bedeutet nicht nur einen erhöhten administrativen Aufwand, sondern auch die Notwendigkeit einer konkreten Datenbasis, die nachvollziehbar und prüfbar dokumentiert ist.
Praktische Auswirkungen auf Unternehmen
Die neuen Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betreffen Unternehmen in unterschiedlichen Branchen und Größenordnungen, jedoch in sehr unterschiedlicher Intensität. Während große börsennotierte Gesellschaften aufgrund ihrer bisherigen Praxis teilweise bereits auf entsprechende Strukturen zurückgreifen können, stehen viele Mittelständler und kleinere Unternehmen noch vor grundlegenden Umsetzungsfragen. Hierzu gehören etwa die systematische Erfassung relevanter Umweltdaten, die Einbindung von Lieferketteninformationen oder die Abbildung sozialer Kennzahlen bezüglich Mitarbeiterqualifikation und Diversität.
Für Onlinehändler wiederum rückt die Darstellung ihrer Lieferketten-Transparenz in den Vordergrund. In der Pflege- und Gesundheitsbranche stellt sich die Herausforderung, neben den finanziellen Leistungsindikatoren auch soziale und ethische Maßstäbe messbar zu machen. Gerade Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssen künftig nachvollziehbar dokumentieren, wie sie mit Ressourcen wie Energie oder Personal umgehen und welche Maßnahmen sie im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung ergreifen.
Die Pflichten beinhalten zudem eine Erwartungshaltung an die Digitalisierung der internen Prozesse. Nur wer Daten systematisch sammelt, strukturiert und dauerhaft verfügbar macht, wird die Ansprüche an die Nachweisführung effizient erfüllen können. Rechtlich verbindlich sind die Vorgaben zwar zunächst auf Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung begrenzt, allerdings wächst der Druck auch auf kleinere Betriebe, da Banken, Versicherungen und Geschäftspartner zunehmend entsprechende Informationen einfordern.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Die neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind weit mehr als eine bürokratische Herausforderung. Sie markieren den Übergang von der freiwilligen zur verpflichtenden Auseinandersetzung mit Umwelt, Sozialem und Governance. Unternehmen jeder Größe sollten sich daher frühzeitig mit der Implementierung geeigneter Systeme beschäftigen, damit relevante Informationen jederzeit überprüfbar sind. Wer Nachhaltigkeit als festen Bestandteil in die Unternehmensstrategie integriert, erfüllt nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern verbessert auch die eigene Marktposition gegenüber Investoren, Kunden und Geschäftspartnern.
Die Anforderungen eröffnen damit auch Chancen, Prozesse zu optimieren und gleichzeitig Digitalisierungsschritte voranzutreiben. Gerade im Mittelstand entstehen durch die strukturierte Erfassung und Aufbereitung von Daten erhebliche Potenziale für Effizienzsteigerungen. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen seit vielen Jahren bei der Digitalisierung der Buchhaltung sowie bei der Prozessoptimierung. Dabei haben wir vielfach gezeigt, dass durch diese moderne Ausrichtung nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, sondern gleichzeitig erhebliche Kostenersparnisse erzielt werden können.
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