Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Internationales

Markenrechtsschutz bei Sportschuhen: Risiken für Hersteller und Händler

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Hintergrund des aktuellen Falls

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 25. September 2025 ein bedeutsames Urteil im Bereich Markenrecht gefällt (Az. I-20 U 35/25). Im Mittelpunkt stand ein Streit zwischen der bekannten Sportartikelherstellerin Puma und einer in Spanien ansässigen Herstellerin von Sportschuhen. Streitgegenstand waren bestimmte Streifengestaltungen, die auf zwei Schuhmodellen der Gegnerin angebracht wurden. Puma sah hierin eine Verletzung ihrer eingetragenen Unionsbildmarke. Diese Form der Markeneintragung schützt eine visuelle Gestaltung – in diesem Fall den charakteristischen schräg verlaufenden Formstreifen – und erlaubt dem Inhaber, Dritten die Nutzung ähnlicher Kennzeichen zu untersagen, wenn Verwechslungsgefahr besteht.

Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gelang es Puma schließlich, die Verwendung bestimmter Gestaltungselemente zu verbieten, zumindest beschränkt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für die Praxis ist dieser Fall von erheblicher Bedeutung, insbesondere für kleinere und mittelständische Hersteller, die ihre Produkte europaweit vertreiben und sich bei Gestaltungselementen am Markttrend orientieren.

Juristische Kernfragen und Begründung des Gerichts

Kernpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob die von der Herstellerin verwendeten Streifen als sogenannte markenmäßige Nutzung einzustufen sind. Unter markenmäßiger Benutzung versteht man jede Verwendung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, die geeignet ist, das Produkt als Herkunftshinweis wirken zu lassen. Das Oberlandesgericht bejahte dies mit dem Argument, dass gestalterische Elemente wie Streifen an Sportschuhen im Bewusstsein der Verbraucher durchaus als Hinweis auf die Herkunft wahrgenommen werden.

Entscheidend war weiterhin die Prüfung der sogenannten Verwechslungsgefahr. Diese wird nach ständiger Rechtsprechung nach einer Gesamtabwägung beurteilt. Im vorliegenden Fall stellte das Gericht insbesondere auf die Bekanntheit der Puma-Markierung ab. Aufgrund ihrer hohen Kennzeichnungskraft liege die Schwelle für eine relevante Ähnlichkeit niedriger als bei wenig bekannten Marken. Besonders hervorgehoben wurde die Ähnlichkeit der schräg nach oben verlaufenden Streifen, die sich in Anordnung und Winkel mit den geschützten Formelementen von Puma deckten. Dabei spielte nur eine untergeordnete Rolle, dass die Produkte zusätzlich mit dem Namen des gegnerischen Unternehmens versehen waren. Aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers sei eine Zweitmarke oder zusätzliche Modellbezeichnung denkbar, sodass die Herkunftszuordnung zu Puma nicht ausgeschlossen sei.

Nicht erfolgreich war die Klage hingegen bei einem dritten Schuhmodell. Hier sah das Gericht keine hinreichende Zeichenähnlichkeit, da das für den Gesamteindruck prägende Element – ein durchgehender Streifen – fehlte. Stattdessen bestand die Gestaltung aus zwei getrennten Streifenelementen, was den Gesamteindruck maßgeblich verändere.

Praxisrelevanz für Unternehmen und Händler

Der Fall zeigt eindrücklich, dass neben Logos und Wortmarken auch grafische Gestaltungsmerkmale wie Streifen, Farbarrangements oder andere Designelemente unter den Markenschutz fallen können. Für kleine und mittelständische Unternehmen, etwa Hersteller in der Mode- oder Sportartikelbranche, bedeutet dies ein erhebliches Risiko, wenn bei der Produktgestaltung unbewusst Ähnlichkeiten zu etablierten Marken geschaffen werden. Die rechtlichen Konsequenzen können gravierend sein: von Unterlassungsansprüchen bis hin zu Schadenersatzforderungen. Besonders kritisch ist dabei, dass eine bloße Ergänzung des eigenen Unternehmensnamens auf dem Produkt nicht zwangsläufig ausreicht, um eine Markenverletzung auszuschließen.

Auch für Onlinehändler ist die Entscheidung relevant. Der Vertrieb vermeintlich neutral gestalteter Produkte, die jedoch bekannte Markenelemente nachahmen, kann zu kostenintensiven Auseinandersetzungen führen. Selbst wenn die Produktion im Ausland erfolgt, reicht der Vertrieb über eine deutsche oder europäische Internetseite bereits für die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, wie sich in diesem Verfahren bestätigt hat. Unternehmen sind daher gut beraten, vor Einführung neuer Produkte eine detaillierte Marken- und Designrecherche durchzuführen, um spätere rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Fazit und Handlungsempfehlung

Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf verdeutlicht, dass Markenrecht nicht auf klar erkennbare Logos oder Namen beschränkt ist, sondern auch grafische Gestaltungsmerkmale umfasst, die beim Konsumenten als Herkunftshinweis wahrgenommen werden können. Unternehmen sollten dies besonders in Märkten mit starkem Wettbewerb berücksichtigen, wo bereits kleine Gestaltungsdetails eine rechtliche Auseinandersetzung hervorrufen können.

Für die Unternehmenspraxis empfiehlt es sich, sowohl bei der Produktgestaltung als auch im Vertrieb sorgfältige Prüfungen vorzunehmen. Eine vorbeugende Beratung kann hier erhebliche Kosten und rechtliche Risiken vermeiden. Gerade im Mittelstand, wo Ressourcen begrenzt sind und Digitalisierungsstrategien zur Effizienzsteigerung beitragen, spielen schlanke und rechtssichere Prozesse eine zentrale Rolle. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Prozessoptimierung in der Buchhaltung und der Digitalisierung, wodurch nachhaltige Kostenersparnisse erzielt und rechtliche Risiken minimiert werden können.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.