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Recht

Materialangaben im Onlineshop rechtssicher für Händler prüfen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Materialangaben im Onlineshop: Was Händler jetzt wissen sollten

Für Onlinehändler stellt sich in der Produktkommunikation immer wieder die Frage, wie weit Informationspflichten reichen. Besonders praxisrelevant ist dies bei sensiblen Waren, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher ein erhöhtes Augenmerk auf Gesundheit, Sicherheit und Materialverträglichkeit legen. Das Landgericht Flensburg hat mit Urteil vom 30.12.2025 zum Aktenzeichen 8 O 91/24 klargestellt, dass fehlende Angaben zum im Inneren verbauten Material nicht ohne Weiteres einen Unterlassungsanspruch auslösen, wenn dieses Material bei bestimmungsgemäßer Verwendung gar nicht mit dem Körper in Berührung kommt und kein erkennbares Gesundheitsrisiko besteht.

Im entschiedenen Fall ging es um Adventskalender mit Erotikartikeln. Beanstandet wurde, dass bei Liebeskugeln und einem Panty Vibrator keine näheren Angaben zu den unter einer Silikonschicht beziehungsweise innerhalb der Silikonummantelung liegenden Materialien gemacht worden waren. Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverband, der diese Informationen für erforderlich hielt. Das Gericht sah dies anders und wies die Klage ab. Für die Praxis im E Commerce ist die Entscheidung bedeutsam, weil sie den Rahmen für wesentliche Produktinformationen schärft und deutlich macht, dass nicht jede theoretisch denkbare Materialangabe zwingend offengelegt werden muss.

Ein Unterlassungsanspruch ist der zivilrechtliche Anspruch, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Er spielt im Wettbewerbsrecht eine zentrale Rolle, wenn Informationspflichten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern verletzt sein sollen. Maßgeblich ist dabei häufig, ob eine Information wesentlich ist, also ob ihr Fehlen geeignet ist, die geschäftliche Entscheidung des durchschnittlichen Verbrauchers zu beeinflussen oder ein relevantes Risiko unberücksichtigt zu lassen.

Wesentliche Informationen und Gesundheitsrisiko richtig einordnen

Nach der Entscheidung des Landgerichts kommt es entscheidend auf die bestimmungsgemäße Verwendung an. Damit ist die Nutzung gemeint, für die ein Produkt objektiv vorgesehen ist. Ergänzend wird oft auch die vorhersehbare Verwendung betrachtet, also ein Gebrauch, mit dem vernünftigerweise gerechnet werden muss, auch wenn er nicht idealtypisch ist. Im konkreten Fall war das innere Material der Produkte durch mehrere Schichten geschützt. Nach Auffassung des Gerichts bestand deshalb bei der vorgesehenen Nutzung keine Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit.

Die Kammer stellte heraus, dass der Kern der Liebeskugeln durch eine etwa fünf Millimeter dicke Silikonschicht ummantelt war. Um überhaupt an das Innenmaterial zu gelangen, hätte die äußere Schicht durchdrungen, eine Kunststoffkugel geöffnet und zusätzlich eine weitere Umhüllung beschädigt werden müssen. Ein solcher Vorgang gehört nach Ansicht des Gerichts weder zur bestimmungsgemäßen noch zur vorhersehbaren Verwendung. Deshalb war die Angabe des Kernmaterials nicht erforderlich, um ein Risiko zu verhindern.

Ebenso wichtig ist die zweite Begründung des Gerichts. Es verneinte auch, dass die Information über das Innenmaterial für den durchschnittlichen Verbraucher als wesentlich anzusehen sei. Der durchschnittliche Verbraucher ist ein juristischer Bewertungsmaßstab. Gemeint ist eine normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Person. Nach Ansicht des Gerichts sieht diese Person bei einem vollständig mit Silikon ummantelten Produkt ohne besondere Anhaltspunkte kein erhöhtes Gesundheitsrisiko allein wegen eines im Inneren verbauten Materials. Fehlt es an einem erkennbaren Risiko, fehlt regelmäßig auch die Grundlage dafür, aus dem Verbraucherschutzrecht eine Pflicht zur detaillierten Materialbeschreibung herzuleiten.

Für Händler ist das eine hilfreiche Klarstellung. Nicht jede Information, die abstrakt denkbar oder technisch beschreibbar wäre, ist rechtlich zwingend eine wesentliche Produkteigenschaft. Entscheidend ist vielmehr, ob die Information für Sicherheit, Gesundheit oder die Kaufentscheidung tatsächlich Bedeutung hat.

Produktbeschreibung im E Commerce: Was Onlinehändler praktisch ableiten können

Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass Materialangaben im Onlineshop generell entbehrlich wären. Im Gegenteil sollten Händler weiterhin sorgfältig prüfen, welche Produktmerkmale für die jeweilige Ware wesentlich sind. Gerade bei körpernahen Produkten, Kosmetikzubehör, Medizinprodukten, Spielwaren, Pflegeartikeln oder spezialisierten Gesundheitsprodukten kann die Materialzusammensetzung für Allergien, Hautverträglichkeit oder Sicherheitsanforderungen sehr wohl kaufentscheidend sein. Dann können konkrete Angaben notwendig sein, insbesondere wenn Materialien unmittelbar mit Haut oder Schleimhaut in Berührung kommen oder wenn gesetzliche Spezialvorschriften greifen.

Die praktische Lehre aus dem Verfahren liegt daher nicht in einem pauschalen Weniger an Informationen, sondern in einer präziseren Risikobewertung. Händler sollten ihre Artikelbeschreibungen danach strukturieren, welche Informationen für den vorgesehenen Gebrauch objektiv relevant sind. Das betrifft nicht nur Erotikartikel, sondern ebenso Onlinehändler in den Bereichen Gesundheit, Wellness, Sanitätshausbedarf oder spezialisierte Konsumgüter. Wer Produkte vertreibt, die mehrschichtig aufgebaut sind, sollte unterscheiden zwischen äußeren Materialien mit Nutzerkontakt und inneren Bestandteilen ohne Berührungspotenzial.

Aus Compliance Sicht, also aus der Perspektive regelkonformer Unternehmensorganisation, empfiehlt sich eine belastbare Dokumentation. Unternehmen sollten intern festhalten, aus welchen Materialien ein Produkt besteht, welche Teile bestimmungsgemäß in Kontakt mit dem Nutzer kommen und weshalb bestimmte Angaben im Shop gemacht oder bewusst nicht gemacht werden. Das erleichtert nicht nur die Verteidigung gegen Abmahnungen, sondern verbessert auch die Zusammenarbeit zwischen Einkauf, Produktmanagement, Qualitätsmanagement und Recht.

Besonders für kleine und mittelständische Onlinehändler ist dies relevant. In vielen Unternehmen entstehen Produkttexte dezentral oder unter Zeitdruck. Gerade dann steigt das Risiko uneinheitlicher Angaben. Ein sauberer digitaler Prozess mit standardisierten Produktdaten, Freigaben und dokumentierten Prüfschritten kann helfen, rechtliche Risiken und Nachbearbeitungskosten deutlich zu senken.

Rechtssichere Produktdaten als Teil effizienter Unternehmensprozesse

Die Entscheidung des Landgerichts Flensburg zeigt, dass Gerichte differenziert prüfen, ob fehlende Produktinformationen tatsächlich einen Wettbewerbsverstoß begründen. Für Unternehmen ist das eine gute Nachricht, weil es den Blick auf das Wesentliche lenkt. Maßgeblich sind nicht theoretische Vollständigkeit oder maximale Detailtiefe, sondern Relevanz für Sicherheit, Gesundheit und Kaufentscheidung im konkreten Nutzungskontext. Gleichwohl bleibt eine sorgfältige Produktdatenpflege unverzichtbar, denn in anderen Fallkonstellationen können Materialangaben sehr wohl zwingend sein.

Unternehmen sollten deshalb ihre Produktinformationen nicht nur juristisch, sondern auch organisatorisch verstehen. Wer rechtliche Anforderungen in digitale Stammdaten, klare Verantwortlichkeiten und nachvollziehbare Prüfprozesse übersetzt, reduziert Abmahnrisiken und verbessert zugleich die Effizienz im Tagesgeschäft. Gerade im Mittelstand lassen sich durch strukturierte Prozesse in Shop, Buchhaltung und Administration spürbare Kostenersparnisse erreichen. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen dabei, rechtssichere und digitale Prozesse aufzubauen, insbesondere in der Buchhaltung und bei der Prozessoptimierung, damit Compliance und Wirtschaftlichkeit nachhaltig zusammenwirken.

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