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Recht

Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung stärkt Rechtsstaat und Effizienz

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Hintergrund der geplanten Reform der Verwaltungsgerichtsordnung

Die Verwaltungsgerichtsordnung regelt das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und bildet einen zentralen Pfeiler der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland. Dieses Verfahrensrecht bestimmt, wie Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Organisationen gegen Verwaltungsakte, also behördliche Entscheidungen, rechtlich vorgehen können. Seit der letzten umfassenden Reform im Jahr 2001 haben sich digitale Prozesse, behördliche Verwaltungspraxis und gesellschaftliche Rahmenbedingungen erheblich verändert. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine tiefgreifende Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung vorsieht. Ziel ist eine Entlastung der Gerichte, eine Beschleunigung der Verfahren und eine zeitgemäße Praxisorientierung des Verwaltungsprozesses.

Die geplante Reform soll sowohl die Effizienz der Gerichte erhöhen als auch die Rechtsdurchsetzung gegenüber staatlichen Stellen stärken. Für Unternehmen, Verbände und öffentliche Träger bedeutet dies künftig ein rechtssicheres und zugleich schnelleres Verfahren – ein Aspekt, der insbesondere für Betriebe mit regelmäßigem Kontakt zu Verwaltungsbehörden, etwa Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Bauunternehmen oder Onlinehändler, von erheblicher praktischer Bedeutung ist.

Zentrale Änderungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Ein Kernpunkt der Neuregelung ist die flexiblere Besetzung der Spruchkörper. Gerichte sollen künftig häufiger in kleineren Richterbesetzungen entscheiden können. Damit soll das vorhandene richterliche Personal effizienter eingesetzt werden, was insbesondere bei hohem Verfahrensaufkommen eine Entlastung bewirken kann. Gleichzeitig sollen mehr Entscheidungen durch Einzelrichter ermöglicht werden, was die Bearbeitungsdauer erheblich verkürzen dürfte. Für Unternehmen, die auf schnelle Rechtssicherheit angewiesen sind, kann dies ein echter Fortschritt sein.

Ein weiterer Reformaspekt betrifft die Behandlung von verspätetem Vorbringen. Versäumt eine Partei, entscheidungsrelevante Tatsachen innerhalb einer gesetzten Frist vorzubringen, sollen die Gerichte verspätete Eingaben leichter zurückweisen können. Damit werden die Verfahrensdisziplin gefördert und taktische Verzögerungen reduziert. Ebenso werden querulatorische Klagen, also offenkundig aussichtslose oder missbräuchliche Verfahren, künftig nur nach Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses bearbeitet, um Ressourcen zu schonen.

Auch der sogenannte Amtsermittlungsgrundsatz bleibt bestehen, nach dem das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen aufklärt. Dennoch sollen sich Verwaltungsgerichte künftig stärker auf den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt konzentrieren können. Dies stärkt die Eigenverantwortung der Verfahrensbeteiligten und schafft Klarheit und Struktur in der Prozessführung.

Eine gesetzliche Regelung erhalten außerdem die sogenannten Hängebeschlüsse, also vorläufige Sicherungsentscheidungen in Eilverfahren. Damit wird eine bereits etablierte Praxis gesetzlich verankert, die dazu dient, gravierende Nachteile bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung zu vermeiden – etwa durch das Aussetzen einer sofortigen Vollziehung.

Erleichterungen bei Rechtsmitteln und Widersprüchen

Die Reform sieht zudem vor, die Regelungen zu Rechtsmitteln sprachlich und inhaltlich zu vereinheitlichen. Damit soll Rechtssicherheit darüber geschaffen werden, wann und in welchem Umfang ein Rechtsmittel zulässig ist, insbesondere bei Abweichungen von Entscheidungen höherer Instanzen, der sogenannten Divergenz. Ferner sollen Gerichte ein Rechtsmittel auch dann zulassen können, wenn ein Zulassungsgrund offensichtlich besteht, selbst wenn dieser von der Partei nicht präzise dargelegt wurde. Dies trägt zu einer gerechteren Handhabung der Zulassungspraxis bei.

Ein weiterer praxisrelevanter Fortschritt betrifft den elektronischen Zugang zum Rechtsschutz. Künftig soll der Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt auch per einfacher E-Mail eingelegt werden können. Damit wird eine bislang hohe Hürde abgebaut, denn bisher war nur die qualifiziert elektronische Übermittlung, etwa mit elektronischer Signatur, wirksam. Insbesondere für kleinere Betriebe und Selbstständige bedeutet dies eine erhebliche Erleichterung, da sie ohne aufwendige technische Verfahren fristgerecht reagieren können. Die fortschreitende Digitalisierung des Rechtsverkehrs wird dadurch sinnvoll vorangetrieben.

Darüber hinaus sollen die Verwaltungsgerichte verbesserte Instrumente erhalten, um Entscheidungen gegenüber Hoheitsträgern durchzusetzen. Wenn etwa eine Kommune einer gerichtlichen Anordnung nicht nachkommt, kann künftig ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro verhängt und zudem mehrfach für wiederholte Verstöße angeordnet werden. Damit wird die Wirksamkeit gerichtlicher Entscheidungen im öffentlichen Recht deutlich gestärkt und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zugleich konsequenter umgesetzt.

Bedeutung und Ausblick für Unternehmen und Institutionen

Für kleine und mittelständische Unternehmen ist die Reform von erheblicher praktischer Relevanz. Verwaltungsrechtliche Verfahren – etwa im Zusammenhang mit Gewerbegenehmigungen, Umweltauflagen oder Fördermitteln – sind häufig komplex und langwierig. Durch die geplante Beschleunigung der Verfahren und die Digitalisierung der Verfahrensschritte entsteht ein moderneres Prozessumfeld, das wirtschaftliche Belastungen reduzieren kann. Gleichzeitig sorgt die Einführung klarer Regeln und der Ausbau digitaler Kommunikationswege für mehr Transparenz in der Verwaltungspraxis. Dies ist insbesondere für Branchen mit starker Regulierung, wie das Gesundheitswesen, die Energiebranche oder der Onlinehandel, ein entscheidender Fortschritt.

Ein deutliches Signal sendet die Reform auch in Richtung des sogenannten Pakts für den Rechtsstaat. Neben der personellen Stärkung der Justiz wird die Modernisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu einer grundlegenden Anpassung an die Anforderungen des digitalen Zeitalters beitragen. Damit legt der Gesetzgeber die Grundlage für eine effizientere, transparentere und bürgernähere Rechtspflege, die sich auch an der Dynamik unternehmerischer Prozesse orientiert.

Fazit: Chancen durch Modernisierung und Digitalisierung

Die geplante Neufassung der Verwaltungsgerichtsordnung ist ein wesentlicher Schritt zur Schaffung einer modernen, belastbaren und digital kompatiblen Justizstruktur. Für Unternehmen bedeutet dies schnellere Entscheidungsprozesse, geringere Rechtsunsicherheiten und einen erleichterten Zugang zur Verwaltung. Die Stärkung des elektronischen Rechtsverkehrs ist dabei ebenso bedeutsam wie die effizientere Nutzung gerichtlicher Ressourcen. Im Ergebnis profitieren nicht nur Gerichte und Verwaltung, sondern auch alle, die im täglichen Geschäftsverkehr mit dem Staat interagieren.

Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen dabei, diese rechtlichen und digitalen Entwicklungen optimal für sich zu nutzen. Mit unserem Schwerpunkt auf Prozessoptimierung in der Buchhaltung und der Digitalisierung betrieblicher Abläufe schaffen wir maßgeschneiderte Lösungen, die Effizienz, Rechtssicherheit und erhebliche Kostenvorteile miteinander verbinden.

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