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Recht

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neue EU-Regeln erleichtern die Praxis

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Einführung in die neuen EU-Regelungen

Die Europäische Union hat im Dezember 2025 eine umfassende Reform der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht beschlossen. Ziel ist es, die bisherigen Anforderungen zu vereinfachen und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken. Die Veränderungen betreffen insbesondere große Konzerne, entlasten aber mittelständische und kleinere Unternehmen, die bisher zunehmend indirekt durch Berichtspflichten ihrer Geschäftspartner betroffen waren. Im Zentrum der Reform steht die Anpassung der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive an die praktische Realität europäischer Unternehmen sowie die Einführung klarer, digital unterstützter Strukturen zur Erfüllung der Berichtspflichten.

Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland stellt sich damit die Frage, welche praktischen Auswirkungen diese Reform im betrieblichen Alltag entfalten wird. Neben juristischen Fachbegriffen wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung – also der verbindlichen Offenlegung ökologischer, sozialer und ethischer Informationen – ist auch die Sorgfaltspflicht im unternehmerischen Kontext neu ausgerichtet worden. Unter Sorgfaltspflicht versteht man die Verantwortung eines Unternehmens für die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards in seiner Lieferkette.

Vereinfachte Berichtspflichten und Schutz kleinerer Unternehmen

Die neuen EU-Vorgaben beschränken die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz von über 450 Millionen Euro. Damit sind viele mittelständische Betriebe und kleine Unternehmen von einer direkten Berichtspflicht befreit. Ein wesentlicher Aspekt dieser Neuregelung ist, dass größere Unternehmen die Verantwortung für Nachhaltigkeitsberichte nicht mehr auf ihre kleineren Zulieferbetriebe abwälzen dürfen. Diese dürfen künftig nur noch Informationen weitergeben, die im Rahmen freiwilliger Standards vorgesehen sind.

Das entlastet insbesondere Branchen, die in komplexen Lieferketten agieren, etwa im produzierenden Gewerbe, in der Lebensmittelverarbeitung oder im medizinischen Bereich. Für Pflegeeinrichtungen oder kleinere Handelsbetriebe, die häufig als Zulieferer oder Partner größerer Konzerne fungieren, bedeutet das eine deutliche Reduzierung des administrativen Aufwands. Denn bisher mussten sie oftmals umfangreiche Datensätze zu Umweltaspekten oder Arbeitsbedingungen erstellen, obwohl keine gesetzliche Pflicht bestand. Durch die neue Abgrenzung entfällt dieser Druck, sodass sich kleinere Marktteilnehmer wieder stärker auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.

Bemerkenswert ist auch die Einführung eines digitalen Portals, das die Europäische Kommission bereitstellen wird. Dieses Portal soll als zentrale Plattform für Vorlagen, Leitlinien und nationale Anforderungen fungieren und die Erfüllung der Berichtspflichten deutlich vereinfachen. Für Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet bleiben, schafft dies Transparenz und ermöglicht effizientere Prozesse bei der Datenerhebung.

Sorgfaltspflichten nur noch für Großkonzerne

Parallel zu den Vereinfachungen bei der Berichterstattung hat die EU auch die Regeln zur Sorgfaltspflicht überarbeitet. Diese Pflichten gelten künftig nur für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. In diese Kategorie fallen in Deutschland nur wenige Konzerne, was die Abgrenzung klar und praktikabel macht. Unternehmen unterhalb dieser Schwelle sind zwar nicht unmittelbar betroffen, sollten aber dennoch die Entwicklung beobachten, da sich viele Aspekte – wie Risikoanalysen oder Kontrollprozesse entlang der Lieferkette – langfristig auch in freiwilligen Nachhaltigkeitsstandards wiederfinden können.

Große Konzerne müssen künftig sogenannte Risikoermittlungen durchführen, um mögliche negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft zu identifizieren. Nur wenn dies notwendig ist, dürfen sie dafür von kleineren Geschäftspartnern Informationen einholen. Das soll den Informationsfluss auf das notwendige Maß begrenzen und die Belastung in der gesamten Lieferkette verringern. Die Unternehmen haften bei Verstößen nach nationalem Recht. Es sind Bußgelder von bis zu drei Prozent des weltweiten Nettojahresumsatzes möglich, was die Bedeutung der Sorgfaltspflicht unterstreicht.

Bemerkenswert ist, dass die ursprünglich vorgesehene Verpflichtung zur Erstellung sogenannter Übergangspläne entfällt. Diese sollten nach dem ursprünglichen Entwurf sicherstellen, dass das Geschäftsmodell eines Unternehmens mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft in Einklang steht. Durch den Wegfall dieser Vorgabe wird der bürokratische Aufwand spürbar reduziert, ohne die langfristigen Nachhaltigkeitsziele der EU zu gefährden.

Wettbewerbsvorteile durch Bürokratieabbau und Digitalisierung

Das Ziel der Reform ist es, den Unternehmerinnen und Unternehmern wieder mehr unternehmerische Freiheit zu geben und gleichzeitig den Nachhaltigkeitsgedanken auf realistische Weise in bestehende Geschäftsprozesse zu integrieren. Weniger Berichtsaufwand bedeutet nicht zwangsläufig weniger Verantwortung, sondern eine Fokussierung auf tatsächlich relevante Kennzahlen. Für viele kleine und mittelständische Betriebe entsteht dadurch ein Wettbewerbsvorteil, da sie sich künftig verstärkt auf Effizienz, Digitalisierung und Prozessoptimierung konzentrieren können.

Das sogenannte Omnibus-I-Paket, in dessen Rahmen die neuen Vorschriften beschlossen wurden, ist Teil der Strategie der Europäischen Kommission, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Unternehmen innerhalb der EU widerstandsfähiger zu machen. Dieser Ansatz korrespondiert mit der zunehmenden Digitalisierung betrieblicher Abläufe. Gerade bei der Erfassung und Auswertung von Nachhaltigkeitsdaten spielt der Einsatz digitaler Tools eine entscheidende Rolle. Kleine und mittlere Unternehmen, die bereits heute digitale Buchhaltungslösungen, automatisierte Berichtssysteme oder vernetzte Compliance-Plattformen nutzen, werden die Umstellung in der Praxis deutlich leichter bewältigen.

Die Reform verdeutlicht, dass Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit keine Gegensätze darstellen müssen. Indem die EU die Berichtspflichten auf das Wesentliche konzentriert, trägt sie dazu bei, dass europäische Unternehmen ressourcenschonend arbeiten, gleichzeitig aber im globalen Wettbewerb bestehen können. Dies ist gerade für exportorientierte mittelständische Betriebe von hoher strategischer Bedeutung.

Fazit: Chancen für effizientere Prozesse und digitale Nachhaltigkeit

Die überarbeiteten EU-Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Sorgfaltspflicht markieren einen wichtigen Wendepunkt für die europäische Unternehmenslandschaft. Sie führen zu einer klareren Trennung zwischen großen Konzernen und dem Mittelstand und schaffen eine gerechtere Verteilung von Pflichten entlang der Wertschöpfungskette. Unternehmen, die bislang nur indirekt betroffen waren, können künftig auf administrative Entlastung setzen, während größere Gesellschaften ihre Berichte auf standardisierte und digital unterstützte Prozesse stützen müssen. Der geplante Einsatz eines europaweiten digitalen Portals zeigt, wie eng Nachhaltigkeit und Digitalisierung künftig miteinander verknüpft sein werden.

Vor allem mittelständische Unternehmen sollten diese Entwicklung als Anlass nehmen, ihre internen Prozesse kritisch zu überprüfen und Digitalisierungspotenziale zu nutzen. Wer frühzeitig auf strukturierte Datenerfassung und automatisierte Auswertung setzt, wird langfristig nicht nur regulatorische Anforderungen einfacher erfüllen, sondern auch betriebliche Effizienzgewinne realisieren. Als Kanzlei unterstützen wir kleine und mittelständische Unternehmen genau in diesen Bereichen – von der Prozessoptimierung in der Buchhaltung bis zur nachhaltigen Digitalisierung betrieblicher Abläufe. Unsere Erfahrung zeigt, dass durchdacht digitale Strukturen nicht nur Transparenz schaffen, sondern auch messbare Kostenvorteile eröffnen.

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