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Recht

Meinungsfreiheit bei Onlinebewertungen und ihre Grenzen für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Bedeutung der Meinungsfreiheit für Onlinebewertungen

Onlinebewertungen haben sich längst zu einem der entscheidenden Faktoren im öffentlichen Ansehen von Unternehmen entwickelt. Ob Arztpraxis, Pflegeeinrichtung, Steuerberatung oder Onlinehändler – Kunden und Mandanten informieren sich zunehmend über Erfahrungsberichte, bevor sie eine geschäftliche Beziehung eingehen. Insbesondere negative Rezensionen können den Ruf eines Unternehmens nachhaltig beeinflussen und damit auch wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Juristisch steht dabei stets die Abwägung zwischen der durch das Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit und dem Schutz des Unternehmenspersönlichkeitsrechts im Mittelpunkt.

Der Begriff der Meinungsfreiheit beschreibt das Recht eines jeden, seine Ansichten, Gedanken und Überzeugungen frei zu äußern. Sie bildet einen zentralen Bestandteil der demokratischen Ordnung und gilt auch für Zuspitzungen, Übertreibungen oder polemische Formulierungen, solange diese noch in einem sachlichen Bezug stehen. Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht wiederum schützt juristische Personen oder gewerbliche Betriebe in ihrem sozialen Geltungsanspruch und wirtschaftlichen Ruf. Es geht darum, die Ehre und Wertschätzung des Unternehmens in der Öffentlichkeit zu wahren.

Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

Für die rechtliche Bewertung von Onlinekommentaren ist entscheidend, ob die Äußerung als Werturteil oder Tatsachenbehauptung einzustufen ist. Eine Tatsachenbehauptung lässt sich objektiv auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen, während eine Meinungsäußerung durch subjektive Einschätzung, Beurteilung und Wertung geprägt ist. Häufig enthalten Äußerungen Mischformen, die sowohl tatsächliche Elemente als auch persönliche Bewertungen umfassen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gilt in solchen Fällen: Ist der wertende Aspekt prägend, so handelt es sich insgesamt um eine Meinungsäußerung.

Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte in seiner Entscheidung vom 29. September 2025 (Az. 4 U 191/25) klar, dass negative Aussagen über die Arbeitsweise einer Kanzlei, etwa wenn von mangelnder Vorbereitung oder unzureichenden rechtlichen Nachforschungen die Rede ist, in aller Regel dem Bereich der Meinungsäußerung zuzuordnen sind. Genau dies unterscheidet diese Kritik von nachweislich falschen Tatsachen, etwa einer Behauptung über nicht existierende Mandatsfehler oder strafbare Handlungen. Die Richterinnen und Richter betonten, dass bei gemischten Aussagen der subjektive Charakter der Bewertung im Zweifel überwiegt, sofern kein eindeutiger Tatsachenkern belegt wird, der die Äußerung widerlegt.

Einzelfallprüfung und Interessenabwägung im Unternehmenskontext

In der Praxis ist stets eine sorgfältige Interessenabwägung vorzunehmen. Bei Onlinebewertungen von Dienstleistungsunternehmen – seien es Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatungspraxen oder Kliniken – betrifft die Kritik in der Regel die Qualität der erbrachten Leistungen. Diese fällt in die sogenannte Sozialsphäre des Unternehmens, also in den Bereich, in dem es öffentlich und wirtschaftlich in Erscheinung tritt. Eingriffe in diese Sphäre sind rechtlich weniger stark geschützt als Beeinträchtigungen der Intimsphäre, die etwa personenbezogene oder private Informationen betreffen würden.

Im genannten Fall hatte der ehemalige Mandant nach Beendigung des Mandats eine sehr schlechte Bewertung abgegeben, in der er unter anderem mangelnde Vorbereitung, fehlende Kommunikation und falsche Beratung bemängelte. Das Gericht sah in diesen Formulierungen keine Schmähkritik. Eine Schmähkritik liegt nur dann vor, wenn die Aussage allein darauf abzielt, das Ansehen des Betroffenen herabzuwürdigen, ohne sachlichen Bezug zu einer Dienstleistung oder Handlung. Solange sich eine Bewertung erkennbar mit dem Leistungsinhalt des Unternehmens auseinandersetzt, ist sie vom Schutz der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Gericht stellte außerdem fest, dass es Anhaltspunkte gab, die den geäußerten Eindruck des Mandanten erklärten. So ergab die Korrespondenz tatsächlich einzelne Kommunikationsverzögerungen, die zu seiner Unzufriedenheit beigetragen hatten. Damit waren die Äußerungen zwar kritisch, aber nicht völlig grundlos oder willkürlich.

Für Unternehmen bedeutet das in der Praxis: Nicht jede negative Rezension begründet einen Anspruch auf Löschung. Nur wenn eine Bewertung unwahre Tatsachen verbreitet, den Charakter einer Beleidigung trägt oder erkennbar der geschäftsschädigenden Diffamierung dient, bestehen rechtliche Handlungsoptionen. Die Grenze zwischen hinnehmbarer Meinungsäußerung und unzulässiger Tatsachenverfälschung bleibt im Einzelfall zu prüfen.

Praktische Konsequenzen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Gerade in Zeiten zunehmender digitaler Transparenz sollten Unternehmen mit Bewertungen professionell umgehen und besonnen reagieren. Statt vorschnell juristische Maßnahmen einzuleiten, kann eine sachliche und offene Antwort auf Kritik oft deeskalierend wirken. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen profitieren davon, wenn sie ein strukturiertes Bewertungsmanagement implementieren, das regelmäßig Online-Rezensionen prüft, kategorisiert und gegebenenfalls Maßnahmen zur Qualitätssicherung ableitet. Ein nachvollziehbarer, authentischer Kommunikationsstil trägt wesentlich zur Reputation bei und stärkt langfristig das Vertrauen der Kunden und Mandanten.

Juristisch gilt es, interne Prozesse so zu gestalten, dass sie jederzeit überprüfbar und dokumentiert sind. So können Unternehmen im Konfliktfall leicht nachweisen, ob eine Behauptung zutrifft oder nicht. Im Streitfall empfiehlt sich die Prüfung durch rechtlich versierte Berater mit Erfahrung im Medienrecht und Datenschutzrecht, um zu entscheiden, ob eine Beschwerde an die Betreiberplattform sinnvoll oder eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig ist. Gerade bei wirtschaftlich relevanten Onlinebewertungen, die eine spürbare Rufbeeinträchtigung bewirken, kann eine ausgewogene Strategie zwischen Kommunikation, Dokumentation und rechtlichem Vorgehen entscheidend sein.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart verdeutlicht, dass Meinungsäußerungen im öffentlichen Raum sehr weitgehend geschützt sind. Für betroffene Unternehmen kommt es daher entscheidend darauf an, diese Rechtslage zu kennen und realistisch einzuschätzen, welche Kritik rechtlich hinzunehmen ist. Eine fundierte Unternehmenskommunikation, die Transparenz und Qualitätsbewusstsein signalisiert, ist das wirksamste Mittel, um Reputation langfristig zu sichern. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ihre buchhalterischen und administrativen Prozesse zu digitalisieren und durch gezielte Prozessoptimierung erhebliche Kostenersparnisse zu erzielen. Mit unserer Erfahrung aus zahlreichen Mandantenprojekten entwickeln wir effiziente, rechtssichere Lösungen, die Ihnen mehr Spielraum für das Kerngeschäft eröffnen.

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