Europäische Neuregelung zur nachhaltigen Finanzoffenlegung
Die Europäische Kommission hat im November 2025 umfassende Reformvorschläge zur Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vorgelegt. Diese sogenannte Sustainable Finance Disclosure Regulation verpflichtet Finanzakteure, ihre Produkte nach bestimmten ökologischen, sozialen und Governance-Kriterien offenzulegen. Ziel der Reform ist es, die Komplexität der derzeitigen Berichterstattung zu verringern und eine höhere Transparenz zu schaffen. Insbesondere kleine und mittlere Finanzinstitute sollen dadurch entlastet werden, da die bisherige Umsetzung der Offenlegungspflichten häufig einen erheblichen administrativen Aufwand verursachte.
Im Kern zielt die Neuregelung darauf ab, die inhaltlichen Doppelungen mit der Corporate Sustainability Reporting Directive zu beseitigen und die Berichtspflichten praktikabler auszugestalten. Dies betrifft nicht nur Finanzdienstleister, sondern auch Unternehmen, die Nachhaltigkeitsfonds auflegen oder als Emittenten von ESG-Produkten agieren. Die geplanten Anpassungen der Offenlegungsvorschriften schaffen damit eine neue Grundlage für konsistente Nachhaltigkeitsangaben im europäischen Finanzsektor.
Erleichterungen und Fokussierung auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
Ein zentrales Anliegen der Kommission ist die Reduktion der sogenannten Pflichten zur Erklärung wesentlicher nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Diese Pflicht, auch als Principal Adverse Impacts bezeichnet, erforderte bislang umfangreiche Datenerhebungen zu den potenziellen negativen Effekten wirtschaftlicher Tätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft. Künftig soll diese Erklärungspflicht in ihrer jetzigen Form entfallen, sofern die Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bereits in anderweitiger Berichterstattung berücksichtigt sind. Dies bedeutet eine erhebliche Prozessvereinfachung für Unternehmen, die bisher sowohl unter der Offenlegungsverordnung als auch unter der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie berichten mussten.
Auf Produktebene sieht der Entwurf vor, die Offenlegung nur noch auf tatsächlich verfügbare, vergleichbare und aussagekräftige Daten zu stützen. Dadurch wird der Fokus stärker auf die inhaltliche Qualität der Informationen gelegt, anstatt auf formale Berichtsumfänge. Für Unternehmen im Finanz- und Beteiligungssektor ergibt sich daraus die Möglichkeit, die ESG-Kommunikation gezielter zu gestalten und gleichzeitig Haftungsrisiken aus fehlerhaften oder unvollständigen Angaben zu verringern. Auch für mittelständische Unternehmen, die über Fondsbeteiligungen oder nachhaltige Anleihen Kapital einwerben, kann dies zu einer besseren Vergleichbarkeit und Verständlichkeit der Finanzprodukte am Markt führen.
Einführung eines klaren Kategorisierungssystems für Finanzprodukte
Besonders praxisrelevant ist der Vorschlag eines neuen dreistufigen Klassifizierungssystems für Finanzprodukte. Geplant ist die Einführung der Kategorien „Nachhaltige Kategorie“, „Übergangskategorie“ und „ESG-Grundlagenkategorie“. Diese Einteilung soll für mehr Klarheit im Markt und für einen einheitlichen Sprachgebrauch sorgen. Produkte, die als nachhaltig eingestuft werden, müssen künftig mindestens 70 Prozent ihres Anlageportfolios nach nachvollziehbaren und veröffentlichten ESG-Kriterien ausrichten. Darüber hinaus dürfen bestimmte als schädlich bewertete Investitionen, etwa Beteiligungen an Unternehmen, die gegen grundlegende Menschenrechtsnormen verstoßen, nicht enthalten sein.
Damit wird der bisher oft intransparenten ESG-Kennzeichnung ein verbindlicher Rahmen gegeben. Nur Finanzprodukte, die den Vorgaben der jeweiligen Kategorie entsprechen, dürfen künftig ESG-Begriffe in ihrer Produktbezeichnung oder in Werbematerialien verwenden. Diese Vorgabe soll Greenwashing wirksam eindämmen und gleichzeitig die Vergleichbarkeit der Anlageprodukte verbessern. Für Banken, Versicherer, Investmentgesellschaften sowie institutionelle Investoren bedeutet das eine grundlegende Umorientierung in der Produktentwicklung und Vermarktung. Auch auf kleine Unternehmen könnte sich dies indirekt auswirken, etwa wenn sie als Emittenten nachhaltiger Anleihen oder als Bestandteil von nachhaltig ausgerichteten Investmentportfolios auftreten.
Auswirkungen und praktische Konsequenzen für Unternehmen
Die vorgeschlagenen Reformen tragen dem steigenden Informationsbedarf von Anlegern und den Anforderungen an verantwortungsvolles Wirtschaften Rechnung. Unternehmen sollten bereits jetzt überprüfen, inwieweit ihre internen Prozesse, insbesondere im Reporting und im Controlling, an die geplanten Neuregelungen angepasst werden können. Eine frühzeitige Umstellung auf die reduzierten Meldeinhalte und eine saubere Trennung zwischen den Offenlegungspflichten nach der Nachhaltigkeitsrichtlinie und der Finanzoffenlegungsverordnung kann nicht nur die Compliance vereinfachen, sondern auch Ressourcen sparen. Besonders für den Mittelstand eröffnet sich dadurch die Chance, Nachhaltigkeitsinformationen effizienter bereitzustellen und diese stärker als Bestandteil einer transparenten Unternehmensstrategie zu kommunizieren.
Je nach Unternehmensgröße und -struktur lohnt sich eine Analyse, ob vorhandene ESG-Datenmodelle oder Tools zur Nachhaltigkeitsbewertung künftig angepasst werden müssen. Für Finanzinstitute kann eine integrierte Datenarchitektur wesentlich sein, um Offenlegungspflichten automatisiert zu erfüllen. Unternehmen außerhalb des Finanzsektors profitieren ebenfalls von klar definierten Anforderungen, da diese die Erwartungen der Kapitalmärkte an Nachhaltigkeitsinformationen transparenter machen. Die Reform kann somit als wichtiger Schritt gesehen werden, um die Glaubwürdigkeit europäischer Nachhaltigkeitsregulierung zu erhöhen und bürokratische Hürden abzubauen.
Die geplante Vereinfachung signalisiert eine pragmatische Wende in der europäischen Nachhaltigkeitspolitik: weg von komplexen Berichtsformaten, hin zu klaren, belastbaren und praxisgerechten Offenlegungsstandards. Sobald die Vorschläge im Europäischen Parlament und im Rat weiter beraten und verabschiedet sind, wird sich zeigen, wie schnell die Mitgliedstaaten die neuen Regelungen umsetzen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sollten die Zeit bis dahin nutzen, um ihre ESG-Strategien zu überprüfen und ihre internen Prozesse auf die neuen Anforderungen auszurichten. Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen dabei, Buchhaltungs- und Reportingprozesse zu digitalisieren und effizient zu gestalten. Wir betreuen kleine bis mittelständische Betriebe verschiedenster Branchen und helfen, durch strukturierte Prozessoptimierung in der Finanzbuchhaltung und dem Nachhaltigkeitsreporting erhebliche Kosten- und Zeitvorteile zu realisieren.
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