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Digitalisierung

Nachhaltigkeit von Rechenzentren: EU-Label und Pflichten

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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EU-Bewertungssystem für Rechenzentren: Worum es jetzt geht

Die Europäische Kommission führt derzeit eine Konsultation zu einem Entwurf einer delegierten Verordnung durch, die ein gemeinsames System zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Rechenzentren in der Europäischen Union etablieren soll. Eine delegierte Verordnung ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, mit dem die Kommission bestehende Rechtsvorgaben inhaltlich konkretisiert und technische Details festlegt, ohne dass dafür ein vollständiges Gesetzgebungsverfahren durchlaufen wird. Für Unternehmen und Finanzinstitutionen ist das Vorhaben deshalb relevant, weil Nachhaltigkeitskennzahlen von IT-Infrastrukturen nicht nur technisch, sondern zunehmend auch regulatorisch und finanzwirtschaftlich bewertet werden. Das geplante System zielt darauf, Transparenz über den Energieverbrauch von Rechenzentren zu schaffen und eine europaweite Vergleichbarkeit sicherzustellen. Damit wird ein Rahmen geschaffen, der für Betreiber von Rechenzentren, aber mittelbar auch für deren Kunden, etwa Onlinehändler, Plattformbetreiber, mittelständische Industrieunternehmen oder auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit sensiblen Datenverarbeitungen, neue Anforderungen an Informationszugang und Dokumentation auslösen kann.

In der Praxis sollten sich Unternehmen schon jetzt mit der Frage beschäftigen, wie sie die Nachhaltigkeit ihrer ausgelagerten IT-Services bewerten und in Beschaffung, Risikomanagement und Berichterstattung einordnen. Denn das System ist ausdrücklich darauf ausgelegt, künftig als Bewertungsgrundlage in weiteren Rechtsvorschriften zu dienen, etwa im Zusammenhang mit dem Cloud and AI Development Act. Zudem ist der Mechanismus bereits in Überarbeitungsvorschlägen zur Klima- und Umwelttaxonomie aufgegriffen worden. Die Taxonomie ist ein Klassifikationssystem der Europäischen Union, das festlegt, wann wirtschaftliche Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Für Banken und andere Finanzinstitutionen kann das die Bewertung von Kreditportfolios und Investitionen beeinflussen, wenn die zugrunde liegende digitale Infrastruktur stärker in Nachhaltigkeitsprüfungen einbezogen wird.

Berichtssystem und EU-Datenbank: Von Daten zu einem öffentlichen Nachhaltigkeitslabel

Das geplante Bewertungssystem baut auf einem bereits eingeführten Berichtssystem auf, das durch die delegierte Verordnung mit der Bezeichnung 2024/1364 etabliert wurde. Rechenzentrumsbetreiber übermitteln dabei Informationen an eine Europäische Datenbank für Rechenzentren. Der neue Entwurf legt nun fest, wie diese gemeldeten Daten für die eigentliche Bewertung genutzt werden. Kernstück ist ein elektronisches Label, das automatisiert aus der EU-Datenbank erzeugt und den Rechenzentren elektronisch übermittelt werden soll. Vorgesehen ist, dass dieses Label erstmals bis zum 15.08.2027 ausgegeben wird und danach jährlich aktualisiert wird. Für Betreiber bedeutet das, dass Nachhaltigkeitskennzahlen nicht nur erhoben, sondern mit Blick auf externe Sichtbarkeit, Vergleichbarkeit und potenzielle Reputationswirkungen dauerhaft in stabiler Qualität bereitgestellt werden müssen.

Für die Einstufung im Label sind Effizienzklassen zu Energie- und Wasserverbrauch vorgesehen, die über Leistungsindikatoren abgebildet werden. Genannt werden dabei PUE und WUE. PUE bezeichnet die Energieverbrauchseffizienz eines Rechenzentrums, vereinfacht als Verhältnis des gesamten Energieverbrauchs des Rechenzentrums zur Energie, die direkt für die IT genutzt wird. WUE beschreibt entsprechend die Wasserverbrauchseffizienz, also wie viel Wasser zur Erbringung der Rechenzentrumsleistung eingesetzt wird. Diese beiden Kennzahlen sind in der Branche etabliert, erhalten durch das geplante EU-Label aber einen harmonisierten Rahmen, der über nationale oder freiwillige Standards hinausgeht. Ergänzend soll das Label von einem Dokument flankiert werden, das die Leistungsindikatoren kontextualisiert, damit Mitgliedstaaten und Anwender die Werte sachgerecht interpretieren können. Aus Sicht von Steuerberatung und Finanzfunktion im Unternehmen ist das wichtig, weil isolierte Kennzahlen ohne Kontext schnell zu Fehlinterpretationen führen können, etwa bei Standorten mit abweichenden klimatischen Bedingungen, Kühlungskonzepten oder Wasserverfügbarkeit.

Die Labels sollen elektronisch in allen Amtssprachen der Europäischen Union in der EU-Datenbank öffentlich zugänglich sein. Dadurch entsteht eine neue, standardisierte Informationsquelle, die in Ausschreibungen, Lieferantenbewertungen und auch in internen Compliance-Prozessen genutzt werden kann. Gerade größere Mittelständler, die Cloud-Dienstleistungen einkaufen, werden sich darauf einstellen müssen, dass Nachhaltigkeitsanforderungen an IT nicht mehr nur vertraglich verhandelt, sondern über öffentliche Labels vergleichbar und überprüfbar werden. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die zunehmend auf digitale Patienten- und Pflegedokumentation sowie IT-gestützte Abrechnungssysteme angewiesen sind, kann das ebenfalls relevant werden, wenn Träger oder Kostenträger Nachhaltigkeitskriterien in Beschaffungsvorgaben aufnehmen.

Auskunftspflichten und Vertraulichkeit: Was Betreiber und Kunden beachten sollten

Ein besonders praxisnaher Punkt des Entwurfs liegt in der vorgesehenen Auskunfts- und Bereitstellungspflicht: Auf Verlangen sollen Betreiber von Rechenzentren verpflichtet sein, das elektronische Label jeder natürlichen oder juristischen Person zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass nicht nur Aufsichts- oder Förderstellen, sondern auch Geschäftspartner, Kunden oder potenzielle Auftraggeber das Label abfragen können. Betreiber dürfen dabei entweder auf eine frei zugängliche Webseite verweisen, die sie selbst betreiben, oder auf die EU-Datenbank. Für Kunden von Rechenzentren, insbesondere Unternehmen, die Cloud- oder Hosting-Services beziehen, eröffnet dies die Möglichkeit, Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert in die Lieferantensteuerung einzubeziehen. Das wird dort an Bedeutung gewinnen, wo Nachhaltigkeitsanforderungen in der Finanzierung, in öffentlichen Vergaben oder in Konzernvorgaben eine Rolle spielen.

Gleichzeitig ist erkennbar, dass die Kommission die Balance zwischen Transparenz und vertraulichen Informationen nachschärfen will. Vorgeschlagen ist eine Änderung der delegierten Verordnung mit der Bezeichnung 2024/1364, um bestimmte Aspekte der Berichterstattung zu verbessern und das künftige Label in ausreichender Qualität und Konsistenz sicherzustellen. Dazu sollen neue Definitionen eingeführt oder bestehende überarbeitet werden, damit die Daten mit Blick auf das Label konsistent sind und zugleich mit anderen Initiativen, etwa der EU-Wasserresilienzstrategie, zusammenpassen. Unter einer Definition ist hierbei die rechtsverbindliche Begriffsbestimmung zu verstehen, die festlegt, welche Daten und Abgrenzungen für die Berichterstattung gelten. Für Betreiber ist das wichtig, weil abweichende Definitionen sonst zu Inkonsistenzen und damit zu fehlerhaften Einstufungen führen können.

Außerdem sind Anpassungen bei Vertraulichkeitsregelungen vorgesehen, um die Veröffentlichung der Labels zu ermöglichen. Das signalisiert, dass bestimmte bisher möglicherweise als sensibel behandelte Informationen so strukturiert werden, dass daraus ein öffentlich verwertbares Label entstehen kann, ohne Geschäftsgeheimnisse im Detail offenzulegen. Für Betreiber von Rechenzentren wird es damit entscheidend, interne Prozesse zur Datenerhebung, Qualitätssicherung und Freigabe so aufzusetzen, dass die Berichte nicht nur vollständig, sondern auch revisionssicher sind. Für Kundenseite und Finanzinstitutionen wiederum lohnt sich ein Blick in Vertragswerke: Wo Nachhaltigkeitsmerkmale für Beschaffung oder Kreditkonditionen relevant sind, sollten vertragliche Informationsrechte, Aktualisierungspflichten und Eskalationsmechanismen zu Abweichungen künftig stärker standardisiert werden.

Bemerkenswert ist schließlich die angekündigte Vereinfachung der Berichterstattung. Einige Indikatoren sollen gestrichen werden, weil sie nicht im Label verwendet werden, beispielsweise Indikatoren zum Datenverkehr. Das ist für die Praxis zweischneidig: Einerseits reduziert es Meldeaufwand, andererseits verengt es die Außendarstellung auf die Label-Logik. Unternehmen, die für ihr eigenes Nachhaltigkeitsmanagement weitergehende KPIs benötigen, sollten daher überlegen, ob sie neben dem EU-Label zusätzliche Kennzahlen in der Lieferantenkommunikation verlangen, um ein vollständiges Bild zu erhalten.

Praxisfolgen bis 2027: Beschaffung, Finanzierung und IT-Governance

Auch wenn es sich aktuell um einen Konsultationsentwurf handelt, sollte die Zeit bis zur geplanten ersten automatischen Ausgabe des Labels bis Mitte August 2027 strategisch genutzt werden. Betreiber von Rechenzentren können aus dem Vorhaben ableiten, dass die Datenlieferkette zur EU-Datenbank zum Kernprozess wird. Dafür sind klare Verantwortlichkeiten, belastbare Messkonzepte für PUE und WUE und eine konsistente Dokumentation erforderlich, die auch bei Änderungen der Definitionen tragfähig bleibt. Unternehmen, die nicht selbst Rechenzentren betreiben, aber in hohem Maße digitale Infrastruktur nutzen, sollten ihre IT-Sourcing-Strategie darauf ausrichten, dass Nachhaltigkeitsinformationen leichter verfügbar, aber auch stärker vergleichend interpretiert werden. Das kann zu Marktdruck führen, beispielsweise bei Onlinehändlern mit hoher Traffic-Last oder bei stark digitalisierten Dienstleistern, deren IT-Kosten und Energieprofile einen spürbaren Anteil an der Wertschöpfung haben.

Für Banken und andere Finanzinstitutionen gewinnt das Thema zusätzlich Gewicht, weil standardisierte, öffentlich zugängliche Labels die ESG-Datenlage verbessern können. ESG umfasst Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung als Kriterienrahmen für Bewertung und Steuerung. In Kreditprozessen kann es perspektivisch einfacher werden, die Nachhaltigkeit der digitalen Infrastruktur eines Kreditnehmers zu plausibilisieren, wenn dessen wesentliche IT-Dienstleister ein EU-Label vorweisen. Gleichzeitig steigt die Erwartung an Unternehmen, diese Informationen in ihre Risikoanalyse und in die Steuerung von Auslagerungen einzubinden, insbesondere dort, wo regulatorische Anforderungen an Auslagerungsmanagement und Informationssicherheit bestehen.

Der Entwurf sieht zudem eine regelmäßige Überprüfung vor: Die Kommission soll die delegierte Verordnung bis zum 31.03.2029 und danach alle drei Jahre evaluieren und gegebenenfalls überarbeiten. Inhaltlich kann das bedeuten, dass weitere Nachhaltigkeits-, Klima- und Umweltaspekte aufgenommen werden, zusätzliche Indikatoren hinzukommen oder auch partielle Zertifizierungen oder Audits der berichteten Daten stärker in den Fokus rücken. Ein Audit ist eine systematische Prüfung, ob Daten und Prozesse den vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Für Betreiber und für Unternehmen mit kritischen IT-Abhängigkeiten ist das ein Hinweis, dass Governance-Strukturen nicht nur für die Einführungsphase, sondern dauerhaft tragfähig sein müssen.

Bemerkenswert ist außerdem, dass kleinere und im Bau befindliche Rechenzentren künftig freiwillig berichten können sollen, um ein Label zu erhalten. Das kann den Wettbewerb verändern, weil auch neue Marktteilnehmer frühzeitig Nachhaltigkeitsprofile transparent machen können. Für mittelständische Unternehmen, die regionale Rechenzentrumsanbieter bevorzugen, kann das eine wertvolle Entscheidungsgrundlage werden, sofern Beschaffungsprozesse diese Daten konsequent berücksichtigen.

Für die Praxis empfehlen wir, Nachhaltigkeit von Rechenzentren als Querschnittsthema zwischen IT, Einkauf, Compliance und Finanzfunktion zu verankern und die Verfügbarkeit des EU-Labels als festen Baustein in Ausschreibungen und Dienstleisterreviews vorzusehen. Wenn Sie diese Anforderungen mit schlanken, digitalen Prozessen in Buchhaltung und Controlling verbinden, lassen sich Datenerhebung und Dokumentation deutlich effizienter gestalten. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen dabei, genau solche Prozessoptimierungen rund um Buchhaltung und Digitalisierung umzusetzen, um messbare Kostenersparnisse zu realisieren und neue regulatorische Anforderungen ohne zusätzliche Reibungsverluste in den Alltag zu integrieren.

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